das haben die nicht wirklich gefragt oder?
ich würd an deiner Stelle einfach abwarten und nichts machen
der Oberförster auf der Wache hat die bestimmt auch schon ausgelacht
Wurde von Polizei angehalten!!!!
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ich vermute auch, dass da überhaupt nix nachkommen wird.
warte einfach mal nen paar wochen ab und halt uns auf dem laufenden... -
Zitat
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften
der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992
erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Hier steht nix von gebaut am, sondern in Verkehr genommen. Ich würde aber auch auf Post warten. -
was inner ddr gebaut wurde kam umgehend nach fertigstellung in verkehr.
zudem gibts bei den mokicks von heute auch keinen fahrzeugschein/brief sondern nur ne abe.die abe ersetzt den früheren ddr-fahrzeugschein und ist somit gültig.
alles andere ist quark! -
Recht haben und Recht bekommen, ist leider immer noch ein Untschied. Aber ich will mich jetzt hier auch nicht als Neuling verennen, sehe das halt nur ein wenig vorischtiger.
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die rechtslage hierzu ist sowohl durch die StVZO und durch den Einigungsvertrag eindeutigst geregelt.
da gibts auch sehr wenig interpretationsspielraum.
mit der rahmennummer läßt sich das herstellungsdatum auf monat und jahr genau nachvollziehen. das herstellungsdatum gilt gemeinhin als datum der erstmaligen zulassung/inverkehrbringung. in verkehr gekommen ist das mokick mit der herstellung/fertigstellung des rahmens, mit dessen nummer auch zugleich die bauart und der typ festgesetzt wurden.
und mehr steht nirgends nicht. weder in den originalpapieren noch in den neuen vom kba.
wenn du dir da unsicher bist, dann befrage einen anwalt deiner wahl. -
Zitat
das herstellungsdatum gilt gemeinhin als datum der erstmaligen
zulassung/inverkehrbringung. in verkehr gekommen ist das mokick mit der
herstellung/fertigstellung des rahmens, mit dessen nummer auch zugleich
die bauart und der typ festgesetzt wurden.Das stimmt so nicht ganz. Das Fahrzeug muss in der DDR vor 92 (oder ähnlich) zugelassen/in den Verkehr gebracht worden sein, hat mit dem Herstellungsdatum wenig zu tun. Wurde es nicht (oder nicht in der DDR, siehe Bunny) in den Verkehr gebracht gibt es allerdings auch keine ABE vom KTA (das ist aber sowas von selten), wird also beim Moped hier nicht der Fall sein. Auf der original ABE meines SR50/1 C steht zB vorne "Dresden, den 01.09.1988", was das Datum der Erstzulassung ist, und hinten steht das Baujahr, was sich davon unterscheiden kann
(in meinem Fall ist die Zulassung zB vor dem Baujahr
)
nicksda
Die Polizisten erlauben sich wohl ein Spielchen mit Dir, je nachdem wie weit die das treiben kann das natürlich extrem nervig werden, aber im Recht bist Du (siehe StVO und Einigungsvertrag) und notfalls muß das denen halt ein Richter erklären. Besorg Dir einen Anwalt und gut ist. KEINER von uns hat mehr als eine ABE vom KTA (bzw KBA) und kommt trotzdem damit durch JEDE Kontrolle. -
Mit mir nicht, sondern mit Devil
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Anwalt ist teuer, Post abwarten, Widersprechen und erneut warten was passiert. Wenn Sie dich zwingen wollen kannst immernoch n Anwalt einschalten und dann auf deren kosten
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Hi,
vor allem in den Verkehr bringen, heisst nur nur Herstellen und Baujahr und Rahmennummer dran. Wann die Kiste das erste mal angemeldet war ist unerheblich.
Eine 50ccm Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen ist nämlich auch Zulassungsfrei, sonst hätte es ja ein Kuchenblech und kein Versicherungskennzeichen.
Es ist nur Versicherungspflichtig und brauch eine ABE.
MfG
Tobias
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