Es geht ja jetzt nicht um die Zündung, sondern um die Gläser. Möglich das dies legal wäre, auch wenn 6V in der ABE steht. Viel interessanter wäre ein Urteil zu den Gläsern. Denn jeder weiß das diese sich im Prinzip nicht unterscheiden und einen Unfall nicht verschulden. Bei allen Vorschriften und Paragraphen geblubber wird ein Gutachter oder Richter immernoch seinen menschlichen Verstand einschalten. Auch wenns die Vorschriften streng genommen nicht zulässig ist.
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!