das gilt aber nicht, wenn die AGBs widerrechtlich sind, bzw. gegen geltendes Recht verstossen.
In diesem Fall heisst das vermutlich, dass er die 15% im Zweifel einklagen müsste. Ausser jemand anderes mahnt den Verkäufer wegen den AGBs ab.
Wenn das von Dir gesagt stimmen würde, gäbe es ja bei keinem Händler mehr die Gewährleistungs Pflicht. Dann würden alle in ihre AGBs schreiben:
Wer mit uns einen Vertrag eingeht, verzicht auf alle für in daraus erwachsenden Recht!
Aber so ein Zusatz ist VOR GERICHT mit ziemlicher Sicherheit nichtig.
Sonst könnte man ja alles in die AGBs schreiben:
Wer nicht spätestens nach 2 Tagen den fälligen Rechnungsbetrag bezahlt hat, kann durch uns als Sklave verkauft werden.
Wäre dann etwas, was ich in meine AGBs schreiben würde...
Die Frage ist nicht so sehr, ob er einen Anspruch auf die volle Erstattung des Kaufpreises hat, vielmehr geht es darum un xr die Mittel und den willen hat, wegen 20- 30,- nötigenfalls zu klagen.
Ich würde mir das genau überlegen, und hier stimme ich bastio zu, höfflich auf die Links zu verweisen, auf die ich auch verwiesen habe. Vielleicht merkt das gegenüber dann, dass man nicht ganz unwissend ist und gibt ihm sein recht. Da steht schliesslich kann 15% zahlen...
Gruss,
olm
P.S.: Wo hat der Verkäufer eigentlich die Belehrung zum Wiederrufsrecht stehen? Habt ihr die gefunden?
Edit
Hab sie gefunden. Das ist echt ein Vogel der Typ. In seiner Wiederrufserklärung (nicht in den AGBs!) steht nichts von wegen 15% Preisnachlass. Das wäre ein weiterer Grund. Einmal so und einmal so, oder wie? Ausserdem verschweigt er, dass ab einem Warenwert von 40,-€ die Rücksendungskosten zurückerstattet werden müssen...