Wo das Versicherungsschild anbringen ?

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  • Hallo.


    Ich habe gekürzte Schutzbleche an meiner S50 und möchte nun mein Versicherungsschild anbringen.
    Da ich die Schutzbleche shön finde und der Lack noch super in schuss ist, habe ich nur noch effektiv 2 cm unter dem Bremslicht.
    Da man die Schilder ja nicht verändern darf, kann ich ja nun nicht einfach zwei weitere Löcher in das Schild bohren.


    Welche Möglichkeiten könnte es noch geben, soein Versicherungsschild sichtbar und sicher zu befestigen? (wo und wie) (z.B. eine \"Gebäckträgerkonstruktion\" umbauen? )


    MfG.
    Benni.

    - fahre S50 b2

  • so hab ich das gemacht:


    ist eigentlich recht stabil.hat ausserdem den vorteil, das das schild als teil des spritzschutzes gilt. aber vielleicht mach ich dieses jahr mal was neues. mir schwebt da eine seitliche halterung vor.

  • In einem deutschen Urteil, das Anti-Blitzer-Lackierungen auf Autonummernschildern legalisiert, heißt es, daß Du mit einem Nummernschild alles machen darfst, solange Du die Inschriften in ihren Inhalt und/oder ihre Lesbarkeit nicht beeinflußt.
    Das heißt, wenn die Buchstaben verblassen, nimmste einfach einen Edding und malst sie nach, willst Du Dein Nummernschild anschrauben, bohrste wo benötigt, Löcher rein. Die vorhandenen Löcher sind nur ein gutgemeinter Service des Schildermalers, die kannst Du nutzen, mußt aber nicht. Alles klar?


    Hier noch ein paar Bilder, wie es andere gebaut haben:



    SCIO NE SCIO.

  • an der seite ist es immer irgendwie unschön....grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • Ich zitiere einfach mal §27 (3) FZV:

    Zitat


    Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.


    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/fzv/__27.html


    @A-Nunx-Los:
    Ich möchte mal sehen, was passiert, wenn der hier durch ein Schlagloch fährt...


    Gruss


    Mutschy

  • Zitat


    Original von mutschy:
    Ich zitiere einfach mal §27 (3) FZV:


    mutschy:
    Das hast Du gut gefunden, danke!

    Zitat


    @A-Nunx-Los:
    Ich möchte mal sehen, was passiert, wenn der hier durch ein Schlagloch fährt...


    Glaub mir, ich möchte das lieber nicht so genau wissen! Ich wollte mit den Bildern nur die Machbarkeit belegen, Sinn, Sicherheit und Schönheit sind Aspekte, die ich für wichtig halte, aber diesmal außen vor gelassen habe. Ich unterstell(t)e dem Leser Vernunft, daß er entscheidet, was er schön, sinnvoll und vertretbar findet.

    SCIO NE SCIO.

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