Steuergrenze bei Kleingewerbe

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde,kann ich ja die Ausweisung der Mehrwertsteuer weglassen und bezahle somit die Steuer auf den Umsatz zum Jahresende nachträglich.


    Halt!...


    Du bezahlst die Umsatzsteuer(19%) unmittelbar, indem du z.b. Waren einkaufst, die du dann später wieder mit 0% verkaufst. Eben aus dem Grunde, da diese ja schon versteuert wurden.




    Am Jahresende musst du jedoch deine Einkommenssteuer zahlen, und die haut nochmal richtig rein...

  • Zur Umsatzsteuer:


    Entweder ganz oder garnicht, sprich entweder du schreibst auf deine Rechnungen Umsatzsteuer drauf (musst dieses dann aber abzüglich der Umsatzsteuer für Ausgaben abführen) oder du lässt sie ganz weg, brauchst sie dementsprechend auch nicht auf der Rechnung aufführen. Dafür wiederum kannst du natürlich nicht deine Ausgaben "absetzen". Wenn du jedoch über einem Freibetrag von 17500 €/Jahr liegst (bin mir nicht ganz sicher, aber in dieser Größenordnung bewegt er sich) musst du zur Umsatzsteuer optieren.
    D.h. wenn du mit deinem Gewerbe einen Umsatz von unter 17500€/Jahr machst (was ich mal annehme) kannst du auf die ganze Umsatzsteuergeschichte verzichten. Empfehlen würde ich dir es trotzdem nicht - so kannst du wie gesagt nichts mehr "absetzen" (Tankzettel o.Ä.)


    Einkommenssteuer wird erst bei einem Gesamteinkommen von knapp 10000€/Jahr (auch hier wieder nicht ganz sicher- die Größenordnung stimmt jedoch nach wie vor) fällig und wird dann prozentual auf das darüberhinaus verdiente berechnet. Aber auch darauf solltest du deine Ausgaben anrechnen können.


    Klare Aussagen erhältst du von dem Steuerberater deines Vertrauens.

    Einmal editiert, zuletzt von styfic ()

  • Deine "Ausgaben" müssen ja nicht immer zwangsweise mit dem Gewerbe zu tun haben - wie soll das Amt das rausfinden :D

  • Klare Aussagen erhältst du von dem Steuerberater deines Vertrauens.


    Besser ist aber du stellst dir gleich einen fragen katalog zusammen und fragst nach einem termin bei der IHK weil der steuerberater kostet meist!!!!


    ich habe das gleiche problem gehabt und ich kann dir im moment zwar nur ungesicherte infos geben weil ich noch keinen termin bei denen hatte....ist erst in 3 wochen


    1. man kann einen antrag stellen, dazu das man die mehrwertsteuer garnicht erst bezahlen muss (weil zu umsatzschwach)
    meist bei mini oder einmanFirmen nicht dagegen bei GmbH (weil mindestkapital 20.000€)


    2. sollte dein Verdienst zu gering ausfallen wird das finanzamt nach 2-3 jahren Steuerprüfung (die musst du jedes jahr mit denen durchgehen bzw abgeben)dir sagen das deine arbeit kein gewerbe ist sondern nur ein Hobby, somit verlierst du bsp. diesen Mwst Vorteil, musst aber wiederrum keine umsatzsteuer zahlen....


    wie gesaagt, ab einen termin bei der örtlichen IHK vertretung machen und dann ganz entspannt dem entgegen sehen...


    auf mich kommen ganz andere sachen zu, büroeinrichtung?, Kapitalbeschaffung ohne firmen-(dh. private)rücklagen, weil keine GmbH, bekomme ich dennoch mein Bafoeg auch wenn meine firma 4stelligen umsatz im monat macht, all diese dinge sollte man sich vorher klar und deutlich durch den kopf gehen lassen...


    und vorallem sich nicht hier im forum beraten lassen, weil da gehts um die existenz... ein kollege meines vaters (Statiker) hatte nach 3 jahren eine steuernachzahlung und nun knabbert er daran.... davon kann man sich manchmal schon nen schönen A6 mit vollausstattung holen^^


    grüße karl

  • Nun kommt ja noch dazu,daß ich auch noch erwerbstätig bin.


    da wird ja dann im Zuge der steuererklärung beides zusammengewürfelt und dann der freibetrag abgezogen.


    Wenn ich nun 20 Motoren mache,ist das ja ein Umsatz von 1600€ (Gewinn ca.800€,wenn ich das material und den versand mitberechne).


    Das dürfte sich am Jahresende bei der Steuererklärung doch so gut wie gar nicht bemerkbar machen

  • @schwarzf
    ja, was davon verstehst du nicht?


    Thomas, eben das sagt dir die IHK... also ob du dazu überhaupt eine gewerbe anmelden musst (--> hobby etc.)


    grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!