hab mal ein neues Thema aufgemacht, da es nichts mit den Beiträgen zu tun hat.
Hier der Auszug, den ich überall finde:
"Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit."
was ist der doppelte Nachlass?