Ich bin damals mit 16 auch immer ohne ABE gefahren, sogar einmal nen Mängelschein bekommen. Da hat niemand etwas gesagt....
MfG
Christian
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Ich bin damals mit 16 auch immer ohne ABE gefahren, sogar einmal nen Mängelschein bekommen. Da hat niemand etwas gesagt....
MfG
Christian
Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Okay.
1. Hättest du Fragen sollen, wieso sie Keine Papieren sehen wollen.
2. Wieso Fahren ohne Erlaubnis, wenn du deinen M oder B Führerschein gemacht hast, darfst du Offizell Simson Mopeds auf Öffentlichen Strassen fahren, natürlich mit einem Versicherungskennzeichen.
3. Die ABE Also die Betriebserlaubniss ist IMMER mit zu führen und viele Versicherungen wollen die Auch sehen.
4. Die KBA trägt dir das Baujahr des Mopeds nicht ein, das musst du Selber angeben.
5. Erstzulassung ist das Baujahr des Rahmens, und nichts anderes.
Wenn man z.B eine Werksneue Simson findet, hat oder What ever, dürfte sie ja laut einigen Aussagen nur noch 25 oder 45km/h fahren ( Wie war das :biggrin: )
Also Chillen und Drüber Lachen, die haben sich halt einen "Spaß" erlaubt.
Wenns hart auf hart Kommt, gewinnst du 100%, da sie dir keine Anzeige Schreiben können wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss.
Manchmal denkt man die Haben ihr Hirn zu Hause bei Frauchen im Bett Gelassen...
@ Chrisman,
Musst du nicht zu AU? jedes Jahr oder so wegen Baujhar 97? Oder waren das nur die S83 "Motorräder".
Wenn du die Originalen Werkspapiere in deinen Besitzt hast, einfach nicht drum Scheren.
Hast du sie aber Verloren musst du zum TÜV/Dekra und neue Beantragen dies Läuft dann eben nicht mehr über die KBA.
Jaja.....coole Antworten a la "Hätteste.....".
Ich glaube, die wenigsten denken in so einem Moment daran.
Von meiner S53 hab ich originale Papiere. Zur HU muss ich nicht, denn es ist nur als 50er geführt. An den Gussfelgen kann es wohl kaum liegen....
MfG
Christian
Wahnsinn was wir für
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polizisten haben keine ahnung aber labbern so mögen dir was! Das ist lächerlich was sie machen wenn du die ddr-papiere vorlegen kannst und deinen führerschein was wollen sie machen! keine chance die müssen einfach akzeptieren das die simson auch heute am 11.10.11 mit offiziellen 60 km/h (wenn es der straßenverkehr erlaubt) fahren dürfen und so wird es auch für immer bleiben
Mfg Andre
Wenn der Kfz-Mechatroniker etwas an meinem Auto versaut, ist ER unfähig und nicht ALLE Kfz-Mechatroniker. Wenn aber 2 Polizisten eine Maßnahme getroffen haben, die nicht ganz perfekt ist, dann haben auf einmal alle Beamten im Land keine Ahnung. Denke schnell, schreibe langsam.
Zum Sachverhalt wurde schon genug gesagt.
Ich möchte mich erstmal bedanken bei euch das Ihr mir erstmal geholfen habt...
Ich bin jetzt erstmal zu dem entschluss gekommen das ich abwarten werde ob überhaupt Post kommt...
wenn ja dann werde ich halt zu Polizei gehen und die ganzen Papiere vorlegen und § mal sehen was die dann sagen....
es ist echt traurig das die hier im Westen so eine MACKE haben....
bloß weil Sie nicht wissen was das für eine geile SR 50 ist und die bloß Automatik fahren können.......
Da fuhren wohl 2 von denen Streife die beharrlich behaupteten, die DDR-Papiere sind nicht mehr gültig und man müsse sich neue über's KBA oder TÜV-Stelle besorgen.
Das kann Dir im Westen öfter passieren, da die alten DDR Papiere hier nicht überall bekannt sind.
Ausserdem ist der Einwand der Polizisten sogar nicht ganz falsch, da die meisten DDR Papiere tatsächlich ungültig sind (z.B. Fahrzeugbriefe und -Scheine). Die DDR Registrierscheine für Mopeds/Kleinkrafträder sind z.B. ein echter Grenzfall, da sie kein Nachweis einer Betriebserlaubnis sind, sondern einem Fahrzeugschein entsprechen ... sie müssen also nicht akzeptiert werden, da man mit den Registrierscheinen den nach FZV erforderlichen Nachweis, das das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht, nicht so ohne weiteres erbringen kann.
Die etwas neueren Kärtchen (ab ca. 1979/80) dagegen sind ja mit "Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis" überschrieben und damit unproblematisch.
Ganz nebenbei bemerkt sind ja auch noch etliche meist stümperhaft gefälschte ABE - Kärtchen im Verkehr.
Gruss von Frank
ZitatAlles anzeigenAusserdem ist der Einwand der Polizisten sogar nicht ganz falsch, da die
meisten DDR Papiere tatsächlich ungültig sind (z.B. Fahrzeugbriefe und
-Scheine). Die DDR Registrierscheine für Mopeds/Kleinkrafträder sind
z.B. ein echter Grenzfall, da sie kein Nachweis einer Betriebserlaubnis
sind, sondern einem Fahrzeugschein entsprechen ... sie müssen also nicht
akzeptiert werden, da man mit den Registrierscheinen den nach FZV
erforderlichen Nachweis, das das Fahrzeug einem genehmigten Typ
entspricht, nicht so ohne weiteres erbringen kann.
also was soll ich deiner meinung nach dann machen wen es so ist das sie die Papiere nicht akzeptieren?
also was soll ich deiner meinung nach dann machen wen es so ist das sie die Papiere nicht akzeptieren?
Erstmal abwarten, ob was schriftliches kommt. Dann weitersehen ...
Gruss von Frank
woran erkenne ich den das die KBA Original ist?
oder echt ist?
hab ich gerade beamtenzeilen gelesen?
Ich denke schon! MuZ weiß was und kann antworten wenns kompliziert ist. Damit haben wir alle schon mal `nen Fuß in der Tür.
Leute, die was wissen und nich blos labern stehen bei mir hoch im Kurs.
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