SR 50 Bj91 offiziell nur 50km/h

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  • @ Heimde:


    Die motoren wurde von simson wegen der Zulassung auf 50km/h geändert. Natürlich wußten alle, dass die alten moped`s mit Ausnahmeregelung 60km/h fahren durften und viele auch 60er Zylinder darauf gebaut hatten. Natürlich haben die ganzen Leute mit solchen Simmen gatunt und den Bullen weißgemacht, vohn wegen Ausnahmeregelung und so. Und um sich an das strikte Gesetz zu halten, wurden diese Tuningsperren eingerichtet. Zum Vorteil der Händler, da man selbst nurnoch schwer was am moped machen könnte 8für den Laien) und natürlich zum Nachteil der Einzelnen Person, da der sich ans gesetz halten musste und die bullen nichtmehr verarschen kann. Laut Gesetz mussten diese Sperren sogar von Simson eingerichtet werden.
    Naja, eigentlich schwachsinn....
    --
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  • AN alle Helfer ein riesiges Danke für die Beteiligung!


    Ich entnehme Euren Beiträgen, dass man mir nichts anhaben kann, wenn der Roller unfrisiert 60km/h fährt?
    Das ist meine Sorge. Irgendwelche Tuning-Sachen habe ich ohnehin nicht vor, dann erlischt ja der Versicherungs-Schutz.


    Die Frage ist, ob ich mich lt. zulässiger und angegebener Höchstgeschwindigkeit an eben diese 50km/h halten muß und eben nicht schneller fahren darf.


    Eurer Empfehlung bin ich gefolgt und habe heute per e-mail eine neue ABE beantragt. Allerdings ohne Mogelei bezüglich des Baujahres. Denn das Baujahr ergibt sich aus der Fahrgestellnummer und auch der genaue Fahrzeugtyp (so viel ich weiß...) Also Bj.91 ist leider Fakt.
    (Ich halte Euch über die neue ABE und deren Inhalt auf dem Laufenden)


    Ich kann nachts vor Ärger über den Reinfall mit den 50km/h kaum ruhig schlafen. Ich will doch sooo gern eine 60 km/h-Simson...


    Viele Grüße an Euch

    Simson: Das Maß alter Dinge.

  • Na was denn genau für Sperren ????


    Es wurde doch technisch nichts geändert.
    Und warum weiß dann der Händler meines Vertrauens nichts davon ????
    Wie gesagt.... ein eingetragener Vertragshändler, der bis 2002 Neufahrzeuge mit ABE 60km/h verkauft hat.
    Mal abgesehen von der Geschwindigkeit, die die Teile wirklich gebracht ´haben.


    Und wie auch schon oben angedeutet..... Es wäre unlogisch, wenn Simson nach der Wende eine neue Betriebserlaubnis beim KTA hätte beantragt bzw. beantragen müssen. Somit müßte eigentlich auch jedes nach 1991 ausgelieferte Fahrzeug mit der KTA- Zulassung 0815-4711 :) und somit mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen sein.

  • Handelt es sich villeicht um ein Modell dass in die BRD exportiert wurde und an die dort geltenden bestimmungen angepasst worde und deshaln nur auf 50 läuft?
    --
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    [glow=#0000FF,4]Schwalbe, Habicht, Spatz und Star und die Ganze SIMSONschar[/glow]

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  • @Moppy 574:


    Der Roller ist 1991 in der Altmark (im Osten verkauft worden), das steht im Stempel der Garantie-Urkunde.
    Der Roller wurde aber von einem Herrn aus dem Westen erworben.
    Der Gedanke, dass es daran liegen könnte, ist intetessant. Der Händler könnte gefragt haben, ob der Käufer aus dem Westen kommt und gab ihm dann die 50km/h Variante. Erscheint mir aber nicht richtig verständlich.


    Nachvollziehbar wäre wirklich, wenn der Roller direkt von einem Händler im Westen verkauft worden wäre. :rolleyes:

    Simson: Das Maß alter Dinge.

  • @s51freak


    Ist so übrigens auch nicht ganz richtig. Wenn man dich mit 60 in ner 60 Strecke anhält, dann kann dir mit ner 60 Simme nichts geschehen, mit nem Plasteroller aber schon, weil Du dich außerhalb der ABE bewegst. Mit anderen Worten bewegst Du ein Fahrzeug, für das die ABE erloschen ist.


    Diese Aussage stammt von der Polizeischule Berlin nach Anfrage. So werden Polizeischüler ausgebildet. Genau deshalb werden ja auch so viele Roller auf 60 er Strecken rausgeholt.

  • Hallo Ich habe auch eine SR 50 mit 50 km/h zulassung da ist kein Problem.
    Diese ist etwas leistungsreduziert was man aber nur am Berg merkt .Es ist aber leicht dieses wieder auszugleichen:
    1:Den Zilinderkopf einer SR oder Schwalbe mit 60 kmh einbauen( Verdichtung)
    2: evtl auch zur sicherheit den Krümmer einer 60 kmH SR 50 einbauen
    danach hat sie die selbe Leistung wie eine mit 60 kmH zulassung.
    Werde auch dieser Tage dieses auf meiner Homepage veröffentlichen.
    MFG Carsten
    --
    Der Meister kanns kaum glauben auch mit dem Hammer kann man schrauben!Harley war GESTERN

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  • @ Heimde:


    Also ich weiß von folgenden Sperren:


    -Sicherung, damit man das Kettenritzel nicht entfernen kann
    -andere abgewinkelte Zylinderaufnahme, damit nur die S53 Originalzylinder drauf passen
    -dann halt als standart der Bing Vergaser, mit irgend ner Drosselbedüsung


    Was es da noch alles gibt weiß ich nicht. Das sind nur die Dinge, die ich definitiv weiß, da mein Kumpel die Sicherung für das Kettenritzel schon weggeflext hat und er mal nen 60er Zyli draufmachen wollte und das halt wegen der s53 Zylinderaufnahme nicht ging! Und den bing Vergaser von ihm hatte ich auch schon auseinander.
    Aber soweit ich weiß gibt`s da noch mehr Sperren etc.!Vielleicht nen Krümmer mit anderem Innendurchmesser oder so??
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  • Aha.


    Also ich habe wie gesagt selbst eine SR50 BJ96. Da waren keinerlei Sperren dran. Das Teil hat zwar eine etwas andere Aufnahme für den Zylinder, hat aber dennoch den normalen StinoZylinder plus Kolben drin.
    Natürlich wird es hier etwas schwieriger zu tunen.... aber ansonsten keine Leistungswegnahme.


    Der Vergaser war zwar Bing.... aber auch hier lt. Herstellerangaben (BING) keinerlei Drosselungen. 70km/h kein Problem und Bedüsung / Durchlass ist Org.
    Wobei mir der Vergaser nicht gefällt.


    Und das Ritzel war auch nicht extra gesichert.


    und zwei S53 habe ich auch schon hier gehabt. Zylinder zwar wieder anders.... aber Stino-Größe. Und auch wieder Bing mit 70 km/h.


    Also nirgendwo eine Drosselung gegenüber der Stino Simme.


    Bleibt aber immer noch die Zulassung..... Wieso nur für 50 zugelassen. Hat das Teil wirklich unterschiedliche ABE gehabt ?

  • @all


    Also die Frage bleibt bestehen: Bei all den Ideen, eine Simme jüngerer Bauart schneller zu machen, ist das alles im legalen Bereich oder balanciert man mit einem Bein einer Einziehung seines Fahrzeuges entgegen?


    Denn wenn der Roller nur 50km/h Zulassung hat, dann wird er von der Versicherung auch nur bis zu dieser Geschwindigkeit versichert sein (plus-minus 10%). Wenn man also aus einer 60iger Strecke herausgewunken wird mit nachweislich 60km/h, dann ist der Roller ohne ABE und Versicherung.
    Genau da liegt mein Problem. 65 km/h (incl. zulässiger Toleranz)sind meiner Meinung nach aber Voraussetzung für ein zügiges Mitschwimmen im Großstadtverkehr.


    Nette Kontrolleure lassen vielleicht mit sich reden, wenn man mit 50iger Zulassung doch 60 oder 65 fährt, aber wehe wenn die nicht nett sind... :shock1:


    SimsonSamson

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