hallo mädels,
ich habe gerade in der bucht gesehen, dass es 21W soffiten in "schwalbengröße" gibt. macht der vape-blinkgeber auch mit 21W-lampen mit?
thanks
hans
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hallo mädels,
ich habe gerade in der bucht gesehen, dass es 21W soffiten in "schwalbengröße" gibt. macht der vape-blinkgeber auch mit 21W-lampen mit?
thanks
hans
du bräuchtest dann den Blinkgeber für 4x 10 W wie er zb. im SR verbaut wurde http://www.dumcke.de/product_i…er-Segu-12V-2-4-x21W.html
Nein, es kann alles bleiben wie es ist. Der Blinkgeber, der in den Schwalbe-VAPE-Sets mitkommt, kann bis zu 23 Watt. 21-Watt-Sofitten in den Lenkerendenblinkern sind technisch überhaupt kein Problem. Rechtlich mag der Pedant Bedenken haben, weil die Blinker mit 18W typgeprüft sind.
Rechtlich mag der Pedant Bedenken haben, weil die Blinker mit 18W typgeprüft sind.
Oder auch nicht, wenn man eh schon neue Blinker(gläser) verbaut hat
Nachbau-Gläser in Originalform und -farbe, aber ohne Prüfzeichen, sind eine rechtliche Grauzone, bei falschen Lampen in der Leuchte ist die Sache aber eindeutig.
Nein, es kann alles bleiben wie es ist. Der Blinkgeber, der in den Schwalbe-VAPE-Sets mitkommt, kann bis zu 23 Watt. 21-Watt-Sofitten in den Lenkerendenblinkern sind technisch überhaupt kein Problem. Rechtlich mag der Pedant Bedenken haben, weil die Blinker mit 18W typgeprüft sind.
cool, danke mann! dann bestelle ich mal...
ein ganz guter effekt.
jetzt wird das blinken auch am hellichten tag gesehen, egal ob licht eingeschaltet ist oder nicht.
der blinkgeber scheint das spiel mitzuspielen.
Nachbau-Gläser in Originalform und -farbe, aber ohne Prüfzeichen, sind eine rechtliche Grauzone...
Das ist keine Grauzone
Da sie kein E-Zeichen besitzen sind sie nicht zulässig. Somit erlischt die ABE. Auch beim TÜV bzw. der Dekra bekommt man keine Einzelabnahme^^
mfg
Das ist keine Grauzone
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Da sie kein E-Zeichen besitzen sind sie nicht zulässig. Somit erlischt die ABE. Auch beim TÜV bzw. der Dekra bekommt man keine Einzelabnahme^^
mfg
Natürlich ist es eine Grauzone. Was bleibt einem anderes übrig? Es werden keine Gläser mit E-Prüfzeichen mehr hergestellt und die anderen werden im Prinzip geduldet. Oder hast Du schonmal gehört das jemand nach einem Unfall die Schuld bekam, weil er ohne gültige ABE gefahren ist wegen Nachbau-Gläsern?
Nein, es ebend keine Grauzone!
Wenn du keine Blinker mit E-Zeichen mehr bekommst, dann musst du entweder die Schwalbe stilllegen oder dir andere Blinker kaufen.
Angenommen, ein Auto nimmt dir auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße die Vorfahrt. Dann sagt der Fahrer, er hatt nicht gesehen, dass du geblinkt hast. Und er wird recht bekommen, weil deine Blinker kein E-Zeichen besitzen
mfg
Nein, es ebend keine Grauzone!
Wenn du keine Blinker mit E-Zeichen mehr bekommst, dann musst du entweder die Schwalbe stilllegen oder dir andere Blinker kaufen.
Angenommen, ein Auto nimmt dir auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße die Vorfahrt. Dann sagt der Fahrer, er hatt nicht gesehen, dass du geblinkt hast. Und er wird recht bekommen, weil deine Blinker kein E-Zeichen besitzen
mfg
Zeige mir mal ein Urteil wo das der Fall war
Du dürftest dann nicht mal mit ner Vape rumfahren, weil in der ABE steht 6V. Und ich hatte schon nen Unfall mit ner Vape drin, bei Dunkelheit, wo es also aufs Licht ankommt und ich habe den Schaden ersetzt bekommen, trotz einer deiner Meinung nach ungültiger ABE. Und der Gutachter hatte die 12V Anlage noch unter besondere Austattung aufgeführt. Blinker ohne ABE hatte ich übrigens auch dran. So viel dazu...
Wenn du dich einen Tag gedulden kannst, dann suche ich dir einen Paragraphen raus in dem steht, dass Zündungen nicht eintragungspflichtig sind^^
mfg Paul
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