60 Km/h im Ausland

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  • Also wie ich heute von der Schule nach Hause fahre, merke ich wie plötzliche hinter mir ein Polizei Auto auftaucht... Ich langsam die Geschwindigkeit gedrosselt und weiter gefahren... Aber irgendwie verfolgen die mich, da die aber keine Möglichkeit hatten mich irgendwie anzuhalten sind die halt mit zu mir nach Hause gefahren :rolleyes:
    Jetzt sind das natürlich keine gewöhnliche Bullen sondern belgische...
    Die eine meinte beim Aussteigen schon
    \"bist ja ganz schön flott unterwegs.\"
    Ich so: \"joa...ich darf ja auch 60 fahren\"
    die so:\" ja zeig mal bitte deine Papiere dann sag ich dir wie schnell du fahren darfst... Ja hier steht zwar 60, aber du darfst trotzdem nur 50 fahren, naja so weit alles in Ordnung. Warum ist der denn in Deutschland versichert?\"
    ich:\" ähm... ich hab den in Deutschland gekauft und die Versicherung übernommen\"
    die: \" Ahso ja aber nächstes Jahr versicherst du den aber ich Belgien\"
    ich:\" Ja klar, mach ich\" (kostet nur doppelt so viel wie in D^^)
    die:\"ja zeig mal deine Beleuchtung\"
    ich denke mir so :rolleyes: okay... (hab kein Blinker, kein Bremslicht, nur 20 watt Rücklicht und natürlich scheinwerfer) \" ja okay funktioniert ja alles, mach das licht nur beim fahren auch an( lässt sich gar nicht ausschalten wenn der motor läuft),und guck das der nicht mehr so schnell fährt\"...


    So, die sind dann wieder weggefahren
    :dance: aber trotzdem bleibt meine Frage wie das im Ausland ist mit den 60km/h. Weil ich fahre jetzt nicht extra langsamer wenn ich über die Grenze fahre und der Versicherungsschutz ist auch bis 60 km/h gewährt. Vll mein belgischer Führerschein (fürs Auto) nicht? :rolleyes:
    ich wollte mich jetzt auch nicht auf eine Diskussion mit der einlassen, zumal die mir angedroht hat die \"Röllchen\" rauszuholen um zu gucken wie schnell meine schwalbe fährt^^ habe die dann trotzdem gefragt wie das denn mit der bauertbedingten Höchstgeschwindigkeit sei... Antwort:\" Die dürfen nicht schneller als 55km/h auf dem Prüfstand fahren\"
    hab dann selbst nichts dazu gesagt :rolleyes:
    was meint ihr dazu?

  • Da die Schwalbe noch in Deutschland versichert ist, denke ich mal gilt für sie auch noch deutsches Recht, da sie ja auch deutsche Papiere hat. Wie das denn aussieht wenn Du sie in Belgien versicherst weiß ich nicht. Wenn Du nen Kumpel in D hast meld sie doch nächstes einfach wieder in D an. Und wenn angehalten wirst, hast sie Dir halt nur geliehen. :glowface:
    Nix desto trotz solltest Du zusehen, daß Dein Bremslicht funktioniert.

  • Mach funktionierende Blinker dran! Oder willst Du nicht gesehen werden?


    Lebst Du in Belgien?


    Die 60 km/h gelten nicht für ganz Europa und den Rest der Welt, sondern nur in Deutschland. Fährst Du im Ausland, mußt Du also entsprechend langsamer fahren, wenn es verlangt wird.


    Gruß
    Al

  • Ich denk mal auch dass sich das Gefährt, was du fahren darfst nach deinem Führerschein richtet. Und der Führerschein zeigt an mit welchem nach belgischen Recht klassifizierten Fahrzeug du fahren darfst.


    Aber mit den belgischen Führerscheinen kenn ich mich nicht aus....


    :b_wink:

  • Die Schwalbe wurde bis 1986 gebaut u auch exportiert. MW nach gabs nur die S51 in verschiedenen vmax-Varianten. Wie wärs, wenn du dich mal an dein belgisches Strassenverkehrsamt (oder wie das auch immer dort heisst) wendest? Welchen Führerschien hast du genau? Dort steht ja auch drin, was du fahren darfst.


    Normalerweise isses ja europaweit so geregelt, dass Fahrzeuge mit 50 ccm ab BJ \'02 nur noch 45 km/h fahren dürfen. Für ältere Simson-Fahrzeuge müsste es demzufolge auch ne Regelung geben, zumal diese nich \"mal eben\" auf 50 od 45 km/h gedrosselt werden können. Und vor 1980 (oder so) durften die 50-ccm-Fahrzeuge auch in West-Deutschland laufen was ging. Nur in der DDR gabs die vmax von 60 km/h für 50ccm-Maschinen.


    Gruss


    Mutschy

  • Zitat


    Original von mutschy:
    Und vor 1980 (oder so) durften die 50-ccm-Fahrzeuge auch in West-Deutschland laufen was ging. Nur in der DDR gabs die vmax von 60 km/h für 50ccm-Maschinen.


    Gruss


    Mutschy


    diese hatten dann aber ein amtliches kennzeichen. mopeds und mokicks durften nur 40 bzw 45 fahren.

  • hallo..
    ja sry das ich mich lange nicht mehr gemeldet habe...


    ja also ich wohne in Belgien, gehe aber in Deutschland zur Schule. Ich habe in Belgien nur den Autoführerschein gemacht, der aber auch da den A3 beeinhaltet; also ich Roller fahren darf.

    bisher gabs da auch noch nie Probleme, in Deutschland hat die Polizei den immer anerkannt (obwohl da drin steht \" nur für den innterstaatlichen Verkehr zugelassen\") und in Belgien gabs sonst auch nie Probleme; die Polizei hat auch da die 60 km/h ohne weiteres \"anerkannt\"...


    Ich sehe es ja ein mich an Geschwindigkeitsgrenzen zu halten, die für alle gelten; aber in diesem Fall geht es um eine Geschwindkeitbegrenzung vom Fahrzeug, und die kommt doch eigentlich aus dem Land wo das Fahrzeug angemeldet bzw. versichert ist!?


    Und zu meinem Führerschein: Wenn ich mich nach Deutschland ummelde dann bekomme ich ja einen Deutschen FS mit dem ich mit Sicherheit eine 50ccm Simson fahren darf... Es kann ja nicht sein dass wenn sich jemand mit deutschem FS nach Belgien ummeldet plötzlich seinen Roller nicht mehr fahren darf...


    Grüße

  • Wenn Du in Belgien schon so ein Plastikkärtchen als Führerschein bekommen hast, auf dem dieses blaue Europasymbol mit den Sternen ist, so ist das ein EU-Führerschein, der in der ganzen EU gilt.
    Dann kriegst Du also keinen neuen Führerschein, nur weil Du nach Deutschland ziehst.
    Die neumodischen Klassen (da sind ja jetzt Buchstaben, ich glaube M oder so) sind auch europaweit so, daß der 3er den 4er und 5er beinhaltet.
    Da die brd Mitglied der EU ist, Belgien auch, muß Belgien vermutlich auch die brd-Einigungsgeschichte anerkennen, d.h. daß Simsons eben 60 fahren dürfen.
    Zu Not müßte man das jahrelang durchklagen, sollten sich belgische Behörden da querstellen.

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