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  • Schade....bei meinen 4 Mopeten trifft das nur auf 2en zu.... :(


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Man wollte prüfen, wie sich das Mopped mit Einkäufen verhält.
    Schließlich möchte der potentielle Käufer das Mopped täglich nutzen.


    lg fuenfzigccm

    Nein, das definitiv nicht! Hier mal was interessantes, damit ihr seht, wie eng der Zweck der Fahrt (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) ausgelegt wird: http://www.auto.de/magazin/sho…r-nicht-zum-Tanken-nutzen


    Die einzige Möglichkeit, um mehrere Fahrzeuge legal zu fahren besteht darin, diese jeweils einzeln anzumelden/zu versichern. Punkt.
    Wer Rotkennzeichen missbraucht, wird diese auch nicht lange besitzen ... :D

  • Hi,
    Probefahrten sind erlaubt und schon deswegen ist der Rahmen großzügig gesteckt. Die Zündung fällt teilweise nach 30 km Fahrt aus. Das Urteil bezog sich nur aufs Tanken und nix anderes.

  • Man sollte mal eher schauen ob der nicht widerspruch gemacht hat bei so einen Urteil :doofy: .
    Außerdem ging es ja hier über das Rote 07 Kennzeichen.

    "bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Weißwasser." Demzufolge ist er doch in Revision gegangen. Mir ist außerdem auch klar, dass Gerichtsurteile nicht 1:1 auf einen anderen Sachverhalt übertragen werden können.


    Wenn aber ein Fz rote Kennzeichen besitzt und beim Einkaufen angehalten wird, wird definitiv die Zulassungsbehörde informiert.

  • welche zulassungsbehörde, bei roten versicherungsschildern?!


    das ist komplett anders bei den kleinen, daher auch nichtmal annähernd auf rechtssprechungen bei großen roten zu übertragen...









    Oy!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • is klar ... desshalb verweist der §28 FZV auch auf den § 16 Abs.1 FZV ... und die Zulassungsbehörde jetzt sich evtl. mit deiner Versicherung in Verbindung bzw. teilt den Verstoß ihr mit. Beschäftige dich bitte mit dem Thema, anstatt haltlose Behauptungen aufzustellen. :|

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