Wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere bekommst Du einen Teil Deines Gehaltes als Fahrgeld ausgezahlt, damit das Amt nicht kürzen kann? Bei Sozialbetrügern durchaus eine gängige Praxis, jedoch gem §266a StGB eine Straftat, weil Betrug. Sollte dies also bei Dir wirklich der Fall sein finde ich es nur gut und angemessen, wenn Du den öffentlichen Kassen nun wieder etwas zurückzahlst, wenn auch auf diesem "Umweg".
Das hat nichts mit sozialbetrug zu tun, ist bei fast jeder zeitarbeitsfirma so gängige praxis, das die sich auch die versteuerung ihres geldes sparen und das fahrgeld immer so hoch wie nur möglichst zulässig auszahlen, dafür dann weniger bruttolohn...
ich brauch (bei guter fahrweise mit meinem diesel) etwa 100€ rein für den sprit bei etwa 1100km nur für den arbeitsweg. allein das arbeitsamt zahlt pro km auch 25 Cent. so sinds halt 28-29 Cent...