Simson Duo leicht überladen, finde keinen passenden Gesetztestext über Strafen

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  • Fakt ist das mein Hund generell im Auto oder in der Duo angepinnt wird.Dient zu seinem Schutz und zu Meinem .Ende.

  • An die Ladungssicherung bezüglich Tieren hatte ich nicht gedacht. Der Gesetzgeber schert aber auch alles über einen Kamm, Ölfässer Hunde kleine Kinder :g_nono:

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • An die Ladungssicherung bezüglich Tieren hatte ich nicht gedacht. Der Gesetzgeber schert aber auch alles über einen Kamm, Ölfässer Hunde kleine Kinder :g_nono:


    Nur, wenn man die Vorschriften oberflächlich betrachtet. Fakt ist, dass Hunde mit einem Geschirr so befestigt werden müssen, dass sie nicht im Auto rumturnen können oder bei einer Bremsung nach vorn purzeln.

  • Was mach ich bei Fahrzeugen die keine Rückhaltesysteme haben? Kindersitze und Hunde mit Kabelbindern befestigen? Keine Gewissensfrage jetzt nur Neugier

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Bei Fahrzeugen die keinen Gurt haben, dürfen Kinder meines wissens nach nicht mitgenommen werden, gils auch für Oldtimer!
    Ein Kind darf grundätzlich nicht mitgenommen werden, da eine geeignete Rückhaltevorrichtung vorhanden sein muß und das ist auch richtig so!
    Mir ist bei der ersten Fahrt mit der Duo mein Kurzer beim Bremsen nach vorne in den Fußraum gerutscht, zum Glück nur dorthin, daraufhin wurde ein Beckengurt eingeknotet und der hält, wenigstens beim Bremsen!
    Bei einem ehemaligen User hier ist das Kind komplett aus der DUO gefallen und kam ins Krankenhaus, obwohl ich ihn mehrmals darauf hingewiesen habe wenigstens nen Beckengurt reinzuwickeln!
    Wär natürlich schon gut wenn der Kurze im Framo mitfahren dürfte ohne Gurte aber dem ist wohl nicht so!


    Hab da grad noch was gefunden!
    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=kinder%20im%20oldtime%20rmitnehmen&source=web&cd=1&ved=0CCwQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.adac.de%2Finfotestrat%2Foldtimer-youngtimer%2Ftechnik-zubehör%2Fkinder-oldtimer%2Fdefault.aspx&ei=FtcsT5qSDorLswbesfHaDA&usg=AFQjCNFGdx2YJhhOoOUJa4riXfxjDz3ieQ
    Ist wohl doch erlaubt wenn das Kind über 36 Monate alt ist.
    Aber hier gehts ja um die andere Art von Kindern, Hunde!

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

    Einmal editiert, zuletzt von eremit ()

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