Muss ich meine Umbauten eintragen lassen?

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  • Hallo Leute,


    ich habb die letzten Wochen dazu genutzt an meiner Simme etwas rumzubasten. Ich bin anfangs davon aus gegangen, das nichts von meinen Umbaut bei Polizeikontrollen Probleme machen würde. Allerdings würde ich doch gern sicher gehen, da ich ja noch in der Probezeit bin.


    Folgende Umbauten habb ich schon an meiner S50 B1 gemacht:


    - 4.Gang S51 Motor
    - Enduro Auspuff
    - Enduro Lenker
    - Elektronik-Zündung


    Eigentlich sollte es ja keine Probleme geben, da das \"zulässige Umbauten\" mit original Teilen sind.


    Folgendes habb ich noch vor:


    - Federbeine mit außenliegender Feder
    - Kürzung des vordern Schutzbleches (normgerecht)
    - vielleicht kürzere Spiegel


    Zu den Federbeinen gibts ja hier im Forum ABEs, die man dann mitführen muss, aber die sind nur für eine S51. Gibts das auch für eine S50? Da es ja laut \"Ich fahre ein Kleinkraftrad\" zulässig für S50 ist.


    Was meint ihr, sollte ich lieber mal beim TÜV nachfragen oder ist das alles auch ohne Eintragung zulässig.


    mfg

  • alles machbar und eintragungsfrei, schau mal hier im Forum nach den erlaubten Umbauten ab Werk, da stehen die alle drin, find das jetzt nur auf die schnelle nicht

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Moin!


    Da S50 u S51 im Grunde baugleich sind, brauchst du weder Motor, noch Auspuffanlage \"eintragen zu lassen\". Die Elektronik-Zündung ist ebenfalls nicht eintragungspflichtig, da sie serienmässig verbaut wurde u die Sicherheit durch erhöhte Lichtleistung (35 statt 25 W bei Unterbrecherzündung) sogar noch verbessert wird.


    Zu den anderen Sachen ist zu sagen, dass du erstmal anzeichnest, wie weit das Schutzblech gekürzt werden soll u dann zum TÜV bzw der nächstgelegenen Polizeidienststelle fährst. Die können dir dann sagen, obs geht oder nich. Kürze es aber nich allzuweit, bei Regen lernste ein langes Schutzblech zu schätzen... Die Rückspiegel können sehr kurz sein (Beispiel: Lenkerendenspiegel von der Vogelserie sind keine 10 cm lang), du musst aber noch mehr als deinen Arm im Spiegel sehen können. Das würd ich aber ebenfalls mit TÜV oder Polizei besprechen. Sicher is sicher.


    Wenn du Unterlagen zu den legalen Umbauten suchst, guck einfach in meine Signatur :b_wink:


    Gruss


    Mutschy

  • Erstmal danke für eure Antworten.


    Das Schutzblech werde ich wahrscheinlicht nur wenige Zentimeter kürzen, eigentlich gehts mir ja nur um die Querstreben.


    Das großte Problem glaube ich sind die Stoßdämpfer. In meinem Buch (\"Ich fahre ein Kleinkraftrad\") gibt es eine Tabelle über zulässige Umbauten. Da steht eigentlich alles drin, so auch die Stoßdämpfer. Aber hier im Forum wird gesagt, dass man ne ABE für die Stoßdämpfer braucht. Wie schon gesagt sind die geposteten nur für ne S51.


    Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht, ob die Polizei die auch akzeptiert wenn man eigentlich ne S50 fährt.


    Ich glaube ich werde einfach mal ne mail an einen Verantwortlichen schreiben. Dann kann ich mir wenigstens sicher sein.


    mfg

  • Die Polizisten können mancherorts nicht mal am Typenschild erkennen, obs sich um ne S50 oder S51 handelt :k_mauer: . Und wenn, dann wissen sie, dass beide mehr oder weniger baugleich sind. Ich hab zB auch MZ-Stoßdämpfer hinten drin u bisher hat noch kein Cop gemeckert.


    Zitat

    Das Schutzblech werde ich wahrscheinlicht nur wenige Zentimeter kürzen, eigentlich gehts mir ja nur um die Querstreben.


    Du willst doch nich etwa die Streben vom S50-schutzblech wegmachen??? :g_scream:
    Hol dir n S51-Schutzblech u mach das zurecht, die Strebenschutzbleche werden bin vernünftigem Zustand fast wie Gold gehandelt...


    Gruss


    Mutschy



  • eben, tausch die lieber gegen 51er, es sei denn du hast das Glück wie ich, das dir 50er mit \"Frontschaden\" über den Weg laufen, wenn das dann eh schon alles da vorne vergnaddelt ist, kannst du die dann auch kürzen, ansonsten Finger weg (die juten stücke)

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  • erm...danke für den Hinweis. Ich wusste nicht einmal, dass sich die Schutzbleche von S50 und S51 unterscheiden. :tongue:


    Das mit den Schutzblechen war sowieso noch nicht so richtig überdacht...mehr ne spontane Entscheidung.


    OK ich danke Charles und mutschy, ich denke ich habe meine Antworten.


    mfg

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