Hallo,
auch wenn bestimmt schon 200x gefragt wurde, für meine Ideen finde ich jetzt nix wirklich passendes. Mal ganz fiktiv...:D
Angenommen ich hätte nen S50 ohne Motor gekauft bei dem das Typenschild fehlt und da sollten Papiere für gemacht werden, in wie fern wären die Angaben vom KBA nachvollziehbar? Würde das so passen?
Motor würde ich einen meiner Reservemotoren neu aufbauen, wäre ein originaler S50 mit 50ccm und Elektronikzündung 12V.
Als konkretes Beispiel 1:
- Fahrzeugidentifizierungsnummer:47X XXX X
- Modellbezeichnung S50 B-2 - Baujahr:1981
- Reifengröße:16x2,75
- Höchstgeschwindigkeit:60km/h
- Leistung des Scheinwerfers: 35W
- Blinker: ja
- Anzahl der Gänge: 3
- Zündung: Elektronik
- Starter: Kick
- Schaltungsart: Fuß
- Sitze: Doppelsitz
- Batterie: V: Ah: 6V 4,5Ah -Signalhorn mit Monozellen
- Anzahl der Rückspiegel: 1 links
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Alternativ wäre auch sowas möglich? Beispiel 2:
- Fahrzeugidentifizierungsnummer:47X XXX X
- Modellbezeichnung S50 N
- Baujahr:1981
- Reifengröße:16x2,75
- Höchstgeschwindigkeit:60km/h
- Leistung des Scheinwerfers: 15W
- Blinker: nein
- Anzahl der Gänge: 3
- Zündung: Schwunglicht/Unterbrecher
- Starter: Kick
- Schaltungsart: Fuß
- Sitze: Doppelsitz
- Batterie: V: Ah: keine -Signalhorn ohne Monozellen
- Anzahl der Rückspiegel: 1 links
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Im Falle des zweiten Beispiels: Eine Umrüstung auf 12V Elektronikzündung ohne Batterie dafür mit Brückengleichrichter und Spannungsregler für Hupe würde ja nicht der ABE entsprechen, in wie fällt das eigentlich auf?
Könnte ich beim zweiten Beispiel überhaupt Typ "N" angeben wegen dem Baujahr basierend auf der Rahmennummer?
Und natürlich die wichtigste Frage: Steht dann im Schein 60km/h? Sonst müsste man ja den Motor auf 50km/h drosseln?
Ich weis dass diese Frage nicht unbedingt ganz konform mit dem Sinn einer ABE geht, darum ja nur fiktiv....
Alternativ, alle Angaben nach bestem Gewissen machen (z.B. S50-B2) und trotzdem auf 12V Elektronikzündung umbauen? Rein rechtlich würde dadurch ja die ABE erlöschen?
mfg