MuZ, ick will Dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn Du hier schon anfängst zu stänkern und unbedingt Recht haben mußt, dann mach Deine Hausaufgaben auch richtig.
§35a http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__35a.html
(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
Ich denke schon, dass ich weiß, dass ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist. Meine Anmerkung bezog sich nur darauf, dass die AUCH für´s Fahrrad gilt.
Fackt ist eins, kinder unter 7Jahren müssen einen eigenen gesonderten,zugelassen Sitz haben, und darüber müssen sie halt keine Sitz haben, aber sicher auf dem Fahrzeug sitzen und auch sicher (nicht nur mit den Fußspitzen) die Fußauflagen/Fußraste erreichen.
mc-kev