Darf ich ein Simson Mofa ohne Führerschein fahren??

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  • da gibts einige mehr stellen als hier bei uns wo du dich melden kannst, hier die Liste


  • Scholzy, wenn du das Formular ausgefüllt hast und fahren willst, sagst du mir dann rechtzeitig Bescheid?


    Ne, nochmal im Ernst ...


    Mofaprüfbescheinigung ist eine Notwendigkeit für alle, die nach dem 1.4.1965 geboren wurden. Alle anderen brauchen den Wisch nicht.
    Ansonsten ist das Mindestalter 15 (!!!) Jahre.

  • Dein Avatar sagt "zu Hause" :a_bowing: also wer soll wissen wo? zu Hause :i_troest: . Suche vorab im Net kann auch hilfreich sein :thumbup: .

  • Darf ich ein Simson Mofa ohne Führerschein fahren????


    [edit by Mod] Ausdruck korrigiert[/url]


    Zum Fahren brauchst kein Führerschein wäre nur gut wenn angehalten wirst ein vorzeigen kannst.
    :auslachen:

  • Abgesehen davon, daß eine Prüfbescheinigung (die für solche jungen Leute, die erst nach Ende März 1965 geboren wurden, für ein Mofa notwendig ist) kein Führerschein ist, also niemand für ein Mofa in der brd einen Führerschein braucht, ist das bei dem Simson-Mofa SL1 leider eine rechtlich nicht so eindeutige Sache (außer es ist im Einigungsvertrag ausdrücklich genannt, was ich aber nicht weiß).


    In der Zone brauchte man meines Wissens nämlich für das Mofa einen Führerschein, was ursprünglich nicht geplant war und es daher so unattraktiv machte, daß die Produktion schnell wieder eingestellt wurde (nur die Motoren hat man dann in Rasenmähern weiterverwendet).
    Das SL1 heißt zwar "Mofa"; doch für brd-Begriffe ist es eigentlich keines.


    Denn ein Mofa ist in der brd nicht nur einsitzig (was ja hinhaut), sondern auch auf 25 km/h beschränkt!
    Das SL1 hat aber eine angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.


    Und alles, was schneller als 25 km/h fährt, ist nach brd-Definition trotz der entsprechenden Zonen-Bezeichnung kein Mofa mehr.
    Und für alles, was schneller als 25 km/h fährt, braucht man eigentlich auch in der brd eben einen Führerschein, - den man hierzulande aber (im Gegensatz zur Mofa-Prüfbescheinigung) nicht schon mit 15, sondern erst mit 16 machen darf.


    Wenn im Einigungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes steht, ist damit das Simson-Mofa führerscheinmäßig den Simsons, die 60 fahren dürfen, gleichgestellt (und damit für Jugendliche uninteressant, sondern nur etwas für Sammler, - zumal es so viele davon ja im Vergleich zu anderen Simsons nicht mehr gibt).


    Und ob nun im Einigungsvertrag die Führerscheinpflicht, die in der Zone für das Simson-Mofa bestand, plötzlich für die brd wegfiel, nur weil es "Mofa" genannt wurde, weiß ich halt nicht, kann aber bestimmt jemand in diesem Werk nachschauen.


    Man könnte natürlich das SL1 auf 25 drosseln und das beim TÜV/Dekra abnehmen lassen und vom Amt in die Papiere eintragen lassen. Dann könnte man es auf jeden Fall ohne Führerschein (bzw. für die nach Ende März 1965 geborenen jungen Leute mit einer Prüfbescheinigung) fahren.


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  • Man könnte natürlich das SL1 auf 25 drosseln


    Wie denn das? Fährt doch eh nur 25, Gegenwind ausgeklammert.

  • Das ist dann schwierig, wenn man beim Prüfer gefragt wird, wie man denn die 5 km/h weniger als in den Papieren angegeben hingedrosselt bekommen hat (weil das evtl. entsprechend eintragen muß), und dann als Antwort konstatiert: "alles original" ...


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  • In den Papieren die vom KBA ausgestellt werden steht unter T Höchstgeschwindigkeit.. 30 kmh
    unter 22a Zu T:Gem.Einigungsvertrag KapXI.Sgb BAbschn.III.Ziff.21 auchfahrerlaubnisrtl.wie ein Mofa zu behandeln



    Braucht also keine Drosselung :D:D

  • ...finde das trotzdem ein wenig fragwürdig? :rolleyes:


    "Man muss ja nicht alles und jeden auf den Verkehr loslassen..! :shehumper::

    Es ist eine Kunst, oder vielmehr ein Trick zu fliegen. Der Trick besteht darin, dass man lernt, wie man
    sich auf den Boden schmeißt, aber daneben. :pilot:

  • In den Papieren die vom KBA ausgestellt werden steht unter T Höchstgeschwindigkeit.. 30 kmh
    unter 22a Zu T:Gem.Einigungsvertrag KapXI.Sgb BAbschn.III.Ziff.21 auchfahrerlaubnisrtl.wie ein Mofa zu behandeln

    Dann ist das geklärt (also auch ein Sonderfall, wie die Simsons mit 60). Da haben sie an die armen paar Mofafahrer also beim Einigungsvertrag gedacht (nur an die Hühnerschreckfahrer leider nicht, die vom Gesetz her seit der "Wende" plötzlich für ein Fahrrad eine Betriebserlaubnis brauchen, einen Führerschein und einen Helm ... ; dabei gab es Fahrräder mit Hilfsmotoren viel länger als das SL1).


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