Steuergrenze bei Kleingewerbe

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  • Das Stammkapital einer GmbH wurde diese Jahr von 25000 auf 10000 eus heruntergesetzt.


    Und die neue Form der "Mini-GmbH" kann man bereits mit 1 Euro Stammkapital gründen.

    :D :D :D Trotz Mauer und Wende...SIMSONPOWER OHNE ENDE !!! :D :D :D


    Liegt die Baumarktrakete tot im Keller, war die alte Simmi wieder schneller !!! :P :P

  • Kinder Kinder, ihr werft aber auch alles durcheinander :rolleyes:


    Mein Tipp:
    Lass dich tatsächlich mal von wem beraten der sich damit auskennt - ist nämlich individuell gaaaanz verschieden...


    Man muß auf seinen Rechnungen die Mwst ausweisen - es sei denn, man lässt sich davon befreien. Das wiederum geht nur bis zu einer gewissen Grenze. Mwstr ist aber nur ein Durchlaufender Posten, dh du stellst sie in rechnung und musst sie dann dem Finanzamt abgeben.
    Vorteil wenn du sie ausweist: Du kannst die Mwst aller Ausgaben die du im Zusmmenhang deiner Unternehmung tätigst von deiner eingenomenen Mwst abziehen und darfst diesen Teil behalten.


    Nachteil: Der Rechnungsbetrag wird für deinen Kunden eben um die Mwst höher, er muß also mehr bezahlen.


    All das hat aber mal so garnix mit der Einkommenssteuer zu tun, das is wieder was eigenes. Auch mit Freibetrag bis zu dem du nix zahlen musst.
    Da kommen aber deine Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit mit zu - in deinem Fall kommen die Einkünfte aus deinem Kleingewerbe zu deiner "normalen" Steuererklärung dazu


    Ab ner bestimmten Größenordnung kommt dann noch Gewerbesteuer dazu (bei deinem Vorhaben musst du dir um die erstmal keine Sorgen machen), wieder was anderes.


    Und noch dies und noch das - wie gesagt, son Steueronkel kostet zwar Geld, hilft einem aber nich alles falsch zu machen :thumbup:


    Chrom

  • Ich habe mich hier mal durchgelesen und mß da auch mal meinen senf zu geben.
    Bei einem Kleingewerbe wie Du das hier beschrieben hast und einen solchen geringen Umsatz hast und damit auch dementsprechend kleinen Gewinn hast lont es sich einfach nicht sich für die Umsatzsteuer zu bewerben, denn der Aufwand in sachen Buchhaltung wäre einfach zu hoch, auserdem müßtest Du die sogenannte Vorsteuer abführen.
    Das heist: Du ermittelst deinen Umsatz und das Finanzamt legt auf Grund deiner einschätzung einen Betrag fest den du monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, abführen mußt um am Jahresende zu erfahren ob es genug oder zu wenig war.
    Bei umsätzen unter 17500€ kannst Du dich von der Vorsteuer befreien lassen (nicht von der Mehrwertsteuer !!!).
    In diesem Fall darfst Du die MwSt nicht auf deiner Rechnung nicht ausweisen und Du hast nur eine einfache Buchführung sprich Einnahmen gegen Ausgaben (Die differenz ist dann dementsprechend der Gewinn bzw. der Verlust)und das nur innerhalb Deines Betriebes. Was Du aus einem Angestelltenverhältnis mit nach Haus bringst spielt hier erst mal keine Rolle.
    Thema Abschreiben: Alles was für Deinen Betrieb angeschafft wird und für das Finanzamt nachvollziehbar ist kannst Du geltent machen und "absetzen". Wenn Du z.B. einen Satz Schraubenschlüssel für 100€ inkl. MwSt. anschaffst Kannst Du diese Summe von Deinen Einnahmen zu 100% abziehen, und zwar von allen Deiner Einnahmen auch die aus Deinem Job denn, in diesem Fall der Betriebsveranlagung, werden am Jahresende Einnahmen aus selbstständiger und nicht selbständiger Arbeit zusammengeworfen.
    Hier gibt es noch eine Besonderheit: Größere Anschaffungen wie z.B. ein PC für 1800€ werde über mehrere Jahre zu einem bestimmten Teil angerechnet, wie genau kann Dir der Steuerberater oder aber ein Steuerprogramm genau sagen. (ich verwende Wiso, das ziemlich gut).
    Jetzt aber noch was ganz anderes. Wenn Du nur mit einem solch geringen Umsatz rechnest gäbe es noch die Möglichkeit privater Rechnungen ganz ohne Gewerbe. Wie hoch die im Jahr allerdings sein dürfen weis ich nicht genau, da währe eine Nachfrage beim Finanzamt nötig, und die geben meiner Erfahrung nach ganz gerne auskunft.


    Gruß

    :dash: Wenn rechts links ist und oben unten dann machst du vor nem Spiegel nen Kopfstand ! :dash:

  • "diese rechnung wurde nach § 19 Abs. 1 UStG ohne mehrwertsteuer erstellt." ;) 8)
    musste aber beantragen! und wenn du irgendwann der meinung bist, doch u-st. bezahlen zu wollen, musst du dann 5 (!) jahre U-stuer bezahlen/durchreichen und kannst erst dann wieder n "antrag auf umsatzsteuerbefreiung" stellen! frag mich, habs durch... :pinch:



    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Moin,
    ich bin dafür das jeder der gewerblich mit Simson zu tun hat keine Mehrwertsteuer zahlt. :D




    andere wie Opel bekommen eine Finanzspritze :thumbdown:


    awtowelo

    Die Aufbringung eines alten Markenzeichens auf ein neues Produkt, ändert nicht dessen Qualität
    mit der Erfindung der Glühlampe gabs den Wolframfaden nicht mehr einzeln ;(
    Die Erinnerung an schlechte Qualität hält länger, als die Freude über einen billigen Preis!!
    Wasserabziehbilder [b]1.Oualität
    Gebrauchtteile auf Anfrage
    http://www.oldtimerdienst-engisch.de

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