Hast du zuwenig schlaf gehabt???
Wer hat dir denn sowas wie ne gute Kinderstube mitgegeben!
Es ist einfach mal verboten! Und sportliche Aktivitäten sind davon ausgeschlossen! Deswegen sind Cross-bzw Rennstrecken meistens eingezäunt!
Und die Strassenverkehrsordnung lässt sich dazu auch ganz eindeutig aus!
Ich schreib es nochmal!
ALLE WEGE, STRASSEN UND PFADE DIE ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH SIND GELTEN ALS VERKEHRSRAUM!!!UND DORT IST DAS FAHREN UND BEFAHREN VON UND MIT FAHRZEUGEN OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ VERBOTEN!!!GENAUSO MUSS JEDER DER DORT EIN FAHRZEUG BEWEGT EINE FAHRERLAUBNISS DAFÜR BESITZEN.
AUSGENOMMEN DAVON SIND EINGEZÄUNTE GELÄNDE WIE FAHRSCHULÜBUNGSPLÄTZE ODER RENNSTRECKEN. UND DIE MÜSSEN NOCH DAZU BESONDERS GEKENNZEICHNET SEIN!
Das ist zwar nicht der genaue Wortlaut zu dem Absatz aber so in der Art steht es in der Strassenverkehrsordnung!