... der allerdings - wie jede Motoränderung - von der Technischen Prüfstelle abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen ist. Siehe § 19 StVZO + Beispielkatalog.
Gruss von Frank
Und ich muss immer dazu sagen das es doch jede TÜV/Dekra/GTÜ Stelle anders sieht und handhabt, also hinfahren Fragen und schlauer sein, alles andere ist Quatsch - hier kann dir auch keiner genau sagen wie es deine Prüfstelle vor Ort macht!