Ab auf die Stadtautobahn ;D

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Für die Stino-Schwalben usw. mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ist die Autobahn tabu. Für die Autobahn brauchst Du ein Fahrzeug, dass laut Papieren mehr als 60 km/h, sprich 61km/h fahren DARF.
    Dürfen die Stino-Simmen ja net...ist auch net so angenehm bei dem Tempo von anderen Fahrzeugen (als subjektiv langsam rollendes Fahrzeug angesehen und) geschnitten zu werden.
    Früher war mein Motor frisch regeneriert und bin ich meiner Ex "aus versehen" im Windschatten vomm Golf über die Autobahn ein Stück gefolgt..war dannauch etwas schneller.
    :lookaround:


    Vielleicht kann ich irgendwann den Sperber aufbauen. Dann wird der stino auf die Autobahn dürfen..können die mir nix. :censored:

    8o Simson? - kein Plastik oder Ostalgie - es ist einach nur geil !!! :k_hole:

  • Hier der Text

    Zitat


    Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331)
    dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die
    Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt

    :a_bowing:
    Nix Lücke. War auch schon '95 so als ich meinen Führerschein gemacht hab.

  • für die nutzung von kraftfahrstraßen und autobahnen bedarfs eines fahrzeuges, in dessen schein die höchstgeschwindigket mit mindestens 61 km/h angegeben ist.
    berliner ring oder stadtautobahn mit ner simme halte ich für suizidal. nur empfehlenswert für leute mit organspendeausweis...

  • Hier der Text

    :a_bowing:
    Nix Lücke. War auch schon '95 so als ich meinen Führerschein gemacht hab.


    Und was hast Du dabei vergessen? Den Blick in den / die Bußgeldkataloge (neue Version eingebessert). Dort stand beim Zeichen 331 (Kraftfahrstraße) sinn gemäß "Bauartbedingte HG von min. 60Km/Stunde. Das war die "Lücke".


    @ Frogga: Selbstredend ist kein bisschen gefährlich mal auf der Stadtautobahn, ein zwei Abfahrten in Richtung Pankow auf der Bahn, durch den Alextunnel oder auch den N/S-Tunnel zu fahren. Wenn Dir das zu heiß ist, kannste auch nicht auf der B1 fahren. ;)

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • wenn ick sehe, wie die ganzen blechummantelten auf der stadtautobahn rumgurken...
    aufm ring ists ja noch schlimmer. b1 ist n bissl was anderes. irgendiwe können sich die meisten auf ner bundesstraße noch zusammenreißen...
    abgesehen davon macht autobahn mit zweirad nich wirklich spaß.
    mir ham die fahrschulpflichtstunden mit der 600er gereicht...


    brauch ick nich...

  • Zitat

    Und was hast Du dabei vergessen?

    Das es im Bußgeldkatalog anders auftaucht ist doch total Wurst und macht es nicht legal :rolleyes: . Was ist zum Beispiel mit der Mopedhaftpflicht auf der Autobahn, hmm?
    Zack fahren ohne Versicherungsschutz und Du bist viel mehr los als 20€. Wo's da die Lücke hin?

  • Beim Simmitreffen war mal jemand der mitm Simmi (105ccm) von Berlin nach Leipzig nur Autobahn gefahren ist. Natürlich war die Reisegeschw. über 95 kmh^^


    Als dann die grünen kamen haben sie ihm nur gesagt er solle doch bitte die nächste runterfahren^^

    Common rail Diesel Turbo Injection

  • Wie aus den Texten hier oben ja zu ersehen, sind Kraftfahrstraßen und Autobahnen in dieser Beziehung gleich.


    Nein, es ist keine Gesetzeslücke. Das Gesetz ist eindeutig: mit Versicherungsschild darf man weder auf Kraftfahrstraßen noch auf Autobahnen fahren, weil man dazu in der brd eine bauartbedingte oder zulässige Höchstgeschwindigkeit von MEHR als 60 braucht.


    Anders ist es bei der Ahnung.
    In dem Katalog, den die Polizei benutzt, steht richtig drin, daß 20 Euro Verwarnungsgeld bezahlen muß, wer mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 60 oder weniger unterwegs ist. Der Polizist wird also auf jeden Fall eine Anzeige schreiben bzw. 20 Euro verlangen.


    Doch dieser Polizeikatalog bezieht sich nur auf den Bußgeldkatalog.
    Und in diesem stand es wenigstens bisher immer falsch drin ("weniger als 60", s.o.).
    Es wurde hier schon öfter behauptet, daß dies inzwischen korrigiert worden sei. Aber in den "aktuellen" Texten des BKat, die im Netz zu finden sind, wurde es meines Wissens nach noch nicht korrigiert.
    Sollte es noch nicht korrigiert sein, dann gegen das Verwarnungsgeld von 20 Euro Widerspruch einlegen und sich auf den Text des BKat beziehen (nach dem es für eine Simson mit 60 Höchstgeschwindigkeit eben nicht zu 20 Euro Verwarnungsgeld kommen darf, obwohl man sich gesetzwidrig verhalten hat).


    Ich fahre nicht nur regelmäßig Tiergartentunnel und andere Kraftfahrstraßen, sondern manchmal auch kurze Stücke Stadtautobahn. Letzteres ist nicht sehr schön, aber auch nicht lebensgefährlich. Ich habe da auch schon Plastikroller mit Versicherungsschild gesehen, die auf jeden Fall (also auch nach dem falschen Text des BKat) die 20 Euro bezahlen müssen, wenn sie von der Polizei angehalten werden, da eben weniger als 60 Höchstgeschwindigkeit.


    _________________________________________________________________

  • Nein, nein. Schwabe hat schon zu 99% recht, mit dem was er schreibt. Der Fehler liegt bloß darin, dass er denkt, dass der Tatbestandskatalog nicht vom Bußgeldkatalog abweichen darf. Es ist aber sogar so, dass die Kontrollbehörden (Polizei, BAG, etc) dem Tatbestandskatalog neue Nummern hinzufügen dürfen. Wenn ich Zeit habe, kann ich noch ausführlicher etwas dazu schreiben ...


    @ESSECINQUANTUNO


    Vorschrift und Ahndung sind Zweierlei ;)

  • @ MuZ: deinen ausführungen zufolge wäre ja behördlicher willkür tür und tor geöffnet. wenn also der rennleitung was nicht passt, wird im tatbestandskatalog ne neue nummer uffgemacht und das ist dann so? geht aber hoffentlich nicht zwischen tür und angel, oder?

  • Ich muss sagen das mich die Borniertheit einiger hier gerade maßlos ankotzt! Frei nach dem Motto: "was nicht sein darf, kann auch nicht sein.". Und wie ihr an MuZ's Bestätigung seht - es gibt auch mehr als nur s/w.


    Bitte schreibt doch mal jemand was ordentliches dazu - dann ab damit ins HGF (FAQ) und diese leidige Diskussion ist durch. Was jeder macht entscheidet er sowieso selbst. Ich würde auf jeden Fall Wiederspruch einlegen. Aus Prinzip schon! Und die A9 mit nem Simmi fahre ich auch nicht runter.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!