Anhängerbetrieb: reichen hinten am Anhänger Reflektoren?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren



  • Nein. Der Hänger wie auch die Teile der AHZV müssen typgeprüft sein. Gibt es für\'s SL1 überhaupt \'ne zugelassene AHZV?

    SCIO NE SCIO.

  • mal wieder deutsches Gesetz :laugh:



    -Anhänger braucht Betriebserlaubnis
    -mindestens 2 rote dreieck Rückstrahler
    -mindestens 2 gelbe zur Seite
    -Rücklicht / Bremslicht / Blinker (wenn das vom Zügfarhzeug nicht mehr sichtbar währe. Wenn Sichtbar nur Rücklicht)
    -Zugeinrichtung muss genehmigt sein
    -Roller / Mofa etc. brauchen eine Freigabe (Anhängelast) max. jedoch Leergewicht+75 kg : 2
    -Anhänger müssen bezüglich der freigegeben Höchstgeschwindigkeit gekennzeichnet werden (40 , 60 , 80 , 100)


    -Da der Anhänger nicht zulassungspflichtig ist, muss das Kennzeichen wiederholt werden. Problem = du bekommst kein zweites Versicherrungskennzeichen :b_wink:


    Laut Gesetz sind selbst gemalte erlaubt :eek:


    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_27.php


    Siehe Absatz 4



    mfg


    andy

  • selbstgemalte SIND erlaubt.
    das vers.-kennz. darf NICHT kopiert werden oder den anschein erwecken ein originales zu sien -> DAS wäre urkundenfälschung.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Ich habe oben editiert bitte durchlesen


    (4) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.



    und nun Absatz 6


    (6) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit dem Versicherungskennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 5 führen oder seine Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden.



    Daraus ergibt sich, dass selbst angefertigte zuläßig sind, jedoch genauso wie das original auszusehen haben :smile:


    Also einscannen, ausdrucken, folie drüber= fertig



    mfg


    andy

  • als ick datt geschrieben hab hast du grad editiert.


    Zitat


    Daraus ergibt sich, dass selbst angefertigte zuläßig sind, jedoch genauso wie das original auszusehen haben...


    eben genau das nicht! :b_wink:
    sie müssen dem original gleichen, dürfen aber mit diesem nicht verwechselt werden können.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Um 23 Uhr hab ich kein nerv mehr dazu, Gesetzestexte richtig durch zu lesen:biglaugh::biglaugh:


    Du hast natürlich recht :b_wink:


    Editt: Kann man sich beim Schildermacher nicht die Bustaben auf ein großes Motorradkennzeichen drucken lassen?

  • das würde doch dann wieder den anschein eines \"echten\" kennzeichens erwecken... :b_wink:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Was aber gehen müßte: Nur den Rahmen(Rand) des Vers.Kennz. zu prägen, Beschriftung weglassen und den Rahmen nicht einfärben.
    Das Ganze (speziell an Rückseite und Kanten!) klar lackieren und dann mit wasserfestem Stift in der Farbe des jeweiligen Jahres beschriften und dann natürlich auch den Rand anmalen. Mit Spiritus kann man dann im Februar die Beschriftung \'runterrubbeln und im März in neuer Farbe erneuern.


    Damit hast Du das Schild \"wiederholt\", es ist aber dank Handschrift nicht mit dem Original zu verwechseln.
    Oder Du tippst es ab und verfährst wie schon vorgeschlagen: Ausdrucken und laminieren. Auch da verwendest Du ja andere Buchstaben als die Versicherung.


    Welchen Weg Du auch wählst: Ich rate im Sinne eines raschen Endes der evtl. Pozileikontrolle, packe auch §27FZV zu den mitgeführten Paragraphen!

    SCIO NE SCIO.

  • Du meine Güte!!! Wie dumm müssen Paragraphenreiter sein? Einerseits dürfen sie nicht den Anschein erwecken, ein originales Kennzeichen zu haben, aber andererseits müssen sie in Farbe und Form dem Originalem ähneln :mad:
    Ich werde einfach das Kennzeichen einscannen, ausdrucken und mit farbigem Stift nachzeichnen, danach einlaminieren.
    Danach füge ich mir meine eigene \"Simson-Gesetzessammlung\" zusammen, damit ich immer was in der Hand habe, falls ich angehalten werde.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!