Hi!
Schönes Forum habt ihr hier!
Ich habe eine dringende Frage zum Thema \"Zulassung\" !
Ich besitze die Füherscheinklasse B und möchte meine S50 N fahren.
Dabei will ich auf dieses Gesetz zurückgreifen:
§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Also meine Simson wurde 1975 angemeldet. Ich habe auch einen Nachweis (Steuerkarte) dafür.
Jetzt zu meiner Frage.
Also ich bin mir bewusst das ich das Ding fahren darf!
Ich will mir demnächst eine ABE von der KBA holen.
Aber in dieser ABE interessiert das Zulassungsdatum nicht.
Ich habe der KBA gemailt!
Der Typ sagte mir das er mir nicht weiterhelfen kann!
Also wo soll ich denn den Nachweis anbringen???
Bei der Versicherung ???
Wenn ich das Ding dann später versichern lasse oder wo???
Vielen Dank schonmal für die Antworten!