Recht: Was passiert wenn man erwischt wird?

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  • nochwas zum Versicherungsbetrug:


    Ich bin mir nicht sicher, ob es sich dabei um einen Betrug handelt.


    Ich versuchs mal so:


    Mit dem Kauf eines Versicherungskennzeichens kaufe ich eine Versicherung bzw. ich gehe einen Vertrag ein.


    Der genaue Inhalt geht aus dem Versicherungsvertrag hervor.
    Diese Versicherung gilt für ein bestimmtes Krad ( Rahmennummern ) und ist , je nachdem was noch so alles auf dem Kärtchen angekreuzt ist, an bestimmte Bedingungen gebunden.


    Wenn also jemand ein Krad mit 70ccm statt 50ccm fährt, aber ein 50ccm Krad hat versichern lassen, dann ist das Krad nicht versichert.


    Versicherungstechnisch könnte man dann gleich ohne Kennzeichen durch die Gegend fahren.


    Wenn bei einem Umfall der Verdacht besteht, dass an einem Fahrzeug manipuliert wurde, dann wird dies ggf. durch die Polizei beschlagnahmt und einem Gutachter vorgeführt.


    Die Versicherungen haben sogar eigene Gutachter auf diesem Sachgebiet.


    Dieser kann feststellen, dass das Krad nicht den im Vertrag genannten Bedingungen entspricht, also nicht versichert ist.


    Schäden, die ihr dann verursacht habt, müsst ihr selbst zahlen.
    Und das können bei einem Personenschaden mit Krankenhausaufenthalt auch gerne viele 100tausende an Euros sein.


    Auch eventuelle Schmerzensgeldforderungen des Unfallgegners wird sie nicht übernehmen.


    IHR HAFTET ALSO SELBER


    Wenn ihr nicht der Halter des FAhrzeuges seit. sondern zBsp Eure Eltern, dann dürfen die zahlen.


    Ich kann nur jedem raten so etwas bloß sein zu lassen. Das Risiko ist einfach zu hoch.


    Trotzdem viel Spaß beim Fahren - wenn noch Fragen sind bitte stellen


    Thomas

  • Zitat


    Original von End-uro:
    ok das schreibt die versicherung. aber die können viel schreiben und du kannst viel zitieren was sie schreiben. die rechtsprechung ist das worauf es ankommt. und selbst wenn man den schaden bezahlen muss ist immer noch die frage ob man ihn ganz bezahlen muss, oder ob die versicherung ihn übernehmen muss und dann sich das geld bei einem wieder holt. und wenn ja wieviel geld dürfen sie sich wieder holen? alles? oder gibt es da eine grenze?



    Bedenke:


    Das, was die da schreiben ist Bestandteil des Vertrages, den du mit denen eingegangen bist und mit deiner Unterschrift und des Bezahlung rechtkräftig geworden ist.


    Alles was die schreiben ist also auch so.
    Wer sollte da noch \"Recht sprechen\"?
    Thomas



  • gerichte sprechen recht. und gerichte entscheiden ob solch ein vertrag rechtsgültig ist oder nicht. vertraglich kann man vieles vereinbaren. nur ob sich das dann auch vor gericht durchsetzen lässt ist entscheident.
    eine frage habe ich noch: kannst du das was du hier schreibst irgendwie beweisen? gerichtsurteil oder ähnliches? würde es gerne mal nachlesen.

  • @End-duro


    Ich gebe dir im Prinzip recht.
    Allerdings solltest du bedenken, dass eine ganze Armee von Juristen hinter den Versicherungen sitzt und die die Verträge formulieren.


    Ich denke da braucht man nicht groß was verhandeln - die setzten ihre Verträge so auf, dass sie wasserdicht sind.
    Rechtsfragen klärt in diesem Fall das Zivilgericht.


    Alles, was mit ABE, FE etc. zu tun hat regelt auch nicht die Polizei, sondern auch die Gerichte.
    Wenns dich wirklich interessiert könnte ich es raussuchen.
    Ich meine jetzt aber keine Urteile - die sind nämlich immer auf einen bestimmten Sachverhalt bezogen.
    Was ich geschrieben habe ist zu lesen in den einschlägigen Gesetzten & Verordnungen, die sich rund um das Thema \"Verkehrsrecht\" ranken.
    In den oben beschriebenen Fällen wohl die
    StVZO, FeV, ggf StGb


    Reicht dir das, oder willst du´s wirklich noch genauer wissen?
    Google dich einfach durch die Gesetze und such dir die passenden §-en.


    Zu zivilrechtlichen Dingen (BGB?) kann ich dir leider auch nicht mehr sagen.


    Thomas :dance:

  • danke für deine antwort. gesetze kann ich mir selber raussuchen. ok klar urteile sind sachbezogen, wenn auch nicht alle urteile. aber eines was in etwa die fragestellung des erstellers des themas trifft würde ich gerne mal lesen. vor allem würde mich eines interessieren wo festgestellt wird das jemand den schaden alleine tragen muss. als analogie könnte man vielleicht alkohol nehmen. da zahlt ja auch keine versicherung. aber irgendwie werden die opfer von alkoholisierten fahrern ja auch versorgt. und die zahlen das ja sicher nicht alle selber. das ist die problematik die mich genauer interessiert. hast du ne idee wo man dazu was findet? studierst du jura oder so was?




    ok lesen bildet also werde ich mal selber antworten: bei veränderungen am fahrzeug die illegal sind, erlischt nicht die abe des fahrzeugs. das war früher mal so, hat sich aber durch die rechtsprechung mitlerweile geändert.
    zum thema alkohol. es scheint wohl so zu sein, dass die haftpflicht eigentlich nicht zahlen muss, aber den schaden des anderen doch regulieren muss. also zahlt sie erst mal den schaden und holt sich dann das geld bei dem alkoholisierten unfallverursacher wieder. allerdings liegt hier die höchstgrenze bei 5000 euro.

  • Dann \"bauen\" wir uns doch einfach mal einen Sachverhalt:


    Person A verändert seine Simson Schwalbe derartig, dass der Versicherungsschutz entfällt. Sie fährt trotz Versicherungskennzeichen mit einem FS der Klasse B einen 70ccm Motor.


    Die Höchstgeschwindigkeit übersteigt aufgrund der technischen Veränderungen die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit im 20 km/h.


    Die Bremsen sind allerdings unverändert.


    Nun fährt A mit seiner Schwalbe, und kollidiert mit B.
    Dieser wird dauerhaft verletzt, ist arbeitsunfähig.


    Die Polizei vor Ort beschlagnahmt die Schwalbe weil sie technische Mängel als Unfallursache vermutet.
    Die Schwalbe wird einem Gutachter vorgeführt.
    Dieser stellt einen veränderten Motor fest.


    Nun stellt sich die Frage der Vermeidbarkeit. (vor Gericht)


    Im Laufe der Verhandlung stellt sich heraus, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn A mit einem Ordnungsgemäßem Krad unterwegs gewesen wäre.


    A wird daher wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.


    Außerdem will B von A Schadensersatz haben.
    Er ist arbeitsunfähig und hat große Schmerzen erlitten.
    Er nimmt sich also einen Anwalt und verklagt den A.
    A wird verurteilt Schadensersatz zu zahlen.
    Ggf. sogar ein Leben lang.


    Das wird keine Versicherung übernehmen.
    A muss zahlen, denn wegen ihm kann B seinen Lebensunterhalt selbst nicht oder nurnoch zum Teil selbst finanzieren.


    Anmerkung:
    Es könnte wohl sein, das ggf. die HAftpflichtversicherung zunächst zahlt, dann jedoch den A in Regress nimmt. (dh sich das Geld von ihm zurückholt)
    Wie das genau läuft - ka


    Soweit klar?


    Die Einschränkung:


    A fährt mit dem o.g. Roller mit 50km/h durch die Innenstadt.
    Er hält den vorgegebenen Mindestabstand zu seinem Vordermann C nicht ein.


    C muss stark bremsen, dadurch fährt A ihm hinten rein.


    C wird verletzt.


    Der Unfall wäre auch mit 50ccm passiert.


    In diesem Fall könnte es wohl sein, dass die Versicherung zum Teil (!) haftet.


    Zur Erlöschung einer ABE:
    Da wiederum frage ich, wo du das her hast!!
    Ein \"böser Blick\" ohne Typengenehmigung ist sicherlich eine Veränderung, die nicht zum Erlöschen der BE führt.
    Wenn ich aber in meinen Golf einen Porsche Motor einbaue, und das nicht in meinem Fahrzeugschein eingetragen habe, dann erlischt die BE meiner Meinung nach.
    Liege ich falsch?


    Gruß,


    Thomas :dance:

  • dein sachverhalt hört sich gut und passend an. (hast du was mit jura zu tun? ) da stimme ich dir auch inhaltlich zu. doch genau da wo du nicht weiter weisst, beim regress, da weiss ich auch nicht weiter. habe im internet bei alkohol gelesen das der regress auf 5000 euro beschränkt ist. könnte mir vorstellen das das bei tuning auch so ist.
    auch der eingeschränkte sachverhalt inkl. schlussfolgerung hört sich logisch an.


    das mit dem nicht erlöschen der abe habe ich im internet gefunden. inwieweit das differenziert ist, weiss ich nicht. ok ich gebs zu das ist kein wissenschaftliches arbeiten. aber die entsprechende gerichtsentscheidung kann man sich ja raussuchen. das bei einbau eines anderen motors die be erlischt kann gut sein. wie gesagt ich weiss es nicht genau. aber die aussage das bei einem illegalen umbau immer die be des fahrzeugs erlischt stimmt nicht.


    aber selbst wenn die be erloschen ist, und man zahlen muss, dann kommt ja wieder die sache mit dem regress. und der scheint wohl begrenzt zu sein. ich weiss es aber nicht genau.

  • nee, wissenschaftlich will hier ja auch keiner arbeiten *gg*


    Das mit den Regress-Geschichten versuche ich mal zu finden.
    Vielleicht könntest du ja mal als Grundlage die Geschichte mit dem Alkohol als Quelle nennen.
    Dann mach ich mich mal um Weihnachten rum auf die Suche .....


    Schönes Wochenende,


    Thomas :dance:

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