Änderungen bei der Zulassung v. Stillgelegten Fahrzeugen ab 01.03.2007

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  • Änderungen im Zulassungsverfahren


    Stillgelegte Fahrzeuge können ab 1.3.2007 einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten. Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.


    Mit der Neuregelung des Zulassungsrechts wird auch ein einheitliches Mindestalter für die Oldtimer-Zulassung festgelegt. Während bisher ein Mindestalter von 30 Jahren für das H-Kennzeichen und 20 Jahre für das 07-Kennzeichen erforderlich war, ist es ab 1.3.2007 notwendig, dass die Erstzulassung des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt, um die steuergünstige Zulassungsart wählen zu können. Die Inhaber eines 07-Kennzeichens mit jüngeren Fahrzeugen erhalten jedoch Bestandsschutz und können auch weiterhin dieses Kennzeichen trotz Unterschreitung des Mindestalters ihres Fahrzeuges benutzen.


    Bei Stillgelegten Fahrzeugen ist aber IMHO beim Abmelden auch das Kennzeichen flöten, d.h. es muß gegen Extragebühr reserviert werden sonst ist bei der Wiederanmeldung ein neues Kennzeichen erforderlich.

  • dann hätt ich glei mal ne frage wegen abmelden:


    fahrzeug entspricht nicht der Betriebserlaubnis..also vlei bei der simme was am rahmen oder ähnliches verändert. Die Polizisten halten mich an...möchte die karre aber net umbauen, geht das einfach so das ich die karre abmelde und bin alle sorgen los?..und dann später wieder anmelden?

  • @ major beim abmelden bleibt dir immer das nr. schild erhalten es geht erst flöten wenn du das fahrzeug in einem anderen landkreis wieder anmeldest oder wenn du das fahrzeug verkaufst denn beim abmelden und anschließenden verkauf wird das fahrzeug wieder auf die alte nr. angemeldet oder du machst eine endgültige stilllegung dazu brauchste aber ein verwertungs nachweis und dann wird der kfz brief auch entwertet

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Ich find die Neuerung richtig gut! Denn dadurch erspare ich mir wenigstens das Vollgutachten für den 601er!
    Aber waren das nicht 24 und nicht 18 Monate ?)

    MZ ES 150/1 Bj. 71 - restauriert
    Simson Kr 51/2 Schwalbe Bj. 83 - Alltagsmoped

  • Zitat


    Original von blue_schwalbe:
    fahrzeug entspricht nicht der Betriebserlaubnis..also vlei bei der simme was am rahmen oder ähnliches verändert. Die Polizisten halten mich an...möchte die karre aber net umbauen, geht das einfach so das ich die karre abmelde und bin alle sorgen los?..und dann später wieder anmelden?


    Moin!


    Nee, so einfach gehts nich. Du musst das Fahrzeug auf jeden Fall vorführen, und, wenns sein muss, aufm Trailer zur Polizei fahren.


    Das is einer der Gründe, warum ich meistens zusehe, dass alles, was ich mache, ohne gossen Aufwand in Richtung StVZO rückbaubar is...


    Gruss


    Mutschy

  • @ major_tom: hast du evtl ne quellenangabe für den gesetzestext?
    habe ne seit 04 stillgelegte etz250a gekauft, würde mich ja freuen...

    Wer eine Simson hat, muss wissen, das es immer etwas zu schrauben gibt! :glowface: :glowface:


    Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es, aus Siegen zu lernen.

  • Mal ne frage, bei meiner 150er TS ist kein Fahrzeugbrief mehr vorhanden.Ausserdem wollt ich sie auf 125cccm umrüsten,und auf 80km/h drosseln.Kann ich das gleich mit eintragen lassen oder wie?



    Mfg



    Kevin

  • Moin!


    Ich würde es mir einfach machen:
    Die Kiste komplett TÜV-fertig machen u dann gleich ne Vollabnahme mit allen Umbauten machen lassen. Also alles gleich mit eintragen lassen.


    Is ein Aufwasch u auch lange nich so kostenintensiv wie sie erst auf die originalen 150 ccm offen u dann ne Drosselung eintragen zu lassen. Wenn du dann 18 bist u die A hast, kannste sie ja wieder als 150er eintragen lassen.


    Gruss


    Mutschy

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