Folgen bei Überführung?

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  • Ich hatte mir überlegt mir vllt einen größeren Kolben und Zylinder zuzulegen...
    Vllt 60 oder 70 ccm..
    Nun wollte ich mal Fragen was das für Folgen hat wenn die Polizei mich überführt...
    Muss ich mit Führerscheinentzug rechnen?
    Oder was sind so die Konsequenzen?

  • naja ich wollt ja nur wissen ob mein Führerschein dann weg is oder ob die nur sagen das ich das wieder umbauen soll... Umbauen wäre ja kein Prob nur mein Führerschein wäre net gut wenn der weg wäre

  • Zitat

    JEDE, aber absolut JEDE in IRGENDEINER weise LEISTUNGSSTEIGERNDE Maßsnahme läßt die ABE VERLÖSCHEN! und ist somit VERBOTEN!


    war das klar genug? :whistling:


    konsequenzen: punkte in flensburg, ne menge kohle für vater staat und ein paar jahre länger die du warten mußt bevor du deinen auto-lappen anfangen darfst. ich glaub sperre bis 21 oder so ^^ wenn du glück hast ist ne MPU für ca. 300 - 500 euros inklusive :D
    von Vego

    ich glaube das beantwortet deine frage..


    lg fuenfzigccm

  • naja vllt hab ich ja glück und die meinen bloß das ich das umbauen muss...
    bei meinem freund haben die net mal herausgefunden das er 70ccm drauf hatte

  • wollt ja nur wissen ob mein Führerschein dann weg is

    Das kommt darauf an, was Du für einen Führerschein hast.
    Wenn Du nur einen Autoführerschein oder nur einen Mokickführerschein hast, darfst Du damit nur 50 ccm fahren. Wenn Du also z.B. mit einem 60er-Zylinder erwischt wirst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, d.h. eine Straftat. Da bekommst Du eine Gerichtsverhandlung; und wenn Du z.B. zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder zu einer Haftstrafe verurteilt wirst, bist Du dann vorbestraft. Der Richter ordnet im Zuge dieser Verurteilung dann auch den Entzug des Auto- oder Mokickführerscheins an und bestimmt, wie lange Du den entzogen bekommst bzw. wann Du evtl. einen neuen Führerschein (evtl. nach MPU, wenn Deine charakterliche Eignung, ein Fahrzeug zu führen, wegen der begangenen Straftat angezweifelt wird) mit allen neuen Kosten machen darfst.
    Solltest Du keine Gerichtsverhandlung bekommen und das irgendwie ohne Vorstrafe weggebügelt werden, kann die Führerscheinstelle Dir immer noch von sich aus die Fahrerlaubnis entziehen und festlegen für wie lange bzw. wann Du frühestens den Führerschein wieder neu machen darfst (früher war das der Fall, wenn er mehr als ein Jahr lang entzogen war; wie das heute ist, weiß ich nicht).
    Wenn Du allerdings einen Motorradführerschein hast, kommt es darauf an, was für einen und evtl. wie schnell das frisierte Moped fahren kann. Bist Du noch keine 18 und hast nur so einen kastrierten Motorradführerschein, mit dem man nur 80 fahren darf, das frisierte Moped ist aber schneller als 80, so ist das wieder Fahren ohne Fahrerlaubnis, d.h. eine Straftat usw. usf. (siehe oben).
    Hast Du aber einen ordentlichen Motorradführerschein, ist das keine Straftat und Du wirst den Führerschein behalten. Du bekommst dann nur eine Anzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutz (weil ja mit einem Versicherungsschild nur ein Fahrzeug mit 50 ccm versichert ist, also nicht das von Dir geführte mit 60 ccm) und wegen Fahrens mit erloschener d.h. ohne Betriebserlaubnis (was heute nicht mehr so schlimm ist). Wie es aussieht, wenn der Motorradführerschein noch "auf Probe" war, weiß ich nicht. Da wirst Du vermutlich nur Nachschulungen machen müssen und die Probezeit wird sich evtl. verlängern.


    ____________________________________________________________

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • ups sry bitte löschen...

    Seit dem 30.8.08 und fast 6200Kilometern mit dem (getunten) Mofa nicht einmal aufgehalten :thumbup:
    Seit dem 11.11.09 und knappen 18000 Kilometern auf dem Moped 6 mal angehalten X(

  • konsequenzen: punkte in flensburg, ne menge kohle für vater staat und ein paar jahre länger die du warten mußt bevor du deinen auto-lappen anfangen darfst. ich glaub sperre bis 21 oder so ^^ wenn du glück hast ist ne MPU für ca. 300 - 500 euros inklusive :D
    von Vego

    Da muss ich auch mal meinen Senf dazu geben...
    Ich kenne ein paar Fälle hier in der Gegend wo Leute mit Mofa Schein mit über 100 unterwegs waren und bei KEINEM von denen gabs ne Führerscheinsperre für den Auto lappen.
    Um die zu kriegen muss schon ein besonderst schwerer Fall vorliegen (zb Fahrerflucht und dabei am besten noch ein paar Fußgänger übern haufen fahren etc.) oder es muss ne Wiederholungstat sein (zum 4. mal erwischt...)


    Zumindest beim Mofa ists bei uns so das wenn die dich zum 1. mal aufhalten und die Kiste nicht gerade 100 läuft heißts nur zurückbauen und ne Woche später vorzeigen.


    Aber das einem der Führerschein für ein paar Monate gesperrt wird kann schon passieren.

    Seit dem 30.8.08 und fast 6200Kilometern mit dem (getunten) Mofa nicht einmal aufgehalten :thumbup:
    Seit dem 11.11.09 und knappen 18000 Kilometern auf dem Moped 6 mal angehalten X(

  • Dann haben deine Kollegen ziemliches Glück, nicht mehr, nicht weniger...
    Die Gesetzeslage sieht da etwas anders aus:
    1.
    Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
    2.
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder


    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer


    1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,


    2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder


    3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.


    (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter


    1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,


    2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder


    3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.


    Dazu kommt noch fahren ohne Versicherungsschutz!!!
    Hier noch eine Übersicht der Verstöße:


    Ein frisierter Roller, der sich in Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Motorleistung, Lautstärke, Schadstoffausstoß, nicht zugelassene Anbauteile oder Ähnlichem von den in der Betriebserlaubnis eingetragenen Werten unterscheidet, erfordert, wenn man den Roller im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, einen den neuen Verhältnissen entsprechenden Führerschein, eine Ummeldung/Abnahme beim TÜV und dadurch meistens einen daran angepassten Versicherungsschutz. Ansonsten liegt die Ordnungswidrigkeit des Fahrens eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis und/oder die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.


    Viele Jugendliche sind sich des Risikos und der Illegalität nicht bewusst oder nehmen diese bewusst in Kauf. Ohne entsprechende TÜV-Eintragungen oder -Abnahme besteht beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr kein Versicherungsschutz in der Voll- oder Teilkasko mehr. Selbst in der Haftpflicht kann die Versicherung im Schadensfalle bis zu 5000 Euro Regress nehmen.


    Mögliche (teilweise strafrechtliche) Konsequenzen beim illegalen Tuning:


    Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV nach Rückbbau der Tuningmaßnahme nötig
    Stilllegung des Fahrzeugs
    3 Punkte in Flensburg für Erlöschen der Betriebserlaubnis
    6 Punkte in Flensburg für Fahren ohne Fahrerlaubnis
    Geldbuße, Geldstrafe oder Sozialstunden, zusätzlich ggf. Gebühren und Auslagen für Ämter, Sachverständige und Gericht
    Fahrverbot
    Fahrerlaubnisentzug
    Sperre von 6 Monaten oder länger zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zusätzlich zum Fahrerlaubnisentzug
    Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr )
    Einzug des Fahrzeugs
    Nebenfolgen aus Erlöschen der Betriebserlaubnis und/oder Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Probezeit:


    Nachschulung
    Verlängerung der Probezeit
    Anordnung eines Aufbauseminars


    Wenn dir das die 2 Minuten Zeitersparnis am Tag wert sind, viel Spaß
    Besonder heikel wirds wenn du noch in einen Unfall verwickelt bist.


    VG

  • Es ist völliger Mist, das man beim 1. Mal ne Führerscheinsperre bekomt. Mich haben se mit 60 aufm Mofa erwishct und ich bekomme warscheinlich
    "Null komma NIX" wenn ich pech hab nen Fahrkurs oder so.


    Naja, aber es muss jeder selber wissen.


    Grüße

  • Man muss eins mal verstanden haben: Was die Polizei bei Verkehrskontrollen unternimmt, ist Kindergarten gegenüber dem, was die Versicherungen mit dir machen, wenn du mit deiner Tuningbude mal einen Unfall hast.

  • Klasse... da nun die Klapse auf den Po und auch die härtesten Strafen dargestellt sind kann man ja nun diesen nervenden Schwachfug schliessen und ansonsten den Thread in den Spam schubsen denn jede weitere Diskussion wird überflüssig.
    Der TE kennt nun alle Strafen und kann selber entscheiden...hoffe ich... :a_bowing:

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