Ebay Schrott-motor gekauft

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  • wahnsinn was man manchmal in der bucht bekommt... da fragt man sich ob man der einzige ist der keinen schrott dort verkauft :i_troest:


    Was hatter denn gekostet? (weiß nicht obs oben schon stand - wenndann überlesen sorry) ...wenns nicht allzuviel war, dann würd ichs als Lehrgeld verbuchen und wie Chrisman schon sagte, sowas macht man kein zweites mal...


    Vielleicht kannst ja das Getriebe etc gebrauchen!


    Lg Christian, der ebenfalls ein Bastler ist :b_wink:


    EDIT: Ich sehe, ich hätte nur mal deinen Link öffnen müssen :doofy: - ok war doch ne fette stange geld...

  • ich hab mal über ein jahr in einem ebay shop gearbeitet, aber ob er im recht ist, wenn er schreibt an bastler, bin ich mir nicht sicher!
    ich weiß, dass man als ebay-händler auf jeden artikel den man verkauft 2 jahre garantie geben MUSS! egal ob man reinschreibt: "an bastler" oder "defekt". wenn man mit der ware als käufer nicht einverstanden ist, kann man dem händler rein rechtlich dazu bringen, den gekauften artikel zu reparieren oder reparieren zu lassen!
    soweit mein kenntnisstand bei ebay händlern - in wie weit das bei privattransaktionen gilt, ohne rücknahme und gewährleistung, kann ich dir nicht sagen.


    mein vorschlag:
    droh ihm einfach mit deinem anwalt. dann wirst du sehen ob er abgezockt genug ist, oder obs ein kleiner jungen betrugsversuch war. wichtig ist, dass du das problem nicht verjähren lässt... entweder kosequent handeln und einen sicheren eindruck machen, oder das ganze als lehre fürs nächste mal mitnehmen!

  • Er muss keine Garantie gewähren.... das ist freiwillig (ich glaube das war so :D)



    das hier ist vielleicht für dich interessant (§ 442 BGB):


    (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

  • Vielleicht sollte man Bastler erstmal definieren.
    Die einen denken sie wären ein Bastler, wenn sie nen Vergaser an den Motor schrauben können. Für die anderen ist selbst eine Motorregeneration ein Klacks.
    Er hat keinerlei Schäden erwähnt. Also bist du denke ich im Recht.
    Aber wie ist das noch, Recht haben ist die eine Sache, Recht kriegen die andere...


    Viel Erfolg!

  • Als Händler muss er Garantie geben, auf Gebrauchte Artikel mind. 1 Jahr. Hab ne Gewerbe/Händleranmeldung bei ebay, da bekommst du am Anfang nach dem Registieren ellenlange Seiten voll was du machen musst. Musst eigene AGBs verfassen etc...


    Als Privatmann muss er nix. Darf er nichtmal, zurücknehmen muss er auch nix. Außer ner negativen kann man da leider fast nix machen... sorry...

  • Privatpersonen ohne eBay-Shop oder sonstiges müssen garnix - deshalb schreiben 90% auch die Sache mit "keine Garantie, kein umtausch da Privatverkauf" blabla darunter.


    Da er allerdings die Artikelbeschreibung bewusst verfälscht und Mängel verheimlicht hat, ist er im Unrecht und man kann handeln, obs nun Strafanzeige wegen Betruges ist (als Extremfall) oder sonstigen...

  • Ich hab bei Ebay auch schon mehrere Motoren gekauft, da war bis jetzt an fast jeden Motor irgendwas dran was ich vorher nicht wußte.
    Beim letzten war das Gewinde von einem Stehbolzen im Gehäuse ausgeleiert und hatte nicht mehr gehalten.


    Die meisten Murksen ihr zeug kaputt und hauen es dann bei eBay rein, wenn sie nicht mehr weiter Wissen.
    Das nimmt da schon echt langsam große Ausmaße an bei Ebay.


    Vielleicht nimmt er ihn ja zurück, ansonsten kaufste dir gute Dichtmasse und machst die mit dazwischen vielleicht gehts ja auch so.



    Gruß
    René


    :b_wink:

  • Na Kaddö hats doch super rausgesucht! :thumbup:


    Da steht das so, und ich denke Motorgehäusehälften mit Dellen und Kratzern, die soweit gehen, dass die Dichtfläche nicht mehr funktionsfähig ist, ist ein Mangel, der verschwiegen wurde und damit ist das gültig. Die Frage ist, ob man das bei nem optischem Mangel auch sagen kann, aber wenn ick nen Lackset mit Kratzern koofe, wär ick och sauer.


    Also ich würde ihn nach Preisnachlass fragen. Denn aus dem Rest kannste vielleicht noch was machen. War ja auch nicht soo teuer das alles.


    LG Tony

  • Zitat

    Vielleicht nimmt er ihn ja zurück


    das wird er jedenfalls nicht freiwillig machen. bei 14 bewertungen und 80 taler in der tasche wird er drauf :puke: ob er ne negative bewertung bekommt.


    Zitat

    Garantie geben, auf Gebrauchte Artikel mind. 1 Jahr


    :thumbup: danke, war mir nicht mehr ganz sicher, aber der meinung 2 jahre


    erste sache die du machen solltest, informiere ebay von dem vorfall. als zweites teilst du ihm genau das mit. wenn er immer noch nicht bereit ist, solltest du dich genauer informieren und dann evtl einen anwalt einschalten. ob du rein rechtlich nachher gewinnst, bleibt ab zu warten. deswegen lieber vorher genau informieren.

  • Zitat

    Na Kaddö hats doch super rausgesucht! :thumbup:


    Die Berufsschule hatte doch mal einen Sinn :D



    @ Starheizer: Halte uns mal auf dem Laufenden ;)

  • Im Gesetz steht aber "..wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat..." , das müßtest du im Zweifelsfall bei einem Rechtsstreit erstmal nachweisen, dass er es mit der Absicht dich übern Tisch zu ziehen verschwiegen hat und nicht aus Unwissenheit oder sonstigem.

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