Normalerweise nicht, trotzdem solltest du die schnellstmöglich haben.
Unversichertes Moped auf der Straße stehen lassen
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ja werde ich,aber solange ich noch nicht fahre, kann mir ja noch keiner was anhaben.
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Warum versicherst du es nicht einfach ab den 1.3.10.
Bis die Versicherung günstiger wird, dauert es einige Monate.
Erst ab Mai wird es günstiger.
Willst Du wegen ein paar Euros solange warten?
Dazu wenn es ab den 1.3. angemeldet ist und auf einmal am We schönes Wetter ist, dann kannst Du schon mal losfahren
und musst nicht bis zum nächsten Werktag bis die Versicherung auf hat warten.Mal ganz vom versicherungsrechtlichen abgesehen, dass Dein Fahrzeug versichert sein muss, solange es auf öffentl. Raum abgestellt wird
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Rabatt gibts eh erst ab April
meistens sogar erst ab Mai und das lohnt sich nun wirklich nicht deswegen zu warten..!
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naja weil es im Moment so aussieht, als wenn ich jeden Euro saven muss, Auto will gerade kaputtgehen und ALG I musste ich auch schon beantragen, deswegen. Aber mal schauen, vllt mach ich es auch schon zum ersten März...War auch nur nebensächlich, mir ging es hauptsächlich darum, ob schon einmal jemand Ärger bekam, weil es unversichert stand? (nicht gefahren wurde)
Wieso ist es nicht schon am 1. April günstiger? Sind doch dann nur elf Monate, die ich versichere? -
Tach auch.
Die Versicherungen sind ja auch nicht doof. Sonst würde das ja jeder so machen, denn 90% der Schönwetterfahrer versichern dann erst 2 Monate später...
Zu deiner eingehenden Frage.
Wenn kein aktuelles Kennzeichen dran ist (es besteht also kein Versicherungsschutz) und die nehmen das Möp hoch, gibts einen ganz schicken neonfarbenden Aufkleber & wenn du dann nicht innerhalb von 2 Wochen räumst oder ein gültiges Versicherungskennzeichen dranmachst, wirds mitgenommen... (vllt stehts ja dann im Trockenen - in jedem Fall darfst du dann einen kleinen Beitrag an Vadder Staat zahlen und den hübschen Aufkleber vom Lack pulen)
Ansonsten lautet die Frage: Was kann mein stehendes Moped der bösen Welt antun?
Die Anregung mit dem Wetter ist ne gute Basis. Gibts ein Orkan und dein Möp macht 3 Autos platt kannst DU den Schaden der anderen regulieren.
Also, entweder auf dem eigenen Grundstück abstellen oder versichern.Gruß.
scinsh -
Ansonsten lautet die Frage: Was kann mein stehendes Moped der bösen Welt antun?Wie ich schon sagte:
* Es kann umfallen und Sach- oder Personenschaden an Dritten verursachen.
* Es kann (weil unter der Plane der Rückstrahler nicht sichtbar ist) nachts übersehen und umgefahren werden.
* Es kann Öl oder Benzin lecken und die Feuerwehr auf den Plan rufen.
* Es kann gestohlen werden und der Dieb kann auf der Flucht Sach- oder Personenschaden anrichten.In all diesen Fällen wäre die Haftpflichtversicherung dran - bei Fehlen einer solchen zahlst du dann selber.
Deswegen ist undiskutierbar Fakt: Unversicherte oder auch (bei zulassungspflichtigen KFZ) unzugelassene Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur auf umfriedeten Grundstücken abgestellt werden. Zaun drumrum, Tor zu = gut. Offener Hof oder Parkplatz = schlecht. Öffentlicher Verkehrsraum = ganz schlecht.
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Also umfallen ist nicht möglich, ist mit 2 Ketten am Zaun fest und steht ja auch nicht direkt auf der straße wi haben ja sonen kleinen Hof am Haus dran, aber ich verstehe schon grundsötzlich was ihr meint und entweder werde ich es rechtzeitig versichern oder ich stelle es rein auf den hof und kette es da an, das ist privatgrundtück.
worüber ich allerdings schockiert bin ist, dass wenn jemand das Ding klaut und ist zu blöd zum fahren, dann darf ICH dafür aufkommen? Weil es hätte ja gar nicht mehr in Reichweite des Diebes stehen dürfen oder wieso??
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Für einen Haftpflichtschaden ist es zunächst einmal unerheblich, wer das Fahrzeug gefahren ist oder eben auch ob überhaupt jemand drin- oder draufgesessen hat. Der Halter des Fahrzeugs ist schadenersatzpflichtig. Ob der Halter (bzw. dessen Versicherung) hinterher jemanden regresspflichtig machen kann, ist dafür sekundär.
Wenn ein gestohlenes Fahrzeug Schaden verursacht, wird aber die erste Frage der Versicherung nicht sein, ob der Dieb haftbar gemacht werden kann. Nein, die erste Frage wird sein: Wie konnte das Fahrzeug gestohlen werden? Liegt hier eine Pflichtverletzung durch den Halter vor?
Das Thema ist jedem Oldtimerbesitzer geläufig. Bricht jemand deine Scheune auf und findet dort fahrbereite Fahrzeuge vor, dann gehen die Sachschäden der folgenden Spritztour erstmal auf deine Rechnung. Deswegen klemmt man immer mindestens die Starterbatterien ab und hat die Fahrzeugschlüssel ganz woanders, am besten noch nicht einmal im selben Gebäude.
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