Hallo zusammen!
Ich wollte mal wissen, ob eine Mitführungspflicht für die ABE und/oder den Versicherungsschein besteht, wenn ich mit meiner Simme unterwegs bin.
Habe bisher nur widersprüchliche Infos erhalten. Wer weiß definitiv Bescheid?
Gruß
Frank
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Hallo zusammen!
Ich wollte mal wissen, ob eine Mitführungspflicht für die ABE und/oder den Versicherungsschein besteht, wenn ich mit meiner Simme unterwegs bin.
Habe bisher nur widersprüchliche Infos erhalten. Wer weiß definitiv Bescheid?
Gruß
Frank
Fahrzeugpapiere(oder eine beglaubigte Kopie), Führerschein, Personalausweis und ggf Versicherungspapiere sind immer mit zu führen!
Das lernt man aber auch in jeder Fahrschule
Gruß, Nico
perso ist nicht pflicht!!
Du musst den Perso zwar nicht beim führen eines Kraftfahrzeugs mit dir führen, aber wenn du zu Fuß bist, musst du dich auch ausweisen können
Und irgendwann steigst du ja auch mal ab, oder?
das ist ein rechtsirrtum den die meisten machen !!!
du brauchst keinen perso auch nicht wenn du zu fuß unterwegs bist!!
Okkkkeeee
Ich danke dir für den Hinweis....Ich bin wirklich die ganze zeit davon ausgegangen das ich meinen Ausweis immer mit mir führen muss!
Hmm...Aber dann stellt sich für mich wieder folgende frage...
- Ich bin nicht verpflichtet meinen Ausweis mit mir zu führen!
- Ich bin verpflichtet mich auszuweisen wenn Behörden das verlangen...
Aber wie soll ich das machen wenn ich meinen Perso nicht dabei habe?
Ich glaube das Buch kaufe ich mir mal!
Gruß, Nico
ausweisen heißt ja nicht zwangsläufig das du einen ausweis vorzeigen sollst !
du mußt name adresse geb.dat. angeben und dann wird per funk abgeklärt ob etwas gegen dich vorliegt und ob die daten hinhauen!
aber ich hab auch immer perso bei spart man sich das warten bis die daten abgeklärt sind... :biggrin:
sicher ist sicher...
ja, ersparen tut man sich einiges! Aber es macht doch immer wieder spaß der VoPo zu zeigen wo die Grenzen sind
In D besteht Ausweispflicht, man muß also einen haben (egal ob Perso oder Reisepass). Eine mitführpflicht gibt es tatsächlich nicht, hat man aber keinen dabei und soll ihn vorzeigen, kann das unangenehme Konsequenzen haben (Ingewahrsamname zur feststellung der Personalien etc). Wohlgemerkt, KANN nich MUSS.
Zitat Ausweisgesetz §1:
\"(1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.\"
Führerschein gilt übrigens auch nur in verbindung mit den Ausweis, zB werden Adressänderungen garnicht im FS eingetragen.
Den FS oder andere Dokumente mit Lichtbild kann man akzeptieren, muß man aber nich (egal ob Oberförster, Bankangestellter oder Handyvertragverkäufer).
Versicherungsnachweis, ABE und Fahrerlaubnis muss man beim Mopedfahren auch dabei haben.
In wieweit die Trachtenträger immer alles sehen wollen is nu wieder ganz was anderes...
Chrom
Zitat
Original von Chrom:
Führerschein gilt übrigens auch nur in verbindung mit den Ausweis, zB werden Adressänderungen garnicht im FS eingetragen.
Den FS oder andere Dokumente mit Lichtbild kann man akzeptieren, muß man aber nich (egal ob Oberförster, Bankangestellter oder Handyvertragverkäufer).
Also bin ich wiederum verpflichtet mein Ausweis beim Führen eines Kraftfahrzeuges dabei zu haben um die richtigkeit meine Führerscheins bestätigen zu können? :confused:
Gruß, Nico
Soviel ich ich weiß,ist der Führerschein ein Dokument,daß anstandslos als Passersatz anerkannt ist.
Weitere Daten weden dann über Funk von der Zentrale abgerufen.
Es geht ja eigentlich darum,daß Paßbild und Name auf einem amlichen Dokument vorhanden sind,um festzustellen,daß es die betreffende Person ist.
Wenn ich im Perso eine neue Anschrift nicht eintragen lasse,wird es ja auch nicht betraft und die Grünröcke holen sich die nötigen Infos aus dem Zentralregister.
Abgesehen davon (was wieder für Chrom spricht): Jeder Bundesbürger ist angehalten,seinen Perso bei sich zu führen. Ansonsten könnte man,bis zur Feststellung der Personalien,in Gewahrsam genommen werden :a_augenruppel:
Zitat
Original von tacharo:
,in Gewahrsam genommen werden :a_augenruppel:
Glaub mir, das ist garnicht so schlimm wie es jeder denkt
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