Änderungen im Zulassungsverfahren
Stillgelegte Fahrzeuge können ab 1.3.2007 einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten. Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.
Mit der Neuregelung des Zulassungsrechts wird auch ein einheitliches Mindestalter für die Oldtimer-Zulassung festgelegt. Während bisher ein Mindestalter von 30 Jahren für das H-Kennzeichen und 20 Jahre für das 07-Kennzeichen erforderlich war, ist es ab 1.3.2007 notwendig, dass die Erstzulassung des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt, um die steuergünstige Zulassungsart wählen zu können. Die Inhaber eines 07-Kennzeichens mit jüngeren Fahrzeugen erhalten jedoch Bestandsschutz und können auch weiterhin dieses Kennzeichen trotz Unterschreitung des Mindestalters ihres Fahrzeuges benutzen.
Bei Stillgelegten Fahrzeugen ist aber IMHO beim Abmelden auch das Kennzeichen flöten, d.h. es muß gegen Extragebühr reserviert werden sonst ist bei der Wiederanmeldung ein neues Kennzeichen erforderlich.