fahrzeugbeschlagnahme/sicherstellung bei fahrzeugkontrolle

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • trotzdem sind das immernoch 5km/h beim dicken [c=#ff0000]POLIZISTEN[/code]! wenn ne simme 65 fährt akzeptieren das [c=#ff0000]POLIZISTEN[/code] ja noch, aber bei 70 werden die bestimmt schon stutzig :bounce:

    -SR50 Comfort --> verkauft!
    -S50 B ---> zurückgekauft^^
    -S51 B2-4 --> alltagsbude
    -KR51/1 --> alltagsbude (schön tief)
    -S51 --> vollcross-umbau (zur zeit zerlegt)
    -MZ ETZ150 --> *ohne worte*

  • achsoooooo!!! :biglaugh:


    das kann man aber nicht wirklich zählen.... :lookaround:

    Ist jetzt im Opel Kadett C Coupe /2L, 110PS/ unterwegs


    SR50 CE Bj 1987 60ccm SZ Sachs, AOA3 - wurde von meinem Bruder absolut runtergewirtschaftet und wartet auf die Regenerierung
    S50 Neuaufbau :nuke: -70ccm 4Kanal Mühli, 19er Amal, LT Reso in Jägermeisterorange steht immernoch rum

  • Hallo,


    um hier dem Thema noch einiges hinzuzufügen:


    Falls ein Moped in irendeiner Weise frisiert sein sollte oder könnte, dann fährt es in der Regel schneller als es überhaupt darf. Ja ich weiß blöder Satz! Durch das Tuning brauch man meistens eine höhere Führerscheinklasse. Anstatt M A1 oder sogar A. Falls einer die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht hat liegt hier der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor, welches eine Straftat darstellt. Genauso muß dannmeistens ein richtiges amtliches Kennzeichen geführt werden, was eine andere Versicherungszahlung zufolgehat. Hier liegt ein Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, was ebenso eine Straftat darstellt. Das gleiche kann eventuell bei der Steuerpflicht vorkommen. Hier kommt es aber darauf an, ob das Moped nach dem Tuning in Klasse a oder A1 fällt, da Zweiräder der Klasse A1 ja steuerfrei sind.


    Lange Rede kurzer Sinn: Hier können mehrere Straftaten vorliegen und die Polizei ist verpflichtet diesen nachzugehen. Gegenstände, die für die Strafverfahren von Bedeutung sein können (das Moped) dürfen nach § 94 Strafprozeßordnung(StPO) sichergestellt oder nach § 98 StPO beschlagnahmt werden.


    Somit ist das, was 1120 Berlin geschrieben hat also nur die halbe Wahrheit.


    bei weiteren Fragen steh ich gerne zur Verfügung


    mfg Martin

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!