Gute Frage. Allerdings ist das auch sooo selten wie nur irgendwas.
Nur im Vergleich zu Simson-Mopeds (von denen Millionen gebaut wurden). Es sollen in den sechs Jahren von 1954 bis 1950 ca. 300.000 MAW-Motoren gebaut worden sein. Auch wenn viele davon inzwischen nicht mehr fahrbereit an Fahrzeugen sind, gibt es dennoch immer noch genügend Hühnerschrecks, die (laut "DDR" offiziell) 40 bzw. (tatsächlich) über 40 fahren und in der Zone nur Fahrräder (also keine Kfz) waren (während die West-Hühnerschrecks, die vor 1960 auch 40 fahren durften, als Kraftfahrzeuge gelten).
Auch wenn man (wie die meisten Oldtimer-Besitzer) der Forderung des KBA nachgibt und TÜV oder Dekra bereichert und sich eine BE (bis 40 km/h, weil das auch in der "DDR" offiziell war, obwohl so ein Fahrrad mit 28-Zoll-Rädern schneller ist) ausstellen läßt (wodurch ein Ost-Fahrrad dann plötzlich zu einem West-Kfz wird), ist es dann trotzdem kein Leichtmofa (da mehr als 20 km/h) und auch kein Mofa (25 km/h). Und daß ein Fahrrad nicht zu einem Moped wird, nur weil es genausoschnell fährt, dürfte schon rein optisch klar sein.
Unabhängig davon, daß in meinen Augen die neu ausgestellten BE mit uraltem "Erstzulassungdatum" reine Gefälligkeiten sind (niemand weiß, wann so ein Motor an ein Fahrrad welchen Baujahrs gebaut wurde; von daher ist eine solche Angabe ein reines Phantasieprodukt; und mit aktueller "Erstzulassung" geht es wegen Lärm, Schadstoff und Bremswirkung nicht), halte ich daher auch die dafür ausgestellten Versicherungsschilder für fragwürdig.
Denn wie man an dem Allianz-Angebot sieht, gibt es überhaupt keine "Versicherungssparte" für diese Fahrräder mit Hilfsmotor, die offiziell 40 fahren (also kein "Leichtmofa"), aber erkennbar weder Mofa noch Moped noch Roller noch "Kleinkraftrad" sind.
Trotzdem will das KBA und damit die Polizei (in meinen Augen zu Unrecht, da Bestandschutz; und aus Fahrzeugen, die jahrzehntelang nur Fahrräder und explizit keine Kfz waren, dürfen durch die Übernahme der "DDR" zur brd nicht plötzlich Kfz gemacht werden) ein Versicherungsschild an einem Fahrrad sehen, wenn es einen Verbrennungsmotor hat (Elektromotoren sind momentan noch davon ausgenommen, weil da eine Gesetzeslücke gilt, die momentan - noch! - nicht gefüllt ist).
Genau wie die neuen BE sind daher auch die abgeschlossenen Versicherungen in meinen Augen reine Gefälligkeit, solange eine Versicherung nicht die Sparte "Fahrrad mit Hilfsmotor, Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h" (und darunter fallen nicht nur die Ost-Fahrräder wie z.B. Simson mit MAW, sondern auch die aus dem Westen bis 1960) ausdrücklich ausweist.
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