paar Sachen eintragen lassen

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  • Hallo Leute,



    vor ein paar Jahren legte die Polizei meine S51 still wegen diverser Umbauten und Mängeln (siehe Bild).


    Nun habe ich mir überlegt sie nochmal dem TÜV vorzuführen und alles was geht eintragen zu lassen. Besonders erwähnen sollte ich den 70er Motor mit langem 5 Gang Getriebe. Das heißt, es soll ein Leichtkraftrad werden, was auch die Eintragungen vereinfachen würde denke ich.


    Im Speziellen bruch ich Infos von Leuten die schonmal folgendes eintragen lassen haben oder einen Plan davon haben:


    1. SR50 Gabel in S51 (7 cm länger)
    2. Stoßdämpfer hinten der MZ ES (sehr lang, Kette schleift nicht da Motor hochgelegt ist
    3. langes 5 Gang Getriebe (Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 wegen Versicherung und Spaß :D )
    4. 3.25er Reifen
    5. ganz leicht gebogener Obergurt (siehe Bild, sehr dezent und wurde fachmännisch sehr, sehr heiß gemacht vorm Biegen)
    6. Schutzblech hinten (ist jetzt wahrscheinlich viel zu kurz, aber wie kurz ist nocht lang genug für den TÜV??)
    7. Wie breit ist der Mindestabstand der Blinker?? (wurde auch bemängelt...)



    Ich würde mich freuen, wenn ein paar von euch mir helfen könnten. Danke leibe Forianer :i_troest:

    ---I-F-A--- is cool :undwech:

  • hier die Blinkersache:
    Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern:
    Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998 ) zugelassen
    worden, gelten die folgenden Maße:
    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200
    mm.
    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 –
    1200 mm.
    Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
    bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
    Scheinwerfer (Kante-Kante)
    • Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
    • Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
    festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
    Minute aufleuchten müssen.
    • Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
    nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
    nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
    daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.


    MfG Franz


    Edit: Wie breit ist die Felge mit dem 3.25 Reifen? Denn dazu muss die Felge auch ausgelegt sein.
    Motor sollte nicht das Problem sein, wenn du sie als s70 anmeldest ( Nur leider hast du keine Unterzugsstreben > wird schwierig)
    Würde dann gleich einen s70/s83 Rahmen kaufen (oder halt einen s51 Enduro Rahmen und umtragen lassen > wird aber komplizierter)

    SIMSON S 51 *edel* (klick)
    - GST Gabelbrück
    - GST Brakebow
    - GST Dogbone
    - Mz Felge vorne (1.85) und hinten (2.15) mit Sava 80/80 und 90/80
    - verlängerte Endurostoßdämper
    - H4 Lampeneinsatz

    2 Mal editiert, zuletzt von obtampon ()

  • Danke Danke,


    Zitat

    Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält.

    Das ist ja mal obergeil.

    ---I-F-A--- is cool :undwech:

  • Nützt dir nur nichst, da dein Fahrzeug älter ist. Daher musst du hinten die Mindestradabdeckung einhalten.


    Die SR Gabel solltest du eingetragen bekommen. Hab bei mir die S53OR Gabel eingetragen bekommen (11cm länger).
    Dämpfer ist so eine Sache. Einfacher wäre es, eine S53OR Schwinge eintragen zu lassen (problemlos) und mit den S51 Endurodämpfern versehen (sind eintragungsfrei).


    Reifen müssen einen Mindestabstand von 5mm zu anderen Bauteilen (Kette, Schwinge etc.) haben. Der Tacho muss die richtige Geschwindigkeit anzeigen.
    Bei einem Leichtkraftrad ist das einfacher, da es dort nicht wichtig ist, ob man jetzt wegen größeren Abrollumfang schneller fährt. Beim Moped ist das nicht möglich. Da muss man den Abrollumfang des original Reifens einhalten.

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