ist das "fahren ohne führerschein bzw. fahrerlaubnis"???

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  • hi leute,


    habe den führerschein vor meinen 16ten gemacht und bestanden. jetzt liegt das teil bis zu meinem geburtstag bei der führerscheinstelle.
    frage: wenn ich am geburtstag mit meiner simme zur führerscheinstelle fahre um den lappen abzuholen, ist das dann strafbar? was kann mir schlimmstenfalls passieren? ist das nicht das gleiche, als ob ich den lappen zu hause liegengelassen habe?


    ich will endlich fahren :crying: :crying: :crying:


    gruss

  • Ja das ist fahren ohne Fahrerlaubniss da du ja den lappen eigenlich noch garned hast :frown:



    Was im passieren kann ? Anzeige wegen fahrens ohne Fahrerlaubniss

    Simson Schwalbe KR 51/2 N Bj. 1982
    Stino 60er
    50er Zylinderkopf
    RZT Renn SP
    Vape Zündung
    VMAX = 72 - 78 KM/h
    Link zur Schwalbe

  • das ist eine sehr gute Frage.
    ich würde impulsiv sagen,ja,als wenn Du den Lappen vergessen hast.


    Aber bei einigem Nachdenken komme ich zu dem Schluß,daß Du den Führerschein noch nicht besitzt. Denn der Verwaltungsakt der Führerscheinübergabe ist noch nicht vollzogen.
    Du hast also bisher nur eine erfolgreiche Prüfung abgelegt,aber noch keinen Führerschein.
    Mein Rat: Fahr lieber mit dem Bus.. :b_wink:

  • Wenn ich Autoführerschein abholen muss mache ich es genauso wie du...


    und falls es tatsächlich so dumm kommt und die Bullen mich kontrollieren, dann sage ich, dass der Heme liegt ...
    Weil bei der Prüfung schreibt der Prüfer das Datum auf den Führerschein und das war\'s, glaube nicht, dass da noch groß was dazu kommt.


    Aber richtig, Wissen tu (oG schreckliches Wort) ich es auch nicht ;)

  • Also, zumindest in meiner Gegend haben die Herren von der Rennleitung Funkgeräte im Auto. Und damit dauert es max. eine Minute um festzustellen, daß bisher KEIN Führerschein an Dich ausgegeben wurde!


    Griaßle,


    Markus

    S51 packt das Stilfserjoch - 2758 m über Meereshöhe !!! Mich schockt kein Paß mehr!

  • Machs lieber nicht, die 5min länger wirst auch noch warten können.
    Ne Freundin hat mal ihren Autoführerschein auch mim Auto abgholt, des hams gesehn und hätten ihr den fast nicht ausgehändigt...

  • Ich habe es dir ja gerade Persönlich gesagt!


    Aber noch mal für alle:


    - Fahren ohne Fahrerlaubnis
    - Fahren ohne Versicherungschutz


    ______________________________________


    Zitat

    Denn der Verwaltungsakt der Führerscheinübergabe ist noch nicht vollzogen.


    Besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können :a_bowing:

  • auch wenn einige anderes behaupten so bin ich doch der meinung das du damit fahren darfst weil du hast ja den fs.schon bestanden musst ihn nur noch abholen und da der geb. um 00.00 beginnt bist du ab dem punkt besitzer einer fahrerlaubniss egal ob du den fs nun um 13:00 oder 14:00 uhr abholst

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Zitat


    Original von Duese:
    auch wenn einige anderes behaupten so bin ich doch der meinung das du damit fahren darfst weil du hast ja den fs.schon bestanden musst ihn nur noch abholen und da der geb. um 00.00 beginnt bist du ab dem punkt besitzer einer fahrerlaubniss egal ob du den fs nun um 13:00 oder 14:00 uhr abholst



    Im grunde wäre das das logischste!
    Aber da wir in einem Rechtsstaat namens deutschland leben ist das leider so!
    Sorry, bin gerade einfach zu faul den Gesetzestext dazu raus zu suchen :a_engel:

  • Moin!


    Ich hab mich kundig gemacht:
    § 22 Abs. 4 Satz 6 FeV:


    Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.


    Die Aushändigung des Führerscheines ist der Verwaltungsakt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Erst mit Aushändigung bist du in Besitz einer Fahrerlaubnis und keine Sekunde früher.


    Ergo: Mitm ÖPNV hinfahren oder von Kumpel fahren lassen, Lappen abholen u dann ganz legal fahren. Aber nich vor lauter Freude den Kumpel dort vergessen *g*


    [edit]Wer nach Bestehen der Prüfung, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Kfz führt, fährt ohne Fahrerlaubnis i. S. v. § 21 StVG.[/edit]


    Gruss


    Mutschy

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