Fiktive ABE für S50 :-)

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  • cool, danke :)


    den hab ich gesucht aber nicht gefunden...


    mfg

    Praktikant: Mein Roller fährt 32km/h!!!!
    Ich: Hmmm, fährt mein Moped auch...
    Praktikant: Echt? Krass!
    Ich: Und dann schalte ich in den zweiten Gang :D :D :D


    Danke an die Rollerfahrer dieser Welt für solch schöne Momente :)

  • Bedenke allerdings bei deiner "N", dass ein alter Volkspolizist Dich fragen könnte warum Du eine andere Schwinge, andere Streben oder gar ein Zündschloss hast. ;)


    Außerdem Schwabe, schreib dass hier lieber nicht so "offen". Immerhin könnte es (je nach tatsächlichem Alter des Rahmens) ein Versicherungsbetrug sein. ;)


    Grüße, Gregor

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Nur wenn es kein S50-Rahmen ist; denn laut der Information oben sind die wohl nur bis 1980 gebaut worden, also kein Versicherungsbetrug, wenn S50-Rahmen.


    ___________________________________________________________________

  • alter Vopo im Westen eher selten^^ Aber: Zünschloss wird wegkommen wenn das mit ner N-ABE klappt, schützt eh nicht vor Diebstahl. Schraubendreher FTW^^ Lieber ner gut getarnten Tot-Schalter. Ohne Batterie ist das Zündschloss eh mehr Deko als nützlich...


    es gab Unterschiede bei der Schwinge? Hätte der S50 N demnach eine mit "erhöhter" Federbeinaufnahme? Wär auch nicht wild, hätte ich da :D


    mfg

    Praktikant: Mein Roller fährt 32km/h!!!!
    Ich: Hmmm, fährt mein Moped auch...
    Praktikant: Echt? Krass!
    Ich: Und dann schalte ich in den zweiten Gang :D :D :D


    Danke an die Rollerfahrer dieser Welt für solch schöne Momente :)

  • Du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu den verlangten technischen Daten zu machen. Wenn du das nach bestem Wissen und Gewissen amchst und dir das KBA darauf eine nicht ganz korrekte Betriebserlaubnis ausstellt, dann hast du Glück gehabt.


    Stichwort "begünstigender Verwaltungsakt". Aber mal ehrlich. Macht euch doch nicht wegen solchen ganz banalen Dingen heiß, die eh keinen interessieren ...

  • Du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu den verlangten technischen Daten zu machen. Wenn du das nach bestem Wissen und Gewissen amchst und dir das KBA darauf eine nicht ganz korrekte Betriebserlaubnis ausstellt, dann hast du Glück gehabt.


    Stichwort "begünstigender Verwaltungsakt". Aber mal ehrlich. Macht euch doch nicht wegen solchen ganz banalen Dingen heiß, die eh keinen interessieren ...

    Ist mir mehr oder weniger klar gewesen, drum habe ich für einen fiktiven Fall gefragt :D


    mfg

    Praktikant: Mein Roller fährt 32km/h!!!!
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    Praktikant: Echt? Krass!
    Ich: Und dann schalte ich in den zweiten Gang :D :D :D


    Danke an die Rollerfahrer dieser Welt für solch schöne Momente :)

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