Hast du das Fahrzeug als Oldtimer angemeldet/Versichert?
Soweit ich weiß bird bei einem Oldtimer über 30 Jahre nicht der Zeitwert sondern der Aufbauwert bezahlt, frag mal bei deiner Versicherung nach!
Wie den tatsächlichen Schaden von der Versicherung einholen?
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Hast du das Fahrzeug als Oldtimer angemeldet/Versichert?
Soweit ich weiß bird bei einem Oldtimer über 30 Jahre nicht der Zeitwert sondern der Aufbauwert bezahlt, frag mal bei deiner Versicherung nach!Ist ganz normal versichert, anmelden ist bei den Möps ja eh nicht.
Aber da das Moped 40 Jahre alt ist, könnte das ja interessant sein. Als Oldtimer versichern kann man ja nur bei der Allianz, soweit mir bekannt.
Aber die Versicherung hat ja schon einen Gutachter für Oldtimer geschickt und er hofft mal auf ein halbwegs faires Resultat, was das ganze ohne Anwalt regelt. Der Gutachter für seinen Teil hat gestern beim Gutachten schon einen Totalschaden angedeutet, aber das tatsächliche Gutachten wird wohl erst in 2 Tagen per Post kommen. Unter anderem stellte sich aber schon heraus, dass die Lenkung nicht mehr Spurtreu ist, also auch Rahmenteile verzogen sind.
Der Aufbauwert wäre in dem Fall natürlich der Hammer. Aber alles andere wäre schade um das Moped... -
bedenke, dass professionelle originalgetreue neuaufbauten für weit mehr als 1.000€ gehandelt werden.
wenn der rahmen auch was abbekommen haben sollte, dann läuft das ganze auf nen totalschaden hinaus.
ich denke, dass wäre eine richtung, in die du bei der begutachtung argumentieren kannst, da ja auch noch alles original war. -
Dein Kollege soll auf jeden Fall einen Anwalt mit Schwerpunkt auf Verkehrsrecht kontaktieren. Mir ist damals eine Frau auf mein Vorderschutzblech vom Duo gefahren. Die Versicherung bot mir damals 550 Euro an. Dennoch bin ich zum Anwalt und wir haben einen unabhängigen Gutachter bestellt. Dieser hat dann einen Gesamtschaden in Höhe von 883 Euro festgestellt. Diese Summe wurde dann von der Gegenerischen Versicherung akzeptiert und bezahlt, nachdem sie einen eigenen Gutachter vorbeigeschickt hatten.
Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, läuft die Sache entspannter und Fairer ( für deinen Kollegen ) ab.
Die Gegnerische Versicherung wird versuchen günstig aus der Sache raus zu kommen. Lasst euch da nicht über den Tisch ziehen. -
übrigens, alle rechnungen mit zum gutachten einreichen!
"das ist neu, das sieht mann doch", zählt nicht
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Bei Old- und "Young"timern zählen Rechnungen nicht, weil es da nicht auf den Materialwert ankommt, sondern auf den ideellen Wert (Liebhaberwert).
Dieser wird von einem auf Old- und "Young"timer spezialisierten Gutachter willkürlich rein aufgrund von Photos festgelegt und kann von einem Gegengutachter der Versicherung eigentlich nicht angezweifelt/widerlegt werden, wenn der Spezialist bereits ein jahrelanges Renommee in seinem Fach hat. Es kann dann nur noch um die Höhe des Restwerts gehen (dazu werden von drei Firmen Angebote auf den Rest eingeholt und das höchste wird genommen)._______________________________________________________________
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Soo,
das Gutachten ist jetzt bei dem Freund angekommen.
Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert der Schwalbe auf 650€ geschätzt, was ich in dem Fall und Zustand des Mopeds vor dem Unfall für realistisch halte. Die Reparaturkosten liegen aber laut Gutachter bei über 2.000€. Der Restwert ist auf 30€ geschätzt worden.
Aber ich vermute, dass das Moped von den 650€ nicht wiederhergestellt werden kann, da auch an der Vorderradaufhängung etwas verzogen sein muss. Das Moped fährt nämlich nicht mehr spurtreu.
Gibt es bei dem Moped die Möglichkeit auf eine Reparatur zu bestehen?Gruß
jepi -
Nein.
Wenn die Reparaturkosten nicht höher als 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen würden (in diesem Fall 6,50 * 1,3 = 845 Euro), könntest Du reparieren lassen, aber nur GENAUSO wie es im Gutachten steht (sprich alles, was im Gutachten erneuert wird, muss auch erneuert werden, instandsetzen ist nicht). Fällt aber in deinem Fall flach, da Rep.-Kosten (wahrscheinlich überschlägig) auf 2000 Euro geschätzt wurden.
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Schau mal ob dein Kumpel ne Rechtschutzversicherung hat oder über seine Eltern mitversichert ist wenn er das dementsprechende Alter hat und übergib das dem Anwalt, ist ja schließlich ein Oldtimer, also Wichtiges Kulturgut
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Ist kein Rechtsrat, aber ich würde das so machen:
1. Zu erst mit dem kaputten Moped so schnell wie es geht zu einem freien ( unabhängigen ) Gutachter gehen.
von dem lässt du dir das Gutachten machen und erklärst dem halt noch was alles neues dran ist und umgebaut war an dem moped. ( Wegen der Wertschätzung )
Der Gutachter macht dir dann das RICHTIGE Gutachten.
Dann würde ich zum Anwalt für Verkehrsrecht gehen und dem die Sache hinlegen. Warum einen Anwalt? -> weil den die gegnerische Versicherung mit bezahlen muss, genauso auch den freien Gutachter, sowie den Schaden, wenn sich die Schuldfrage erledigt hat.2. Die Versicherung versucht dann wahrscheinlich das Gutachten zu drücken, indem die einen eigenen Gutachter schicken wollen.
In diesem Falle würde ich das Moped bereits verkauft haben und es findet sich nicht mehr in meinem Besitz. Somit ist das erste Gutachten bindend.Die Schadenshöhe wird dann dir überwiesen. Kosten für den Gutachter bekommt er. Und Anwalt wird auch von der Versicherung bezahlt.
So sauber wickle ich einen Unfall ab, wenns mal gescheppert hat . Alles andere macht meiner Ansicht nach nur Ärger und oft bekommt man nicht den vollen Schaden zurück.
Hoffe konnte dir helfen.
Viel Glück
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