Hallo Leute,
ich habb die letzten Wochen dazu genutzt an meiner Simme etwas rumzubasten. Ich bin anfangs davon aus gegangen, das nichts von meinen Umbaut bei Polizeikontrollen Probleme machen würde. Allerdings würde ich doch gern sicher gehen, da ich ja noch in der Probezeit bin.
Folgende Umbauten habb ich schon an meiner S50 B1 gemacht:
- 4.Gang S51 Motor
- Enduro Auspuff
- Enduro Lenker
- Elektronik-Zündung
Eigentlich sollte es ja keine Probleme geben, da das \"zulässige Umbauten\" mit original Teilen sind.
Folgendes habb ich noch vor:
- Federbeine mit außenliegender Feder
- Kürzung des vordern Schutzbleches (normgerecht)
- vielleicht kürzere Spiegel
Zu den Federbeinen gibts ja hier im Forum ABEs, die man dann mitführen muss, aber die sind nur für eine S51. Gibts das auch für eine S50? Da es ja laut \"Ich fahre ein Kleinkraftrad\" zulässig für S50 ist.
Was meint ihr, sollte ich lieber mal beim TÜV nachfragen oder ist das alles auch ohne Eintragung zulässig.
mfg