Simson S51 Papiere ▷ beantragen und Versicherung

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  • ok, dann werd ich das mit dem online-formular machen



    nur eine Frage hätte ich noch: meine Simson ist Baujahr 1981 soweit ich weiss, aber eine umgebaute Enduro(die kam ja serie erst ab 1982 heraus)


    also gebe ich 1981 logischerweise als Baujahr an und lasse aber das Feld der zusätzlichen Bezeichnung, wo man z.b. Enduro eintragen könnte leer richtig? weil es ja keine originale Enduro ist und die vom KBa, die das bearbeiten sich ja zudem wundern würden, weil es ja in der Form nicht stimmen könnte(also 1981 und Enduro) richtig?


    oder sollte ich "auf Enduro umgebaut" reinschreiben?


  • Ach, das Formular ist doch mist!^^


    Da gibts eine E-Mail Adresse.
    Da schickst du ein ganz unförmliches Schreiben hin. Zum Beispiel so.


    Sehr geeherte Damen und Herren,


    hiermit möchte ich eine ABE für ein Mokick der Marke Simson beantragen.
    Es handelt sich um den Typ ...... mit der Rahmennummer...


    Bitte schicken sie diese ABE an folgende Adresse
    .....


    Ganz einfach!^^ Hat bisher immer alles reibungslos geklappt.


    *edit: hab die Adresse gefunden: [email protected]

  • Das is Käse! Wo steht das?
    Vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich... Bei uns is es zumindes nicht pflicht, hab meine nie mit und wurde auch noch nie was gesagt!


    Fährst du mit dem Auto auch nur mit Versicherungsschein??
    Wo steht das man es nicht mitführen soll?? :g_nono:


    Gruß
    René
    :b_wink:

  • Bei Moped ist das nicht erforderlich, das gesetz STVZO §18 was besagt das man die Betriebserlaubnis mitführen muss bei Moped´s z.b. bis 50ccm.
    Wurde aufgehoben (Gesetz STVZO §18) siehe hier (http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#18 ) aktueller Rechtsstand 1.Juni 2012


    Oder es steht jetz wo anders drin :D wer suche der findet :juchuu:


    Und ausserdem war das auch nicht erforderlich wo es den §18 noch gab. siehe hier (http://www.amicars.de/par18StVZO.html)
    und zwar steht da bei Absatz (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind punkt 4a Kleinkrafträder bis 45km/h und 50ccm, Wo die Simson dazu zählt...



    Aber im grunde müssen wir ja nicht sinnlos darüber diskutieren, ob die BE mit zuführen ist oder nich... Ich finde es besser man hat eine un soll die eigentlich auch dabei haben.
    Nur vergess ich die immer :kopfkratz:

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    3 Mal editiert, zuletzt von ETHS ()

  • § 4 Abs.5 FZV (durch diesen wurde der weggefallene § 18 StVZO ersetzt):

    Zitat

    Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html
    Datenbestätigung ist der Auszug aus der Betriebserlaubnis, der hier als "BE" bezeichnet wird.
    Hat man sie nicht dabei, ist ein Verwarnungsgeld fällig. Hat man gar keine, wird es stressiger ...


    ________________________________________________

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Fazit: hab alles dabei,denn so schwer ist das Papier auch nicht. Ich hab alles immer mit. Da es solche geschulten "Blauen" gibt und solche.Wenn Du nichts zu verbergen hast why not :thumbup:

  • Danke Schwabe, dass du es schon geschrieben hast. Da muss ich es nicht machen.


    Diese Ordnungswidrigkeit kostet übrigens 10€.

  • Wo ist denn überhaupt das Problem dabei, die mitzuführen? Warum denn freiwillig Angriffsfläche bieten? Ist der Wisch etwa so schwer, dass es unzumutbar ist, den ins Portemonnaie zu packen? :dash:

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