Frage zu einer Versicherungsklausel

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  • hab mal ein neues Thema aufgemacht, da es nichts mit den Beiträgen zu tun hat.


    Hier der Auszug, den ich überall finde:
    "Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit."


    was ist der doppelte Nachlass?


  • deine versicherung kostet zb. 50 € im jahr


    erwischen se dich weil du als unter 23 jähriger nen mopet fährst was für jemanden über 23 angemeldet ist
    doppelt die versicherung die kosten auf also 100€ für das laufende jahr


    so denke ich müsste das passen


    grüße
    andré :b_wink:

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  • Das ist doch sehr genau formuliert. Du hast eine Versicherung abgeschlossen, mit einem Rabatt dafür, dass du keine jungen Leute mit deinem Fahrzeug fahren lässt. Tust du das nun doch und die Versicherung kriegt's mit (z.B. nach Unfall), dann werden sie den Rabatt doppelt nachfordern, aber den Schaden trotzdem begleichen.

  • Ja wenn man weiß welcher nachlass gemeint ist dann ja...
    Heißt beim Bsp 49Euro jahresbeitrag über 23 Jahren und 79 Euro für unter 23jährige fahrer, würden die nach einem unfall nur 60 Euro von mir fordern?

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