sonderzulassung simson?

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  • hi leute.
    ich wurde heute auf ner kraftfahrtstraße von der polizei angehalten.
    die meinten ich darf da net fahren, weil mein moped nach deren meinung nicht für 60kmh zugelassen ist(es steht in den papieren auch nichts von höchstgeschwindigkeit).


    nun meine frage: wo steht im gesetzblatt die sonderzulassung für simson, das die eber 60 fahren dürfen wenn die erstzulassung vor 1992 war??


    hoffe ihr könnt mir helfen


    MFG chris

    :-)aLLE mACHT dEN äRZTEN, dIE kÖNNEN rICHTIG lEBEN rETTEN (-:

  • das nächste mal die suche benutzen :mad:
    das hatten wir schon so oft
    interner Link zum Thema: » Simson S51 mit neuem Führerschein «
    interner Link zum Thema: » Sonderregellung aus der DDR? «
    interner Link zum Thema: »Zulässige Höchstgeschwindigkeit??? «

    meine Anti Hip-Hop signatur musste aufgrund eines lustigen Zitat´s weichen:


    Warum du nicht mehr Tunen solltest? Na vielleicht weil dein Verstand nicht mit dem Wachstum deines Körpers schritt hält....

  • Du darfs übrigens auch nicht auf einer Kraftfahrtstraße fahren,
    da die eingetragene Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen muss. Geht also mit einer 50ccm Simmi nicht da
    sie für genau 60 km/h eingetragen ist.


    mfg
    DDP

  • Du darfst, selbst wenn die Simme 60 fahren darf- was sie ja darf, nicht auf ner Kraftfahrtstraße fahren, da man dafür eine bauartbedingte MINDESTGESCHWINDIGKEIT von 60 km/h haben muss. Also alles ab 61 km/h aufwärts (hier zählen nur dei teoretisch eingetragenen Werte also nicht das was die Simme in der Realität schafft). Da bei Simson aber nur eine zulässige bbH von 60 km/h eingetragen ist, iss nichts mit Kraftfahrtstraße und co. ....








    Edit:/


    Da war wohl jemand schneller... :biggrin:

  • haste noch die original papiere? da steht auf der rückseite

    Wer IFA fährt, fährt nie verkehrt, weil IFA immer richtig fährt.
    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°


    ° Schwalbe 51/1 in Einzelteilen


    ° 70/4 LT, Tiefschwarz/Beige


    cu Matze :b_wink:

  • die original papiere von 1977 habe ich noch, jedoch steht da gar nichts von höchstgeschwindigkeit.


    suche habe ich benutzt, da habe ich aber nich den paragrafen gefunden wo das mit der regelung drin steht.



    mit simmi darf man kraftfahrtstraße fahren wenn sie auf 60 zugelassen ist. autobahn darf man nicht fahren.


    grünen haben keine rechtlichen schritte eingeleitet, die haben nur gesagt, da das teil deren meinung nach mit 50 zugelassen ist nicht auf der KFS fahren darf, hätte da 60 drin gestanden hätten die glaube nichts gesagt.

    :-)aLLE mACHT dEN äRZTEN, dIE kÖNNEN rICHTIG lEBEN rETTEN (-:

  • Das wurde hier schon öfters mal besprochen. Suchtfunktion: \"Einigungsvertrag\" eingeben...


    oder einfach hier draufklicken: http://www.simsonforum.de/abe.pdf , ausdrucken und immer mit sich führen...


    :geschlossen:

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