FAQ: Simson Tagesfahrschaltung

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  • Man kann auch beim S51 ein Kabel von der Klemme 86 des Zündschlosses (normalerweise für Lichthupe, braucht kein Schwein, also das Kabel abziehen) zur Lampe ziehen und an den Anschluss fürs Abblendlicht machen (also dortran, wo das gelbe Kabel vom Multischalter kommt). Vorteil: Tagfahrlicht geht nur mit Abblendlicht. Bei Schalterstellung 2 ist das Tagfahrlicht dann aus, weil das Zündschloss den Kontakt von Klemme 86 zur Klemme 59 trennt und das richtige Licht ist an. MfG Schnappi

  • gibts auch eine Fahrlichtschaltung fürs Duo? Ich hab die Beschriebene Klemmung für die KR51/1 ausprobiert, hatte dann jedoch gar kein Licht mehr vorne :(

    Stinkt immer mies, selbst ohne Nennleistung.

  • Zitat


    Original von Poke101:
    Daumen nach oben !! Mein Kumpel hatte mir auch davon erzählt mit der viel und wennig Ladung. Doch mit den umklemmen war dan so eine sache.


    Hab ich mal hier ins Forum geschaut und auch promt was gefunden !! **TOP TOP *** Major Tom



    So haben es die Tage um geklemmt laut beschreibung , funktioniert 1A . War ne Sache von 3 Minute !!

  • Also ich habs auch grad probiert.... bei meiner KR51/1


    allerdings funzt nun das Rücklicht bei Schalterstellung 2 nicht (die Tachobeleuchtung auch nicht).


    Warum ?


    [f2]Fuhrpark:[/f2]


    KR 51/1 K - wird grad poliert und läuft nach Motorüberholung ohne Probleme


    KR 51/2 E - endlich fertig lackiert und knattert ohne Probleme durch die Gegend

  • ...hat mich doch letztens so\'n freundliches grünes Männchen angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass mein Rücklicht ausgeschaltet sei.
    Ich ihm äußerst geduldig erklärt, dass das nicht anders ginge, da sonst meine Batterie nicht mehr geladen wird. -Hab auch extra schön langsam geredet, damit er mir auch folgen kann.


    \"Aber, aber das sei Vorschrift und ich könne so nicht weiterfahren und überhaupt und alles Ausreden, blablabla\"


    Ich ihm nochmal erklärt, dass ich nicht mit Rücklicht fahren kann, da ich sonst binnen kurzer Zeit nicht mehr blinken kann und das würde er doch wohl nicht wollen. (Ist wirklich so, ich habs probiert und wurde prompt angehalten, weil meine Blinker nicht mehr gingen :) Darüberhinaus solle er mir erstmal zeigen, wo das stehe, dass ich auch am Tag das RÜCKLICHT (wohlgemerkt) anzuhaben habe, da ja mein Vorderlicht einwandfrei funktioniere und sich meiner Meinung nach die Regel nur auf das Vorderlicht beschränke.


    Naja, er hat dann doch ne Weile rumgesaftet, dann jemand anderen gefunden, den er belasten kann und mich in Ruhe gelassen.


    Jetzt zur Frage: Ich war doch im Recht, oder?


    Das heißt: Die Tageslichtpfilcht bezieht sich doch wirklich nur auf das Voderlicht.


    Gibt es eine Verordnung in der das eindeutig steht, damit ich meinem Freund und Helfer gleich den Wind aus den Segeln nehmen kann?


    Das Prob ist, ich kann es ja nicht anders machen, ohne die Simme zu ändern, wo ich gar kein Bock drauf hab.



    Vielen Dank für Eure Hilfe und Greetz

  • Hmm. Hab dort selber mal gestöbert u bin auf §17 Abs 2a gekommen: \"Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.\"
    Von Rücklicht steht da nichts geschrieben. Würde mich ja auch mal interessieren, wie das \"im echten Leben\" gehandhabt wird. Aber wenn mir ein Cop sagt, mein Rücklicht nicht geht, stell ich den Schalter auf \"II\", entschuldige mich u das wars.


    Immer schön freundlich bleiben, im \"Notfall\" Namen, Rang u Dienststelle geben lassen u dann schriftlich beim Vorgesetzten beschweren (mit ner \"Dienstaufsichtsbeschwerde\" drohen). Das hilft oft Wunder ^^


    Gruss


    Mutschy

  • zur tagesfahrschaltung für die s51 hab ich hier noch nen zusatz ^^ wenn man die 59 auf die 56 steckt, hat man normalerweise keine lichthupe mehr, da die 86 null komma null saft bekommt :P daß \"problem\" kann man aber sehr einfach und schnell beheben. und zwar, indem man die 86 (schwarz-blau) auf die 15/51 (schwarz-weiß) steckt. bei mir war das n doppel-anschluss, wovon eine klemme frei war. und zack hat man die lichthupe wieder ^^


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Moinsen


    Meiner Meinung nach ist das Rücklicht im Begriff \"Abblendlicht\" eingeschlossen, denn in den schweizer Strassenverkehrsregeln steht z.B. geschrieben: \"Bei Dämmerung, Nacht und fehlender Sichtweite sowie in Tunnels muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.\"


    Naja, Abblendlichtpflicht gibts hier noch nicht. Ich fahre aber generell mit Licht, Statistiken beweisen, dass es vor Frontalkollisonen schützt.


    mfg

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