Ab auf die Stadtautobahn ;D

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  • was hat das aufzeigen eventueller konsequenzen (abgesehen von gefahren für leib und leben) mit borniertheit zu tun?
    abgesehen davon ist die ursprüngliche frage bereits mehr als hinreichend beantwortet. ins faq muss das auch nich wirklich und einer diskussion bedarfs nicht, da die vorschriften dazu eindeutig sind.


    mit deinem wiederspruch wirste nich wirklich landen können, weil 60km/h (lt. fahrzeugschein) eben nicht mehr als 60km/h sind.
    was deine simme in real fährt (65km/h durchweg sind ja usus), interessiert die behörden nicht (es sei denn, es ist wesentlich mehr).
    da kannst du mit der rennleitung diskutieren, bis dir die halsschlagader platzt.


    am ende -das haste richtig erkannt- macht ohnehin jeder, was er will. ich für meinen teil meide die autobahn mit zweirädrigen 2T-gefährten. landstraße cruisen bringt mir mehr laune :a_bowing:

    Einmal editiert, zuletzt von frogga ()

  • Ich habe das Gefühl das Du nicht verstehst was ich meine. Mir ist selbstredent klar, dassDu recht hast und wohl auch das es nur um die eingetragene Höchstgeschwindigkeit geht. Aber das wovon MuZ und Schwabe sprechen ist doch interessant. Und gerade bei den Brücken und Tunneln in Berlin sehe ich das Zeichen 331 gar nicht ein.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • @frogga


    Behördliche Wilkür gibt es dadurch nicht ;) Erstens müssen sich die Tatbestände schon an die Vorschriften halten und zweitens gibt es ja immer noch die Gewaltenteilung und Rechtsmittel stehen auch offen.





    .... um es aber mal auf den Punkt zu bringen:

    Das Fahren mit einer Simson auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen kann mit einer Geldbuße von 20€ geahndet werden. Bei einer Behinderung oder Gefährdung kann dieser Regelsatz sogar noch erhöht werden. :b_wink:

  • bei den Brücken und Tunneln in Berlin

    Es sind nicht nur Tunnel und Unter-/Überführungen, sondern auch ganz normale große Straßen (z.B. Heerstraße). Und wenn auf der Stadtautobahn 80 erlaubt sind und ich mit über 60 fahre (Toleranz bei Stino sind ja sogar bei West-Richtern schon 66), fällt da auch niemandem ein Zacken aus Krone (zumal da so oft Stau ist, daß 60 für die meisten mehr ein Traum ist ...).


    Ist einfach so, daß die Behörden bei Aufstellen der Kraftfahrstraßen-Schilder nicht an die Existenz von Simsons bis Ende Februar 1991 gedacht haben, sondern nur an lahmarschige Westmopeds. Und wenn so ein Schild ´mal steht, dann steht es; dann müssen sich für alle Polizisten und Richter auch die Simsonfahrer daran halten, obwohl es völlig schwachsinnig ist. Und wenn die sich nicht daran halten, werden eben 20 Euro eingefordert (egal ob zurecht mit Tatbestandskatalog oder nicht).
    Mit Bürokraten kann man nicht diskutieren, mit Polizisten manchmal schon:


    Zivile Polizisten haben mich im Tiergartentunnel zweimal mit 63 gemessen (war viel Verkehr, weshalb ich nicht 80 fahren konnte ...).
    Nach dem Tunnel angehalten worden.
    Ich dachte, daß ich jetzt wegen der 13 km/Std zu schnell etwas zahlen müsse.
    Statt dessen wurde darauf herumgeritten, daß ich mit Versicherungsschild nicht in den Tunnel gedurft hätte, auch wenn dort nur 50 erlaubt sind und ich legal 60 plus Toleranz fahren kann.
    Die Polizisten sahen ein, daß dieses Schild auf Simsons bezogen völliger Schwachsinn ist.
    Nach ca. 15 Minuten Herumdiskutiererei wurde mir gesagt, daß sie normalerweise 20 Euro kassieren müßten, sie es aber bei einer mündlichen Verwarnung belassen (von den 13 km/Std zu schnell war nicht mehr die Rede ...).
    Es muß nicht jeder Polizist ein Arsch sein, es gibt auch vernünftige.


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    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Hat denn nun irgend jemand die Endlösung ob man mit 60 Km/h auf die Heerstraße darf? Ich hab gelernt" die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 60 Km/h." Aber das war DDR und da durfte man mit Schwalbe und S50 auf die Autobahn.

  • Wo ein Kraftfahrstraßenschild ist (Heerstraße), darf man nicht (siehe Gesetzestext oben). Du mußt das kleine Sträßchen befahren, das rechts daneben parallel verläuft (macht natürlich mit der Simson keiner; zur Not 20 Euro zahlen).


    Ja, in der "DDR" durfte man mit der Simson auf die Autobahn. Das hat die brd abgeschafft (man muß mehr als 60 zulässige oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben; da die Simson nur genau 60 hat, darf sie es heute nicht mehr).


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  • ich bin hier in HH auch letztens versehentlich (dank an das 15w licht!) auf der autobahn gelandet. zwar nur ca 2 km, aber mir ging echt die düse bei den ganzen autos die mich teils doppelt so schnell als 60 überholten. da nahm ich sicherheitshalber dann doch lieber den standstreifen. absichtlich mach ich sowas nie wieder (ok, kraftfahrtstrassen schon, da rasen die ja nicht so)



    Ahoi!



  • Autobahn ähnliche Kraftfahrtstrasse ist mit dem Duo ein echtes Abenteuer, morgens um 6 :panic: . Aber ich krieg das Ding ja nicht über die Planke

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Da kannste auch nur auf nen guten Motor und die nächste Ausfahrt hoffen das ist mal richtig übel!

    Autobahn ähnliche Kraftfahrtstrasse ist mit dem Duo ein echtes Abenteuer, morgens um 6 :panic: . Aber ich krieg das Ding ja nicht über die Planke

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

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