Kennt jemand den ebay user "starbucks38820"?

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  • hallo
    ich habe gerade eine sehr freundliche nachricht von dem oben genannten user erhalten...
    er ist i-wie der meinung das er mal was bei mir gekauft hat un das teile defekt ist...leider habe weder ich von ihm noch umgekehrt eine bewertung erhalten und kan mich auch nicht daran erinnern das ich diesem mensch jemals was verkauft habe...
    jedenfall war er der meinung mich beim finanzamt zu melden, und die "defekten Teile" hat er einem gutachter der schiedsstelle der KFZ innung übergeben...
    würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte wer diese peson ist, damit ich wenigstens weiß ih ich ihm verkauft haben soll...
    ich bin noch dazu als nebengewerbe beim finanzamt gemeldet...kann man mich trotzdem belangen oder was könnte mich erwarten....

  • Hast Du nicht das standartmässig in deinen Auktionen stehen?





    Mal nebenbei... 3 seiner 80 bewertungen (alle gezwungen positiv)


    Zitat

    wird gesperrt anderer ersteigert unter diesem namen recbtswidrig weiter Verkäufer:


    der_keusche ( 28821) 21.03.09 23:43 -- (Nr.350162312869)


    Zitat

    1000% Negativ Bewertung - Antwortet nicht auf E-Mails -VORSICHT - VERKÄUFER Verkäufer:


    aivlisliek ( 440) 19.05.09 11:20 -- (Nr.170317883081)


    Zitat

    NEGATIV!!ALLE TEILE WAREN IN ORDNUNG UND DANN NEUTRAL?SPÄTER ZAHLER,TOTAL IRRE? Verkäufer:


    herbie727 ( 1455) 24.09.09 21:15 -- (Nr.370248155838)




    So scheint dein Knabe nicht besonders kommunikativ zu sein denn erstens hast du eine Ausschlussklausel in deinen Auktíonen und genauso verweist Du auf einen aufgearbeiteten, aber gebrauchten Zustand der Artikel. Hast Du vorher keine Mails von ihm bekommen wo er sich beschwert, Ersatz oder Teilentschädigung fordert?


    Du hast doch Teilgewerbe angemeldet... was sollte das FA sagen wenn der sich beschwert??


    "Kädix verkauft gepulverte Teile!!" "Wissen wir, er hat ein Teilgewerbe angemeldet!"


    Das das Teil kaputtgegangen ist entzieht sich deren Interesse...


    Und nehmen wir mal den Gutachter der KFZ-Schiedsstelle auseinander:


    Nach deren Seite steht da folgendes:







    http://www.kfz-schiedsstellen.de/ohnetitel/index.html



    Du hast ihm was bei Ebay verkloppt und bist kein KFZ-Betrieb was sollten die da zwischen euch vermitteln???




    Sein Protest ist eher bellend, nicht beissend....IMO :a_bowing:

  • also wenn ich mir dem seine abgegebenen bewertungen so anschaue.... lass ihn mal ruhig kommen , der anwalt freut sich sicherlich !!
    wie das mit gewährleistungen bei kleingewerbe aussieht .. kann ich nicht genau sagen , aber denke 6 monate ...
    aber ohne gewähr...



    aber danke für den hinweis , werde den gleich mal sperren für meine auktionen ...

    Overpowered...underbreaked...driven by a MANIAC


    :dma_smile2:


    Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.

  • Der Typ blöfft, und möchte Geld von dir. Da würde ich drauf wetten. Einfach ignorieren. Wofür sollte er dich denn beim FInanzamt melden, oder der KFZ-Innung. Als Privatverkäufer bruacht dich das nicht im geringsten zu stören.

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis

  • erstmal vielen dank für die wirklich hilfreichen antworten :)
    was mich wirklich stört ist das er sich nicht gemeldet hat als probleme aufgetreten sind sondern mich gleich an obere instanzen gemeldet hat. ich bin eigtl jemand der seinen kkunden traut und auch bereit teile zurückzunehmen oder umzutauschen...
    ich glaube mittlerweile auch das der typ blüfft...vllt isses ja ein neider oder er hat einfach nur langeweile...
    ich denke mal ich lass jetzt ein bisschen zeit vergehen...falls etwas von behlörden kommen sollte werde ich es natürlich sofort melden...

  • Zitat

    Nebengewerbe
    Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber zieht bei 15 Arbeitsstunden die Grenze zwischen Nebengewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit. Synonym werden häufig die Begriffe Nebentätigkeit, Kleingewerbe oder Kleinunternehmen verwendet. Durch das Nebengewerbe ist auch der Existenzgründer nicht verpflichtet eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Der Gründer ist in seinem Nebengewerbe weiterhin über die Familienversicherung oder die zuständige Bundesagentur für Arbeit versichert.

    http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe-1068.html

  • Du verkaufst Gewerblich.
    Also ist eine Ausschlussreglung nicht ganz so einfach. ;)


    Da du Gewerblich verkaufst musst du auch Rechnungen ausstellen, hast du diese?
    Falls nein kannst du nun Probleme bekommen. Falls ja kannst du doch locker herausfinden wer der Typ is und was der gekauft hat.



    Wo ist also das Problem?


    serVuz :D

  • also wenn ich mir dem seine abgegebenen bewertungen so anschaue.... lass ihn mal ruhig kommen , der anwalt freut sich sicherlich !!
    wie das mit gewährleistungen bei kleingewerbe aussieht .. kann ich nicht genau sagen , aber denke 6 monate ...
    aber ohne gewähr...



    aber danke für den hinweis , werde den gleich mal sperren für meine auktionen ...

    Gewährleistung heißt nur das die Ware zum Zeitpunkt der übergabe tadellos ist.


    Ich glaube du meinst Garantie mit den 6 Monaten. Und das geht nur den Hersteller und den Käufer was an, der Händler ist da nur Mittelsmann oder gänzlich ausgeschlossen.

  • Ich würde mir da keine Gedanken machen.


    Wie Du schreibst stellst Du Rechnungen aus. Das sieht das Finanzamt und wird nicht unbedingt eine Steuerprüfung einleiten, oder? Das wäre natürlich richtig mit Arbeit verbunden.
    Hast Du eine Reparatur durchgeführt bei Ihm? Der muss doch was geschrieben haben mit was er unzufrieden gewesen sei. Sonst könnte er doch nicht mit der Schiedstelle kommen.
    Die Schiedstelle schaltet man eigentlich immer dann bei Problemen an KFZ Reparaturen ein. Dazu musst Du in der Innung sein. Reparaturen an Simsonfahrzeugen ist immer ein Gewerbe und setzt den Meisterzwang voraus und somit auch die Mitgliedschaft der Innung.
    ?(
    Frage Ihn doch mit was er unzufrieden gewesen ist. Solche Leute können einen das Leben schwer machen.
    Habe auch mal einen Käufer bei ebay gehabt, der mich bis vor das Gericht gezerrt hat. Ich dachte auch ich bin im Recht als Verkäufer. Ich musste richtig bluten.
    Nur für ein Teil was ich beim Schrott kaufte und bei Ebay weiterverkaufen wollte. :k_schimpf:

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