Hehlerei

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  • nachteilig ist auf jeden fall, dass kein kaufvertrag gezeichnet wurde. wenn du den hättest vorweisen können, sähe die sache anders aus.
    die nichtexistenz kann dir so ausgelegt werden, dass du wusstest, was du da ankaufst. und so wird das sicherlich auch kommen.
    sieh zu, dass du dir nen guten anwalt nimmst!!!

  • Zitat


    Original von RubberBone:


    Wenn Du nix davon wusstest, kommste raus. Wie einer der Vorredner schon gesagt hat, wenn das Teil extrem wenig gekostet hat, dann sagt man wohl, dass du hättest stutzig werden müssen.



    §259 StGb


    Da sind auch links´s zu Entschlüssen des BGH


    http://dejure.org/

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