Umgefahren und weggefahren...

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  • Hallo


    Also ich war grad mit meiner freundin bei so nem schmuckladen wo ich was kaufen sollte :sleeping: und des dann auch getan hab (musste) :D
    Natürlich sind wir da mit einer von meinen 10 geliebten simmis hingefahren und narürlich war es meine geliebte Enduro die herhalten musst-..
    Geparkt hab ich gleich hinter einem Transporter (VW) mit genug abstand.. also etwas über nen Meter.


    Als wir dann im Laden waren und zum glück auch bald wieder raus gingen (da gabs nich mal Mopedersatzteile.... was frauen da so toll drann finden).. ?(


    Ich, natürlich gleich zum moped hingesteuert und so nen kleinen weißen zettel bemerkt... erst hab ich nen schock bekommen, weil erst mal denkt man ja an strafzettel oder des gleichen...
    Doch da stand dann drauf:


    12.00uhr Mofa wurde Umgefahren


    Kennzeichen "X-Xxxxx"


    Zeuge XXXXxxxx


    Im gleichen moment plärt so ne zahnärztin (edles gebärfreudiges jungtier) das sie die zeugin sei und der Fahrer sei einfach davon gefahren nachdem er mein Moped wieder aufgestellt hatte...
    An meinem Moped is
    der fußrastenträger rausgebrochen
    der Gasgriff lässt sich nicht mehr drehen
    Bremshebel vorne ist abgebrochen
    kratzer sind auch vorhanden
    usw...


    musste dann auf die polizei warten und die ham dann gemeint die finden den schon, weil ich das Kennzeichen ja hab.
    Ich wollte das eigentlich privat regeln, weil ich von den strafen die die polizei verhängt eh nichts halte... aber er hat mir keine andere wahl gelassen wenn er mir keine nummer da lässt und einfach abhaut... seinen fürhrerschein wird er erst mal abgeben können wegen fahrerflucht... schade eigentlich... hätt auch alles ganz anders ausgehen können...


    wisst ihr wie des jetzt mit der werkstatt ist, schreibt mir die versicherung da eine vor oder kann ich da auch zu jeder beliebigen gehen ??


    Und wie ist das dann mit der rechnug, kann ich da auch noch n par sachen mit einbauen z.B. Anstattt n Normalen Fußrastenträger, einen mit klappbaren rasten und seitenständer ? ... also nur aus interesse versteht sich :thumbup:


    Und wie ist das dann mit dem Lack ? der war eig echt gut aber jetzt hat er ne schramme am seitendeckel, kann/muss ich deswegen zum Lackierer gehen ??

    xxxxxxxx

  • also werkstadt kannst glaube ich in jede gehen nur must halt dann der versicherung vom unfall verursacher mitteilen

  • ich würde mir das lackieren auch bezahlen lassen. soll er bluten :!:

  • das sehe ich auch so und lakierer soll farbe extra an mixen dann deckel komplet neu lakieren und nicht nur die stelle

  • Hi



    Ich würde mich vielleicht erstmal versuchen mich trotz alledem mit ihm privat zu einigen.Wenn du sagst das es ein Transporter war ,vielleicht hat er es ja wirklich nicht mitbekommen(er brauch sicher sein FS für sein Beruf).


    Ansonsten würde ich auch das volle Programm machen,Gutachten erstellen lassen(Gutachten zahlt seine Vers.),dann bei seiner vers. einreichen und wenn du einigermaßen schrauben kannst, selbst machen und das Geld von seiner Vers. auszahlen lassen,evtl freuen das noch Geld über ist.Wenn du es selbst machst ,bekommst du von der Vers. das Geld bis auf die Mwst. .Ich weiß jetzt nicht in wie fern man noch ein Nutzungsausfall geltend machen kann.



    Gruß Steven

    Bremsen, ist das Umwandeln von kostbarer Geschwindigkeit, in sinnlose Wärme

  • er hat ja das möp aufgehoben, also wusste er, dass es umgefallen ist. richtiges verhalten wäre gewesen: er wartet bis der fahrer des möps kommt und einigt sich mit dem oder es wird noch die polizei dazu geholt.


    sorry, aber eindeutig fahrerflucht, da er ja nicht mal eine nachricht hinterlassen hat

  • Ahja sorry stimmt ,habe ich überlesen gehabt .


    Dann natürlich volle Lotte.

    Bremsen, ist das Umwandeln von kostbarer Geschwindigkeit, in sinnlose Wärme

  • Moin,
    erstmal mein Beileid für den Ärger!



    erstens: warte bis die Versicherung des Unfallverursachers bekannt ist!


    zweitens: paß auf das sie das gute Stück nicht tot schreiben (finanzieller totalschaden)


    das heist du läßt ein Gutachten machen und der Gutachter muß den Wiederbeschaffungswert ermitteln und
    dieser darf nicht unter dem Reparaturwert sein.
    Übrigens hast du freie Gutachterwahl also lasse dich nicht darauf ein wenn die Versicherung einen beauftragen
    will!
    drittens: natürlich steht dir ein Nutzungsausfall zu für die Reparaturzeit (diese gibt der Gutachter mit an)
    kannst du auch nach Gutachten abrechnen, dabei geht dann die MwSt flöten.
    Wenn du selber reparierst, kannst du auch über Gutachten abrechnen und dir für die Ersatzteile die du kaufst,
    gegen vorlage der Rechnung die Mwst wieder holen!


    Gruß Andre



    PS: wenn er es nicht mitbekommen hätte, dann hätte er sie ja nicht wieder hingestellt ;) !

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