In welchem Land mit der Simson s51 mit m schein fahren

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  • Man man man, das ist echt eine Lebensaufgabe :dash: . WIe schon vermutet, wird man nur rumgereicht, da niemand so richtig auf diese Frage eine Antwort kennt.


    Also, kurzer Zwischenbericht:
    Zuerst habe ich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Deutschland kontaktiert. Diese antworteten mir, dass ich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen, deren Länder die ich bereisen möchte, anfragen soll. Das habe ich also gemacht:


    Österreich hat zurückgeschrieben, dass ich mich bitte an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wenden soll. Das habe ich heute gemacht, mal sehen, was die mir schreiben.
    Italien hat geantwortet, dass ich doch bitte beim deutschen ADAC, oder bei der italienischen Vaariante, dem ACI nachfragen solle.
    Von Schweden wurde ich auch an das Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen) verwiesen.
    Von Frankreich habe ich bis jetzt noch keine Antwort.


    Na mal sehen, was da sonst noch so bei rauskommt.


    Lg,
    Max

  • Hast du auch mal bei den Benelux ländern gefragt wenn du grade so schön dabei bist?:p
    Kannst dann ja mal nen Thread aufmachen wo du alle Länder aufzählst wo das Klar geht :b_fluester:


    gruß
    Lars :b_wink:

    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. - Albert Einstein


  • Von Schweden wurde ich auch an das Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen) verwiesen.


    Wie weiter oben geschrieben, habe ich Schweden schon angefragt.

    Auch wenn es in diesem Fall nicht relevant ist: Ich hatte mal in Schweden angefragt, dort erhielt ich vom zuständigen Ministerium die Antwort: (sinngemäß) "Wenn Sie das Fahrzeug mit Ihrem Führerschein in Ihrem Heimatland fahren dürfen, dürfen Sie es auch in Schweden fahren."

  • rein rechtlich gesehen ist eine simson kein leitkraft rad sonder ein kleinkraftrad
    und des zählt bei uns als 50er und darf mit klasse M bzw Klasse B gefahren werden


    ausnahmen gibt es in österreich da dürfen die allerhöchstens 49 fahren weil die lieben ösis ja angst haben das die bremsen des nicht mit machen
    hab ich am eigenen leib erfahren dürfen

  • rein rechtlich gesehen ist eine simson kein leitkraft rad sonder ein kleinkraftrad
    und des zählt bei uns als 50er und darf mit klasse M bzw Klasse B gefahren werden


    ausnahmen gibt es in österreich da dürfen die allerhöchstens 49 fahren weil die lieben ösis ja angst haben das die bremsen des nicht mit machen
    hab ich am eigenen leib erfahren dürfen

    Und da ist das Problem: Kleinkrafträder haben nach EU-Recht maximal 50 cm³ und fahren maximal 45 km/h. Simsonmopeds haben nur Bestandsschutz nach dem Einigungsvertrag.


    Also so einfach, wie du dir das vorstellst, ist es beim besten Willen nicht.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Also so einfach, wie du dir das vorstellst, ist es beim besten Willen nicht.


    Deswegen gibt es diesen Thread :biglaugh:

    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. - Albert Einstein

  • So, ich stelle mal eben meinen Schriftwechsel mit dem schwedischen Transportministerium hier rein:


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