Hallo,hab schon ewig nen seitenständer an der sr50,neulich sagte nen kumpel,dass es da probs mit den [c=#ff0000]POLIZISTEN[/code] geben könnte weil die entweder von selbst wieder hochklappen müssen oder halt sonen schalter dran sein muss dass die möhre net angeht,stimmt das!?übrigens hab ich den einfachen Seitenständer der net von alleine hochklappt!Also Mädels und Knaben äußert euch mal! :lickout: Danke MfG Patrick
Seitenständer an sr50 erlaubt?!
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Das hab ich leider auch schon von einigen gehört, und glaub es auch so wie die sich manchmal aufführen. Einer meinte mal, dass um den Kicker ein Gummi gehöre, weil man sonst Passanten aufschlitzen könnte. Das da vorher noch Lenker und Fußrasten kommen, bedachte er wohl nicht.
Was ich mit meinem Seitenständer gemacht habe ? Ein kleines Loch in ihn gebohrt und eine 2. Feder an der Mutter die das hintere Schutzblech hält.
Jetzt klappt der von alleine hoch, nehm blos keine zu harte Feder wie ich, sonst besteht hohe Umsturzgefahr... -
Ich denke mal nicht,daß es da irgendwelche Vorschriften gibt.
1. Warum soll es am SR anders sein als z.B. am S51??
2. In den Online-Shops gibt es für die SR beide Varianten. Warum sollten die nicht-selbstklappende für SR verkaufen,wenn man die nicht anbauen darf? :confused: -
anderseits warum verkaufen sie 80 ccm zylinder wenn man sie net anbauen darf!? :dma_smile2: wie meinst du das dass es am s51 erlaubt is oder was ?!
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Zitat
Original von pase:
anderseits warum verkaufen sie 80 ccm zylinder wenn man sie net anbauen darf!? :dma_smile2: wie meinst du das dass es am s51 erlaubt is oder was ?!Türlich darfst Du nen 80er Zyli anbauen.Mußt das Möp nur korrekt anmelden.
Ja,an einer S51 darf ich einen Seitenständer anbauen,der nicht von alleine hochklappt. -
Zitat
Original von tacharo:
Ich denke mal nicht,daß es da irgendwelche Vorschriften gibt.Besagte Vorschrift gibt es auf jeden Fall für Motorräder, also wohl auch für Kleinkrafträder. Wenn ich z.B. meine ES-150 mit dem derzeit angebauten Seitenständer(Original DDR-Zubehör) zum TÜV schaffen würde, würde wegen genau dieses Seitenständers keinen TÜV kriegen.
Der Seitenständer muss entweder von allein einklappen oder ein Anfahren mit ausgeklappten Seitenständer muss unmöglich sein (Bei meiner DR-650 geht z.B. der Motor aus, wenn man einen Gang einlegt und der Ständer ausgeklappt ist).
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Dann würde ich mit der ES150 zu einem anderen TÜV prüfer fahren, die haben doch Bestandsschutz ?)
An alte Autos muß man doch z.B. auch hinten keinen Gurt anbauen wenn da nichts war. Es gibt ja auch welche da ist auch vorne keiner - genau das selbe in grün ist es mit dem Ständer.
Wer seine ES150 Original halten will kann sich doch nicht so einen Müll anschrauben -
Zitat
Original von major_tom:
Wer seine ES150 Original halten will kann sich doch nicht so einen Müll anschraubenOriginal gabs nur einen Hauptständer für MZ-Motorräder
Der Seitenständer sieht eh nicht gut aus an dem Motorrad. Aber kannst ja mal rumfragen bei MZ-Fahrern, die den DDR-Seitenständer dran haben: Zum TÜV bauen die den alle ab...
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