Hi,
ich möchte meine Lichtmaschine bzw. meine gesamte Fahrzeugelektrik komplett umkrempeln. Mein Vorhaben ist, dass ich bei einer E-Zündung die Scheinwerfer- und die Bordnetzspule durch jeweils eine 12V 42 Watt-Spule ersetze, sodass ich rechnerisch auf 84Watt komme. Die richte ich dann gleich und könnte evtl. so 84 Watt nutzen(müsste ich ausprobieren)...
Die will ich zum Einen mit einer 55/60W H4-Birne verbraten und einem 10Watt Rücklicht(statt 5Watt).
Außerdem will ich mit einer Zehnerdiode die Spannung auf ca. 14-15Volt begrenzen und den Gleichrichter werde ich durch zwei Brückengleichrichter plus parallel geschaltetem Kondensator realisieren...
Die technische Machbarkeit muss ich natürlich noch austesten und auch den genauen Schaltplan noch austüfteln. Mich interessiert im Moment am meisten, ob ein solcher Umbau rechtlich einwandfrei ist. Ich werde für das Frontlicht einen E-geprüften oder original DDR(wahrscheinlicher) Halogenscheinwerfer verwenden und bei der Rücklichtstreuscheibe ist es ja faktisch egal, was da drinne ist, denke ich mal. Aber bei diesem gesamten Paket bin ich mir natürlich nicht sicher, ob es legal ist oder einer Absegnung durch einen TÜV-Prüfer bedarf...Könnt Ihr mir diese Frage beantworten?