Der Krankenfahrstuhl "DUO" - Thread

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  • Hallo zusammen ;)


    Ich bin grade dabei, mein neu erstandenes DUO 4 wieder fahrbereit zu machen (und anschließend zu restaurieren, Fotos kommen bald). Dabei ist mir eine Frage in den Sinn gekommen: Wenn das Duo laut den Papieren ein Krankenfahrzeug ist, darf ich dann damit durch den Park (oder die Fußgängerzone) fahren? Wenn mal nen Stau in der Stadt ist, wäre das ja ganz praktisch :)

  • Nein, darfst du nicht!


    Das man da nicht mit Kraftfahrzeugen durch darf, dient ja auch der Sicherheit der anderen, und du darfst nichtmal mit `nem Fahrrad durch eine Fussgängerzone.


    Mit `nem 25Kmh-Auto darfst du das ja auch nicht, obwohls für gehbehinderte gebaut ist.


    Theoretisch darfst du, falls du nicht gehbehindert bist, in den alten Bundesländern nichtmal auf der Strasse fahren (weiss nur niemand richtig bescheid)

  • Theoretisch darfst du, falls du nicht gehbehindert bist, in den alten Bundesländern nichtmal auf der Strasse fahren (weiss nur niemand richtig bescheid)

    Das halte ich für ein Gerücht, das kann dir keiner verbieten.
    Die Frage ist lediglich welche Führerscheinklasse benötigt wird.


    EDIT:
    Link


    Unter Gründe Nr. 2 steht irgendwo, dass die Benutzung eines Krankenfahrstuhls nicht abhängig von einer Behinderung ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Elion ()

  • Die Frage nach dem Führerschein ist aus meiner Sicht bisher immer noch ungeklärt.


    Im Schwalbennest gab es mal 'ne seitenlange Diskussion darüber, mit allen möglichen Ansätzen... von Führerscheinfrei bis Klasse L (Traktor) war alles dabei und mehr oder weniger plausibel erklärt.


    Am wahrscheinlichsten ist meiner Meinung nach aber Klasse M oder Klasse B.


    Ich hab beides, muss mir also keine Sorgen machen ;)

  • Und das ist der Punkt wo ich glaube, dass das KBA einen Fehler gemacht hat bzw. ihre Aussage lediglich auf die Führerscheinfrage bezieht.

  • Aufgrund der Tatsache, dass die Rennleitung (zumindest hier in Ostwestfalen) nicht sooo gebildet sind, was DDR-Mopeds angeht :confused: , bin ich dann doch zuversichtlich, dass sie mich einfach fahren lassen :u_blumenkind: , nachdem sie die Versicherungspapiere usw. beguckt haben.

  • So, ich steh jetzt mit dem KBA in E-Mail Kontakt um zu klären, ob wirklich eine Behinderung nötig ist, um das Duo zu fahren.


    Erste Antwort ist auch schon gekommen, noch bleibt es aber ungeklärt.


    Das KTA (Kraftfahrtechnische Amt der DDR) hat das Duo demnach anscheinend wirklich nur für schwerbehinderte erlaubt.
    Angeblich soll diese Regelung übernommen worden sein.


    Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B Straßenverkehrt sagt aber:


    "(22) Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "


    Demnach müssten die motorisierten Krankenfahrstühle (Duo usw.) ja genauso behandelt werden wie alle anderen maschinell angetriebenen Krankenfahrstühle die es im Westen so gab.
    Da es für die jedoch unerheblich ist, ob man behindert ist oder nicht müsste dies auch fürs Duo gelten.


    Naja, ich warte ab und berichte ggf.


    Elion

  • Also ich habe damals den Führerschein 1 B gemacht und da waren auch Krankenfahrstühle mit einbegriffen

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