Simson Schwalbe Kindersitz

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  • Moinsen leute !


    Ich wurde heute angehalten in der afrikanischenstr. mit meiner Tochter und meinen Sohn.
    Ich hatte einen Simson Schwalbe Kindersitz dran origina. Mein Sohn saß im Kindersitz, der kleine ist gerade mal 5 Jahre alt und es wurde gesagt das es so nicht geht,doch mein mann hatte die grünweißen gesagt das es alles orginal ist und es erlaubt sei.,wo die grün weißen sagten ok fahren sie weiter.
    da ist meine frau weiter gefahren wo ich dann einen anderen weg eingeschlagen habe .
    Sie wurde dann in Tegel wieder angehalten und haben gesagt so geht es nicht und unsere große Tochter mußte dann mit Bus fahren.


    So jetzt meine Frage:
    Gibt es irgendwie ein Paragraph der laut Kindersitz für Simson Schwalbe so das ich dann weiterhin zu dritt fahren kann?


    Würde mich freuen wenn mir einer was zusenden kann in PN oder auch so.
    Oder auch einen tip geben kann .
    mfg odien


    Peter

  • Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr dürfen den Kindersitz nutzen wenn sie nicht zu klein sind, einen Helm tragen und den Fahrer nicht behindern. Aber wo es steht???


    Der Sitz muss ori sein und auch eingetragen.


    -> Ich empfehle Dienstaufsichtsbeschwerde und Kostenerstattung für den Bus.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • hm na wie kann ich denn eintragen lassen beim tüv? und wie schaut es aus dann darf ich auch zu dritt fahren ja? weil es ist alles rginal .

  • Moin!


    Originale Simson Kindersitze sind legal und definitiv eintragungsfrei. Hab mich deswegen auch schonmal mit Polizei/Dekra auseinandergesetzt. Polizei sagt "Vermutlich illegal", Dekra-Mensch lacht und sagt "Bestandsrecht und damit vollkommen legal", einzig das maximale Fzg-Gewicht darf nicht überschritten werden.


    Du solltest auf jeden Fall ne Dienstaufsichtsbeschwerde mithilfe eines Verkehrsrechtsanwalts einreichen und ein evtl Antwortschreiben darauf immer am Mann haben.


    Mir wurde bei meiner letzten Polizeikontrolle vor ein paar Wochen auch gesagt, ich solle mein Moped heimschieben, weil der Lenker nicht original wäre. Hab dankend abgelehnt und bin trotzdem weitergefahren. Als ich dann mitm Mängelschein bei der Dekra vorsprach, meinte der Prüfer nur "Sei froh, dass es keinen Optik-TÜV gibt", bescheinigte mir die Legalität des Lenkers und fertig.


    Gruss


    Mutschy

  • Natürlich nich ;) Weder bei der Dekra, noch bei der Polizei musste ich was löhnen.


    Es wird aber scheinbar auch mit zweierlei Maß gemessen. Ein Bekannter von mir wurde mit ner S53 angehalten, u weil er nen TS-Lenker drauf hatte, bekam er nen Mängelschein, wo "Anzeige" und "Verwarnung" jeweils mit "ja" angekreuzt waren. Bei mir steht das Kreuzchen bei beiden Feldern auf "nein". Hing aber wohl auch damit zusammen, dass ich höflich, aber bestimmt mehrfach drauf hingewiesen habe, dass ein DDR-Cross-Lenker kein Prüfzeichen besitzt, woran er sich "aufgehangen" hat. Er hat zwar auch rumgemosert, dass die Enduro-Esse nich original wäre, aber da hab ich ihm den Wind aus den Segeln genommen, indem ich ihn darüber informiert hab, dass es sich um nen volkommen legalen Umbau handelt. Und er hats geglaubt. War auch besser für ihn :teufel: Vermutlich hab ich doch einen recht kompetenten Eindruck auf ihn gemacht, zumal ich ihn nebenher auch darauf hingewiesen hab, dass sein Fahrzeug vorn rechts ziemlich tief liegt (schleichender Plattfuß...) u das rechte Abblendlicht ziemlich gelb aussieht (Kontaktproblem oder Birne im Eimer).


    Gruss


    Mutschy

  • Moinsen !


    na dann werde ich damit einfach mal zum tüv fahren und es mir bescheinigen lassen das es oginal ist und das ich auch mit 3 personen fahren darf sehe ich das so richtig?
    Weil zu dem kindersitz habe ich leider ja nichts in der hand sprich abe oder der gleichen .
    Und wenn ich dann mit 3 personen fahre überschreite ich das gesamt gewicht ja auch nicht ich 90 kg der kleine ist gerade mal 5 jahre und mit sein paar kilos und dnan die kleine die hinten sizt ist 11 jahre und wiegt auch gerade mal etwas über 30 kg also sehe ich das nicht so das ich das gesamtgewicht überschreite.
    Also zum tüv und bescheinigen lassen ja?


    mfg odien ( Peter )

  • Ich empfehle Dienstaufsichtsbeschwerde und Kostenerstattung für den Bus.

    Genau so. Allein schon deshalb, damit sich das bei denen ´rumspricht und sie nicht wieder auf solche Ideen kommen.
    Ob der TÜV allerdings weiß, daß man mit "DDR"-Krädern und originalem Kindersitz immer noch (Einigungsvertrag!) mit einem Kind bis zu sechs oder sieben Jahren zu dritt fahren darf, ist nicht sicher.
    Gut, wenn man es eilig hat, kann man sich auf solche Bus-Geschichten einlassen; aber ansonsten hätte ich darauf bestanden, daß das per Funk geklärt wird und hätte das Kind nicht weggelassen, außer eben zu dritt auf dem Moped. Das dauert und ist lästig; aber es ist nötig.


    Wenn Du also eine Rechtschutzversicherung hast, verklage das Land Berlin auf Kostenerstattung für den Bus, da diese Anordnung eindeutig rechtswidrig war.


    Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur Formsache, damit sich das bei denen durchspricht. Man braucht sich davon also keinen positiven Bescheid erhoffen. Aber gemacht werden muß sie.


    ________________________________________________________________

  • @ schwabe
    Wie und wo bekomme ich den denn (Einigungsvertrag ) wenn ich mir daraus festlegen kann das alles oh ist werde ich denn schritt einleiten zur beschwerde.
    ich habe heute denn halben tag verbracht am telefon mit der KBA und die meinten das es für diesen kindersitz nichts giebt weder abe noch wurde es bei dem Einigungsvertrag nicht mit übernommen , und sagte mir das ich damit zum tüv fahren sollte und eine vollabnahme machen solle .
    Also was soll ich jetzt machen ? grummel

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