Recht: Was passiert wenn man erwischt wird?

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  • Michi91

    Zitat


    1. net so viel Geld
    (A1 kostet bei mir in der Gegend das doppelte wie der M also sprich M = ca. 600€, A1 = ca 1200€)


    Mach keinen Scheiss... Ich hab seinerzeit (vor 13 Jahren) knappe 1.000 DM (incl 2. Praxis-Prüfung) für die 1b gelöhnt, die 4 (also Moped) hätte alleine um die 650 DM gekostet...

    Zitat


    2.
    Wenn man eh Simson fahren will reicht ja M


    Wohl wahr. Aber nich jeder hat \"nur\" Simson, sondern auch so manch anderes Produkt aus der ehemaligen DDR...

    Zitat


    3. Ich find wenn man mit 18 Auto und Motorrad macht find ich ist A1 rausgeschmissenes Geld --> ist halt meine eigene Meinung


    Jedem seine Meinung. Ich hab vor 10 Jahren aus Kostengründen auf den 1er verzichtet u nur die 3 gemacht, hol das aber irgendwann nach. Bis dahin kann ich ja mit bis zu 125ccm-Bikes rumspielen u Erfahrung sammeln...


    Gruss


    Mutschy

  • Wenn man ohne gültige ABE fährt, was dem ja entspricht hat das beim ersten mal keine Auswirkung auf die Probezeit!


    Nur grobe Verstösse im Strassenverkehr, etwa zu schnelles fahren!


    Lassen sollte man es trotzdem! Weil das mal ganz empfindlich viel Geld kosten kann. Ein Verkehrsrichter legt sowas auch mal ganz schnell als fahren ohne Versicherungsschutz aus!

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • [quote]
    Original von mutschy:
    Mach keinen Scheiss... Ich hab seinerzeit (vor 13 Jahren) knappe 1.000 DM (incl 2. Praxis-Prüfung) für die 1b gelöhnt, die 4 (also Moped) hätte alleine um die 650 DM gekostet...
    [quote]



    glaubst mir net oder wie? ist so ich mach grad M und hab mehrmals nachgefragt

  • Michi91:
    Ja, klar, glaube ich dir das. Ich hätte nur nich gedacht, dass der Unterschied zwischen den Klassen mittlerweile so gross is.


    Und vor allem, dass es insgesamt so teuer geworden is, stößt mir doch reichlich sauer auf, da ich ja auch nochmal den \"grossen Moppedschein\" machen wollte...


    Gruss


    Mutschy

  • @ Lucky Devil und seine Leser:


    Ich wäre gerade bei \"echtem Tuning\" also zBsp nen anderen Motor usw seeehr vorsichtig.


    Ein falscher Auspuff führt mit ein wenig Pech zur Erlöschung der ABE, mindestens jedoch zu einem Mängelschein.
    Beides kann recht teuer werden, gesetzt den Fall, man muss danach zum Gutachter um sich bestätigen zu lassen, dass jetzt ein richtiger Auspuff dran ist.
    Die Polizei stellt das nicht selber fest. Das kostet viele Euros.


    Am Ende gibts eventuell noch Punkte und weniger Geld aufm Konto, wenn die ABE erloschen ist.


    Die Folgen wurden bereits hier erörtert.


    Und nun zu denen, die Mit Klasse M, bzw B unterwegs sind:


    Wird eine solche Person mit einem Motor mit 70ccm oder anderen Bauteilen angetroffen, die sie nicht fahren darf, dann ist die erloschene BE das geringste Problem.


    Das ganze ist dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat. Neben dem fehlenden Versicherungsschutz, der einen im Falle eines verschuldeten Unfalls lebenslang finanziell ruinieren würde wäre sicherlich die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge.


    Das dann natürlich auch kein neues Führerschein drin ist, versteht sich von selbst.


    Man sollte also aufpassen und drüber nachdenken, was man tut.


    An die Konsequenzen denken die meißten nicht.


    Thomas :dance:



  • achso ok, hab dich falsch verstanden sorry


    :b_wink:


  • Wird hier eigentlich kein Unterschied zwischen jenen, die innerhalb der Probezeit erwischt werden und denen, die sie schon absolviert haben, gemacht?

  • Zitat


    Original von Obi:



    Neben dem fehlenden Versicherungsschutz, der einen im Falle eines verschuldeten Unfalls lebenslang finanziell ruinieren würde ...




    Kannst du das belegen? würde ich gerne mal nachlesen. oder muss die versicherung zahlen und kann dann begrenzt regress fordern?

  • Na wenn du nen Unfall baust und getunt ist, und deine Versicherung das merkt, ist das Versicherungsbetrug und deine Versicherung wird nicht zahlen, das heißt dass du auf den Kosten des Unfalles sitzen bleibst.

    -S70 1/C mit "Kuchenblech" mit eingetragenen 81 km/h (K55, Superbike-Lenker, LED-Blinker, LED-Rücklicht, H4, Vape) Bj90
    -S51 B Bj89
    --> Meine Moppeds (*klick*)

  • Hi,
    das müsste eigentlich auf deinem VErsicherungsschein hinten drauf stehen. Also, bei den jenigen die sich das Kennzeichen beim ADAC holen, steht das hinten drauf.
    z.B. das bei Veränderung des Fahrzeuges das vom Inhalt der ABE abweicht, die ABE erlischt und das dann der Versicherungsschutz wegfällt.
    Is halt so -> deswegen: immer vorsichtig fahren und keinen Mist bauen, sonst blecht man sein Leben lan :frown:


    mfg


    Joey

  • ok das schreibt die versicherung. aber die können viel schreiben und du kannst viel zitieren was sie schreiben. die rechtsprechung ist das worauf es ankommt. und selbst wenn man den schaden bezahlen muss ist immer noch die frage ob man ihn ganz bezahlen muss, oder ob die versicherung ihn übernehmen muss und dann sich das geld bei einem wieder holt. und wenn ja wieviel geld dürfen sie sich wieder holen? alles? oder gibt es da eine grenze?

  • Grundsätzlich nicht , nein.


    Wenn du eine Straftat begehst dann entscheidet der Richter über das Strafmaß.
    Das kann Individuell ( Abhängig von den Tatumständen, Wiederholungen etc. ) sehr unterschiedlich sein.

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