Mein Fahrlehrer .... *hust*
Mein Zylinder ist aber verschlissen, also laß ich den auf das nächste Maß schleifen...
39,50mm ist das letzte Maß.
Es ist legal
Sind dann 54cm³.
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Mein Fahrlehrer .... *hust*
Mein Zylinder ist aber verschlissen, also laß ich den auf das nächste Maß schleifen...
39,50mm ist das letzte Maß.
Es ist legal
Sind dann 54cm³.
aha das kann ich aber ehrlich ghesagt nicht ganz glauben hatt denn jemansd irgendein Beweis???
Ich komme aus dem Osten ,nahe Suhl .
Hier auf den Dörfern fahren unzählige simsons und mein Fahrlerer hatt von sowas ahnung.
Wenn es legal wäre dürfte man das noch mit der M fahren???
Ich glaube nicht
Mann konnte auch zu ddr zeiten seine zylinder neu schleifen lassen das ist legal. Kannste glauben
ZitatAlles anzeigen
Original von Ceikolon:
aha das kann ich aber ehrlich ghesagt nicht ganz glauben hatt denn jemansd irgendein Beweis???
Ich komme aus dem Osten ,nahe Suhl .
Hier auf den Dörfern fahren unzählige simsons und mein Fahrlerer hatt von sowas ahnung.
Wenn es legal wäre dürfte man das noch mit der M fahren???
Ich glaube nicht
Jede nicht vom Hersteller als original befundene Änderung am Fahrzeug ist illegal. Reparaturen zählen nicht da zu. Das Ausschleifen des Zylinders auf die vom Hersteller vorgegebenen Masse zählt als Reparatur. Deswegen ist das ganze Legal.
Fahrlehrer sind meistens auch nicht sehr intelligente Leute... Sorry, das ist aber so.
mfg
meistens ... jaja .
ok werds euch mal glauben
Aber es gibt ja dabei ein problem:
In der ABE steht ja, dass das Fahrzeug 50 ccm hat- aber dann hat es ja 54 ccm und fährt also auch über 60 km/h (auch wenn sie so schon mehr fährt aber das ist ja ein anderes thema).
Das heißt dann, dass die ABE nicht mehr gilt!!!!
Auch die Klasse M dürfte damit dann eigentlich nicht mehr fahren (nur bis 50 ccm) und die haben sich ja dabei was gedacht. Denn wenn ein ´fahrzeug auf 61 km/h zugelassen bzw. eingetragen ist, könnte man z.B damit auf ner autobahm fahren (auch wenns lebensmüde ist)
Und außer dem- was bringen schon 4 ccm ??????
Vielleicht 3 km/h ??????????
Na toll :laugh:
Aber es gibt ja dabei ein problem:
In der ABE steht ja, dass das Fahrzeug 50 ccm hat- aber dann hat es ja 54 ccm und fährt also auch über 60 km/h (auch wenn sie so schon mehr fährt aber das ist ja ein anderes thema).
Das heißt dann, dass die ABE nicht mehr gilt!!!!
Auch die Klasse M dürfte damit dann eigentlich nicht mehr fahren (nur bis 50 ccm) und die haben sich ja dabei was gedacht. Denn wenn ein ´fahrzeug auf 61 km/h zugelassen bzw. eingetragen ist, könnte man z.B damit auf ner autobahm fahren (auch wenns lebensmüde ist)
Und außer dem- was bringen schon 4 ccm ??????
Vielleicht 3 km/h ??????????
Na toll :laugh:
und das bei 200 eus kosten^^
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