Auf feldwegen ohne versicherung heizen??

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hast du zuwenig schlaf gehabt???


    Wer hat dir denn sowas wie ne gute Kinderstube mitgegeben!


    Es ist einfach mal verboten! Und sportliche Aktivitäten sind davon ausgeschlossen! Deswegen sind Cross-bzw Rennstrecken meistens eingezäunt!


    Und die Strassenverkehrsordnung lässt sich dazu auch ganz eindeutig aus!


    Ich schreib es nochmal!


    ALLE WEGE, STRASSEN UND PFADE DIE ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH SIND GELTEN ALS VERKEHRSRAUM!!!UND DORT IST DAS FAHREN UND BEFAHREN VON UND MIT FAHRZEUGEN OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ VERBOTEN!!!GENAUSO MUSS JEDER DER DORT EIN FAHRZEUG BEWEGT EINE FAHRERLAUBNISS DAFÜR BESITZEN.


    AUSGENOMMEN DAVON SIND EINGEZÄUNTE GELÄNDE WIE FAHRSCHULÜBUNGSPLÄTZE ODER RENNSTRECKEN. UND DIE MÜSSEN NOCH DAZU BESONDERS GEKENNZEICHNET SEIN!


    Das ist zwar nicht der genaue Wortlaut zu dem Absatz aber so in der Art steht es in der Strassenverkehrsordnung!

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • Straßen, Wege oder Plätze sind ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder wegerechtliche Widmungen öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts, wenn sie tatsächlich von einem Personenkreis benutzt werden können, dernicht durch besondere Interessen fest miteinander verbunden ist.


    Wohnst du zB in einer Sackgasse und viele Leute verwenden Deine Auffahrt zum Wenden, so gehört Deine Auffahrt zum öffentlichen Straßenverkehr!!


    Grad alles in verkehrsrecht durchgekaut...

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • scheiße wo soll ich nu heizzen?! :teufel: naja ich denk ma mit ner passenden ausrede kann man die bullerei schon austricksen......
    aber ich könnt ja sagen,dass meinen papa ne wiese da hinten gehört und ich somit auch den feldweg benutzen darf,oder geht das au wieder nich??

  • Du hast es immer noch nicht verstanden!


    Du darfst wenn dir zehnmal ne wiese gehört oder der Weg dorthin oder was auch immer, nur dort fahren wenn es vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist! Wenn der Weg eingezäunt ist und niemand anderes den Weg nutzen kann dann könntest du dort fahren!


    Sonst nicht!


    PS:Alles ist erlaubt solange du dich nicht erwischen lässt!

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • Moin!
    Es iss tatsächlich so, dass man nur auf eingezäunten Flächen mit Erlaubnis fahren darf! Falls die Wiese o.Ä. offen ist, gibts Stress... Aber ich denk, wenn du irgendwo im Wald von deim Opa/Onkel/Bekannten usw... rumheizt, stört des keine Sau. (Wo kein Kläger da kein Richter...)

  • frag fuschmachen der hat das gestztbuch im kopf :laugh:


    naja vieleicht ist das ja auch bloß in bayern so... bei uns darf man halt auf privatgelände fahren egal obs abgezeunt ist oder ni....

    []=*=[] Das Beste oder nichts

  • Ich habe nichts im Kopf ich habs einfach nur grob abgeschrieben! Weil da stehen furchtbare Schachtelsätze in dem Wälzer!


    Und die Frage die anfänglich gestellt wurde ist wohl klar beantwortet!


    Und in meinem letzten Post hab ich wohl auch geschrieben das alles erlaubt ist!Man sich nur nicht erwischen lassen darf!


    <off-topic>Und ich habe 20 Jahre meines Lebens im tiefsten Osten verbracht, betreibe im Westen nur Osterweiterung und nebenbei ne gutgehende Werkstatt für alles was aus dem Osten kommt! Soviel zu dem \"vieleicht ist das nur in Bayern so!!\"</off-topic>

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • Zitat


    Original von Korbi:
    Moin!
    Es iss tatsächlich so, dass man nur auf eingezäunten Flächen mit Erlaubnis fahren darf! Falls die Wiese o.Ä. offen ist, gibts Stress...



    hmmmm glaub das stimmt nicht ganz. Es dürfen keine privaten WEGE oder PLÄTZE sein. Der Bauersjung darf mit seinen 10 Jahren den Traktor übers Feld bewegen, solang das Feld nicht grad asphaltiert ist oder sowas.


    Bei uns aufm Flugplatz fahren auch die Kiddies mit dem Auto rum, das ist erlaubt, war auch schon ab und an polizei da, die sagen da nix. nur der weg, der quer drüber geht dürfte theoretisch nciht befahren werden.



    Also Plätze (Parkplätze, ADAC-Platz oä) nur wenn abgesperrt, Feldwege etc. NIE (es sei denn er gehört dir und zu grenzt ihn zum öffentlichen Straßenverkehr hin ab), Straße sowieso nie!

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • oO, sorry, mit \"Erlaubnis\" war natürlich Erlaubnis des Eigentümers gmeint... Ob die mit 10 wirklich aufm Feld mim Bulli fahrn dürfn? Ganz ehrlich, solang die Wiese ned eingezäunt iss, normalerweise ned. Würde aba denk ich kein Polizist was sagn. Ich finds verdammt unverantwortlich, die Jungs mit 10 scho aufn Bulli zu setzn. Hat doch a paar PS mehr unter der Haube.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!